Verhält sich ein Heranwachsender eher wie ein Jugendlicher oder ist es eine jugendtypische Tat, dann wird das Jugendstrafrecht anzuwenden sein. Dies ist bei Diebstählen durch Heranwachsende auch meist der Fall. Diversion als Maßnahme bei Ersttätern Die Diversion ist die "Einstellung des Verfahrens gegen die Auflage einer erzieherischen Maßnahme" ( § 47 JGG). Begeht ein jugendlicher Ersttäter ein leichtes oder mittelschweres Delikt ( Bagatelldelikt), dann kann die Staatsanwaltschaft darauf verzichten, den Strafprozess zu eröffnen und so von der Strafverfolgung absehen. Als Ersatz werden sogenannte "erzieherische Maßnahmen" gesetzt. Das können beispielsweise gemeinnützige Arbeiten oder soziale Dienste sein. Zweck der Diversion ist die Resozialisierung. Die Diversion hat auch den Vorteil, dass die Gerichte von sogenannten "Bagatellfällen" entlastet werden. Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB - Exkurs - Jura Online. Eine Diversionsentscheidung wird immer in das Erziehungsregister eingetragen ( § 60 Nr. 7 BZRG). Strafe für Diebstahl / Ladendiebstahl In den meisten Fällen sind es die Delikte Diebstahl oder Raub, bei denen die Ersttäterschaft zum Tragen kommt.
Egal ob kleiner Ladendiebstahl oder geplanter Einbruch: Die Strafen bei Diebstahl sind nicht zu unterschätzen. Wir zeigen Ihnen, mit welchem Strafmaß Sie in welchem Fall rechnen müssen. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z. B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos. Besonders schwerer diebstahl ersttäter strafe build. Strafe bei Diebstahl: Das müssen Sie wissen Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Je nach Täter und Art des Diebstahls ist ein anderes Strafmaß relevant. Ersttäter haben in der Regel eine etwas mildere Strafe zu erwarten. Haben Sie sich schon mehrere Vergehen geleistet, fällt die Strafe hingegen etwas höher aus. Sind Sie nicht vorbestraft und liegt der Sachwert der gestohlenen Ware unter 50 Euro, wird das Verfahren nicht selten wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Chancen dafür stehen nicht allzu schlecht. In vielen Fällen ist die Einstellung an eine Bedingung geknüpft. Diese Bedingung besteht meist aus einer Spende oder Sozialstunden. Der Diebstahl verjährt 5 Jahre nach der Tat.
Sie können und sollten zunächst die Aussage verweigern und sind nicht verpflichtet, zu einem Vorladungstermin zu erscheinen. Ihr Anwalt bespricht mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und vereinbart mit Ihnen, welche folgenden Termine Sie wahrnehmen sollten.
Ich hoffe, Ihre Anfrage beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Jens O. Gräber Rechtsanwalt Rückfrage vom Fragesteller 28. 2006 | 09:44 Sehr geehrte Damen und Herren, kann ich davon ausgehen, dass sich die Strafe mildert, wenn ein Zeuge aussagt, dass mein Sohn den Raum "betreten" jedoch nichts gestohlen hat und verändert sich durch eine Zeugenaussage der Fall das es sich dann nicht mehr um ein vereinfachtes Verfahren handelt? Diebstahl im Jugendstrafrecht | Leonhard Graßmann. Mit freundlichen Grüßen Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. 2006 | 10:02 Sehr geehrter Fragestellerin, gerne will ich Ihre Nachfrage beantworten. Ihrem Sohn wird, soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann, Mittäterschaft bei einem Diebstahl vorgeworfen. Hierbei ist es grundsätzlich so, dass nicht jeder einzelne Täter auch etwas wegnehmen muss, sondern die gegenseitigen Tatbeiträge des einzelnen Täters den anderen zugerechnet werden, als hätten sie sie selbst verwirklicht. Daher hilft die Zeugenaussage alleine ihrem Sohn leider nicht weiter.