Bewertungen zu Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG Habe seit 3 Jahren gekündigt und bis jetzt kein Geld erhalten Warte jetzt schon zeit 10 Jahren auf meine eingezahlten 800, 00 Euro die ich zurück bekommen sollte. Der Beitrag wurde zuletzt geändert am 12. 10. 2020 10:14 Nicht empfehlenswert. Nie wieder. Der Beitrag wurde zuletzt geändert am 20. 09. 2020 17:01 Ich hoffe nur das die Verantwortlichen zu Rechenschaft gezogen werden. Ich habe diese angebliche Wohnungsgenossenschaft schon angezeigt. Der Beitrag wurde zuletzt geändert am 05. 11. 2019 13:42 hallo habe alle berichte von euch über die machenschaften dieser wohnungsgenossenschaft genossenschaft gelesen. auch ich hatte 2007 einen sparvertrag geht es genau wie euch sollte 2016 mein geld be- kommen nach hat sich noch mal angeschrieben man teilte mir den umzug mit und das die bilanz negativ war. Wohnungsgenossenschaft grundwerte eg münchen f. j. strauss. eine auszahlung aus einem anderen fonds nicht vorgesehen ist. da ich längere zeit krank war und noch immer zu kämpfen habe, konnte ich noch nichts anwalt kann ich aus finazellen gründen nicht können wir gemeinsam tun.
"Das ermöglicht auch schwarzen Schafen den Zugang zum Markt", so Rechtsanwalt Bernhardt. Anleger der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG erleben offenbar, dass nach Jahren der Einzahlung ihr Auseinandersetzungsguthaben null Euro beträgt. "Betroffene Anleger können nicht nur ihre Kündigungsmöglichkeiten, sondern auch ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen", sagt Rechtsanwalt Bernhardt. Denn die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG erweckte den Eindruck, dass es sich um eine konservative Geldanlage, sprich um eine Geldanlage mit einem geringen Risiko handele. "Beteiligungen bei Genossenschaften beinhalten allerdings auch häufig das Totalverlust-Risiko. Über die bestehenden Risiken müssen die Anleger vor dem Beitritt auch aufgeklärt werden. Wohnungsgenossenschaft grundwerte eg münchen. Ist diese Aufklärung nicht erfolgt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger. Mehr Informationen: Kanzleiprofil Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen.
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Ob's klappt steht in den Sternen. Als Leserbrief einreichen. Alternativ einfach mal die Zeitung anrufen und nachfragen! Du könntest Deinen Beitrag aber auch öffentlich zru Verfügung stellen. Bekommst dann natürlich kein Geld dafür. Und um welche Art von Artikel handelt es sich denn? Möglicherweise wäre das ja eher etwas für eine Fachzeitung?! o_O Woher ich das weiß: Hobby
Sie finden sich vor allem in Paragraf 38 Urheberrechtsgesetz. Dabei unterscheiden sich die Regelungen für Zeitungen und Zeitschriften. So gilt für Zeitschriften und ähnliche Publikationen (sogenannte "periodisch erscheinende Sammlungen"), dass der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein "ausschließliches Nutzungsrecht" erhält. Es berechtigt ihn laut Gesetz zur "Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung" des Werks. "Verbreitet" werden Werke auf Medien wie Papier, "öffentlich zugänglich" gemacht im Internet. Erst nach einem Jahr darf der Autor seinen Text laut Gesetz anderweitig erneut veröffentlichen, gedruckt und online. Auch hier: Solange nichts anderes vereinbart ist. Artikel in zeitschrift veröffentlichen in online. An Zeitungsbeiträgen dagegen erwirbt ein Verlag oder Herausgeber "einfache" (nicht-exklusive) Nutzungsrechte, wenn es nicht anders vereinbart ist. Doch auch, wenn der Autor ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, darf er den Beitrag laut Gesetz "sogleich nach Erscheinen" anderweitig vervielfältigen und verbreiten.
Was muss ich alles beachten, wenn ich bei Zeitschriften veröffentlichen will? Soll ich direkt komplette Texte an die Redaktion schicken? Muss man einen Preis für die Artikel dabeischreiben? 4 Antworten immer erst in der Redaktion anfragen- per Telefon oder e-mail. Wo kann ich meinen Artikel online veröffentlichen, am besten kostenlos? - Quora. Nichts unaufgefordert schicken. Dann Interesse / Bedarf abfragen: was brauchen die Dann anbieten, was man hat, zum Schluss Honorarfrage (Zeilen- oder Seitenhonorar) klären. Immer genau deren Angaben befolgen: Umfang des Textes (meist Anschläge, Zeilenlänge, Seitenlänge, Schriftgrad, Formatierung) - also, es den Redaktionen mölichst erleichtern, dort ist unheimlich viel Arbeit mit überflüssigen Erschwernissen zu erledigen. wichtig sit auchm, die richtige Redaktion für dfen Tect ansprechen: Kultur, Sport, Feuilleton, Lokales, etc. Meist haben die Reaktionen ihre eigenen Leute/Agenturen, man muss schon was Besonders bieten, dass sie anbeißen Für unaufgefordertes Material übernimmt kein Verlag die Haftung und gibt auch keine Gewährleistung, dass es veröffentlicht wird.
Bezahlte Artikel stellen für den Autor oft einen Interessenkonflikt dar und bewegen sich mindestens im Grenzbereich der "Schleichwerbung", wenn sie ihn nicht sogar überschreiten. Das kommt nicht besonders gut an, wenn es "auffliegt" oder zu deutlich durch Unseriosität auffällt. LG Woher ich das weiß: Hobby – Blogger seit 2019 (Thema: Rettungsdienst/Notfallmedizin) Topnutzer im Thema Zeitung Journalisten berichten meist nur, wenn es irgendetwas besonders gibt. Artikel veröffentlichen zeitschrift. Es sei denn man kennt jemanden, der jemanden kennt...