Bogenschießen News Ansprechpartner ANFÄNGERKURS Trainingszeiten Bogenschießplatz Termine Mitglied werden Wissenswertes Im Sommer (April bis September) ist der Treffpunkt der Bogensportplatz in Borghorst (Ecke Tappenstiege/ Auf dem Windhorst). Schießplatzordnung für Bogenschießplätze Auf der Homepage des Westfälischen Schützenbundes findet ihr das offizielle Regelwerk für das Verhalten am Schießplatz. Diese Ordnung ist von allen Bogenschützen einzuhalten! Schützengilde-templin.de - Schießordnung für Bogenschießplätze. Schießordnung für Bogenschießplätze Der aktuelle Bogenschießplatz. Kooperation Hauptsponsor Sponsoren Partner © Turnerbund Burgsteinfurt Kontakt Datenschutz Impressum Sitemap Abteilungen Badminton Basketball Fechten Fit&Fun (Turnen) Fit&Gesund (Turnen) Floorball Handball Karate Leichtathletik Rhythmik und Tanz Tischtennis Volleyball Sportstätten Willibrordhalle Kreissporthalle an der Gartenstraße Kreissporthalle an der Liedekerker Straße Sporthalle am Gymnasium Arnoldinum Städtische Sporthalle (Hauptschulhalle) Sporthalle der Elisabethschule Volksbank Stadion Steinfurt >> Übersicht Hallenbelegung << Geschäftsstelle Turnerbund Burgsteinfurt 1862 e.
Es gibt keine Gemeinschaft ohne Leitlinien und keinen Sport ohne Regeln. Wo viele Menschen gemeinsam einer Beschäftigung nachgehen bedarf es von allen Teilnehmern akzeptierten Regeln; jeder Wettkampf braucht die gleiche Vorgehensweise aller Beteiligten. Die Regeln im Bogenschießen werden vom DSB, dem Deutschen Schützenbund, koordiniert und offiziell für alle gültig verabschiedet. In Deutschland ist der Deutsche Schützenbund (DSB) Mitglied der WA und vertritt im Weltbogensportverband (WA= World Archery Federation, bis Mitte 2011 auch FITA) die deutschen Interessen. Zunächst aber einige wissenswerte Informationen zum Bogensport, über den Bogen, die Kleidung, die Turniere, die Pfeile, die Zielauflagen,........... Alles über Pfeil und Bogen..................... Info Was weiß Wikipedia über den Bogen..... Info Die gültigen Regeln im Bogensport stehen in der Sportordnung des DSB. Die Platzreife für Bogenschützen – Teil 4 | Bogensport Deutschland | Bogensport-Blog. Schießordnung für Bogenschießplätze 1 Seite.. für den eiligen Leser eine Zusammenfassung, ein Auszug aus der Sportordnung vom 13.
Die Aufsichtsperson darf während der Aufsichtstätigkeit selbst nicht am Schießen teilnehmen. Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, daß sie sich allein auf dem Schießstand befindet. November 2003 1) Allgemeine Waffengesetz – Verordnung i. d. F. vom 27. 10. 2003 2) Artikel 1 WaffRNeuRegG "Waffengesetz" i. vom 11. Standordnung. 2002 Schießordnung für Bogenschießplätze Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, daß auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw. ) fliegen kann. Beim Auszug des Bogens im Spann - und Zielvorgang muß der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen. Grundsätzlich muß der Bogen immer so ausgerichtet sein, daß niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw.
DEUTSCHER SCHÜTZENBUND e. V. Schießordnung für Bogenschießplätze Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw. ) fliegen kann. Beim Auszug des Bogens im Spann - und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten. Jedes Schiessen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist.
Deutscher Schützenbund e. V. Schießstandordnung Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. Auf Schießständen darf nur mit solchen Waffen und Munitionsarten geschossen werden, die durch die behördliche Erlaubnis für diese zugelassen sind und die nicht gemäß § 6 AWaffV1 vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. Ein entsprechender Hinweis ist an gut sichtbarer Stelle im Schießstand anzubringen. Das kampfmäßige Schießen auf Schießstätten (siehe § 15 Abs. 6 und § 27 Abs. 7 WaffG2) sowie unzulässige Schießübungen im Schießsport gemäß § 7 AWaffV1 sind verboten. Ein Versicherungsschutz im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen muß nachgewiesen sein. Das Laden, Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind im Schützenstand nur mit in Richtung der Geschoßfänge zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muß die Mündung so gerichtet sein, daß niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuß gefährdet bzw. verletzt werden kann.
Schieß- und Platzordnung Allgemeines Diese Schieß- und Platzordnung gilt für alle Vereinsmitglieder, deren Gäste und Gastschützen. Der Platz darf aus Sicherheitsgründen nur auf den dafür freigegeben Wegen begangen werden. Wichtig: Es darf bei entsprechend gekennzeichneten Scheiben nicht zurückgegangen werden. Aktive Vereinsmitglieder können den Sport jederzeit in unserem Gelände ausüben. Auf dem Gelände wird ausschließlich mit Bogen und Pfeilen mit Turnierspitze geschossen. Jagdspitzen sind verboten! Jeder Pfeil muss eindeutig mit Initialen auf dem Schaft beschriftet sein. Wer auf lebende Tiere schießt, wird unverzüglich aus dem Verein ausgeschlossen. Vereinsfremden Personen ist das Betreten des Vereinsgeländes nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds oder zur Teilnahme an einem Schnupperkurs oder Event gestattet. Sie müssen den Sicherheitsanweisungen durch Vereinsmitglieder Folge leisten. Bei Nichtbeachtung oder bei unbefugtem Betreten geschieht dies auf eigene Gefahr; der Verein übernimmt keine Haftung!
Verwaltung - Allgemein Im Verein gilt: Ein Verein SV Trelde-Kakenstorf > viele Sparten >. ein Beitrag Dies gilt auch für die Bogensparte dieses Vereins: dem Das heißt, unsere Mitglieder können an allen Aktivitäten des SV Trelde-Kakenstorf von 1950 e. V. teilnehmen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge betragen für: Kinder & Jugendliche € 5, 00 Erwachsene €10, 00 Familien €20, 00 Passive Unsere jeweils neueste Satzung des Hauptvereins können Sie hier lesen. Wir haben auch eine spezifische Spartensatzung für den Um Mitglied zu werden, nutzen Sie bitte den Aufnahmeantrag: Sie können das Formular (abhängig vom Browser)direkt am PC ausfüllen und anschließend Drucken: >>Bitte jede Seite unterschreiben!! << Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Vereinsanschrift: Sportverein Trelde-Kakenstorf Bachstrasse 3 21255 Kakenstorf Satzung Vereinsbeitrag Da wir aber, als Sparte, auch Mitglied im Schützenverband Hamburg und Umgegend e. V. sind, erkennen alle Bogenschützen die Satzungen des Landesverbandes und des Deutschen Schützenbundes an.