Lass ihn drohen. Wenn er es wirklich widererwarten auf eine Klage ankommen lässt ( was ich mir absolut nicht vorstellen kann), antwortest du mit einer Anzeige wg. Verleumdung. Oder zumindest mit der "Drohung". Gruß Anna # 5 Antwort vom 1. 2004 | 13:57 "Danke für Deinen Rat. Es handelte sich um meine Verlobte/Ehefrau! " Das ist doch noch besser, somit steht Aussage gegen Aussage = aussichtslos für ihn! Tschuldigung für meinen Lesefehler... # 6 Antwort vom 1. 2004 | 14:02 Von Status: Lehrling (1979 Beiträge, 110x hilfreich) also angesehen davon, dass die ganze Geschichte nichts aber auch gar nichts mit Familienrecht zu tun hat, allenfalls mit der Familie Dein Vater hat SEIN Auto verkauft und basta... der Rest darf doch getrost dahingestellt bleiben abwarten, Tee trinken... lg # 7 Antwort vom 2. 2004 | 20:18 @alle Wieviel ist denn nun eine mündliche Schenkung wert? Stimmt es, dass eine Schenkung in dieser Höhe hätte Schriflich erfolgen müssen? Frage zur Mündlichen Schenkung! Erbrecht. # 8 Antwort vom 2. 2004 | 21:03 # 9 Antwort vom 3.
Gerichte nehmen dann einen Vollzug einer Schenkung an, wenn der Schenker noch zu Lebzeiten ein "Vermögensopfer" erbracht hat, wenn das Geschenk noch zu Lebzeiten in das "Vermögen des Beschenkten übergegangen" ist und der "bezweckte Leistungserfolg im Erbfall bereits eingetreten" ist. Das könnte Sie auch interessieren: Wann kann man sein Vermögen zu Lebzeiten nicht mehr frei verschenken?
Die Aussagen waren widersprüchlich. Eine Gruppe von Zeugen berichtete von einer Schenkung, die andere widersprach einer solchen Schenkung vehement. Zeugen der beiden Parteien hatten jedoch bestätigt, dass es wegen des Autos immer wieder Streit zwischen Sohn und Mutter gegeben hatte. Der Mann habe von seiner Mutter etwas Schriftliches verlangt. Mündliche schenkung auto spiele. Dies habe die Mutter abgelehnt. Hätte die Mutter ihrem Sohn das Fahrzeug schenken wollen, hätte sie dies einfach in einem Testament tun können. Dann wäre auch sichergestellt gewesen, dass sie das Fahrzeug uneingeschränkt bis zu ihrem Tod hätte nutzen können. Gegen eine Schenkung spreche auch, dass der Sohn keinen Zweitschlüssel zur Legitimation erhalten habe. Schließlich hätte die Mutter zur Nutzung des Fahrzeugs nur einen Schlüssel benötigt. Lediglich aus dem Besitz des Fahrzeugbriefes mochten die Richter nicht schließen, dass der Mann auch Eigentümer sei. Es sei nicht erwiesen, dass die Mutter dem Sohn tatsächlich den Fahrzeugbrief gegeben habe.
Auch dass er das Fahrzeug in seinem Besitz gehabt habe, spreche nicht für ihn, da er das Fahrzeug eigenmächtig vom geplanten Wohnsitz seiner Mutter entfernt habe. Daher müsse er das Auto an seine Brüder herausgeben. Fazit: Ein bloßes Schenkungsversprechen ist nur dann wirksam, wenn es notariell vereinbart wird. Mündliche schenkung auto motor. Ansonsten muss eine Schenkung auch vollzogen werden, damit sie wirksam wird. Will der Schenker die Sache weiter nutzen, empfiehlt sich eine genaue schriftliche Dokumentation des Schenkungsvorgangs. Landgericht Coburg am 12. November 2013 (AZ: 22 O 68/13) Quelle: