Ist die Frage nach dem Krankheitsgrund zulässig? Ihre Frage nach dem Krankheitsgrund bedeutet einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters. Er muss diese Frage nur bei berechtigten betrieblichen Interessen wahrheitsgemäß beantworten (z. B. wegen Ansteckungsgefahr, weil betriebliche Ursachen zur Krankheit geführt haben oder weil der Mitarbeiter gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen). Ein berechtigtes betriebliches Interesse liegt auch vor, wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass der Mitarbeiter seine Erkrankung nur vorgetäuscht hat. Wenn Sie handfeste Indizien hierfür vorbringen können (z. Krankenrückkehrgespräch / Rückkehrgespräch: Leitfaden, Muster, Formular. genesungswidriges Verhalten), ist es Sache des Mitarbeiters, vorzutragen, warum er dennoch krank war. Gegebenenfalls muss er seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Auch in Fällen, in denen ein betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX angezeigt ist (mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres) oder wenn eine krankheitsbedingte Kündigung im Raum steht, dürfen Sie das Gespräch mit dem Mitarbeiter suchen.
Alkohol am Arbeitsplatz Alkoholkontrolle Alkoholverbot Alkoholverbot (2.
ur in Ausnahmefällen (z. B. bei Nachtarbeit) ist anderes erlaubt. Wird die Untersuchung auf den freien Tag gelegt, ist dies, wie wenn man am freien Tag aus betrieblichen Gründen in die Arbeit geholt wird: Die Freistellung ist nachzuholen. Ein Krankengespräch im Urlaub widerspricht dem Urlaubszweck und ist deswegen unzulässig. Die Kosten für das Krankengespräch, insbesondere also die Fahrtkosten, hat der Arbeitgeber zu tragen. Untersuchung beim Postarzt Für die Untersuchung beim Postarzt gilt zuerst einmal das gleiche: Sie hat grundsätzlich in der Arbeitszeit stattzufinden. Wird sie z. am freien Tag terminiert, zählt dies als Arbeitszeit. Rückkehrgespräch nach Krankheit: So gehen Sie rechtssicher vor - wirtschaftswissen.de. Beamte haben für diese Untersuchung Sonderurlaub unter Fortbezahlung der Bezüge für die Dauer der notwendigen Abwesenheit. Die Postarztuntersuchung darf nicht willkürlich angeordnet werden. Ob es sinnvoll ist, sich ihr zu verweigern, muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden. Die Betriebsräte und vor Ort können Euch helfen, wenn es um das Krankengespräch und die Postarztuntersuchung geht.
Ihr Mitarbeiter wird nur so lange mit am Ziel arbeiten, solange er spürt, dass Sie auf seiner Seite sind. Achten Sie im Gespräch darauf, wie der Mitarbeiter seine Krankheit und vor allem seinen Gesundheitszustand selbst einschätzt. Hören Sie aktiv zu, um herauszufinden, wo die Ursachen der Krankheit liegen und was seiner Meinung nach notwendig ist, dass er gesund bleibt. Regel 4: Suchen Sie gemeinsam nach Lösungen zur Reduzierung Die Verantwortung für die eigene Gesundheit liegt zuallererst beim Mitarbeiter. Dennoch tragen auch das Unternehmen und Sie mit dazu bei, ob der Mitarbeiter gesund bleiben kann. Überlegen Sie deshalb gemeinsam, wie Fehlzeiten (beispielsweise bessere Aufgabenverteilung, Stressreduzierung etc. ) zukünftig reduziert bzw. ganz vermieden werden können. Klären Sie dafür, was das Unternehmen dafür tun kann und sollte. wie Sie als Führungskraft aktiv ein Umfeld mitgestalten, das die Gesundheit des Mitarbeiters stärkt. was der Mitarbeiter selbst machen will. Regel 5: Bieten Sie erste Hilfestellungen an Sei es die Arbeitsstunden zu reduzieren, den Arbeitsplatz zu wechseln oder umzugestalten, den Schichtplan zu ändern, einen Besuch beim Betriebsarzt zu ermöglichen oder Aufgaben neu zu strukturieren.
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