Letzteres setzt voraus, dass das Kind ziemlich genau 50% der Zeit bei jedem Elternteil verbringt, wobei häufig ein wöchentlicher oder 14-tägiger Wechsel vorgenommen wird. Das, was Sie hier beabsichtigen, ist kein paritätisches Wechselmodell, weil das Kind nur (gut) zwei von sieben Tagen bei der Mutter verbringt. Es handelt sich um das klassische Residenzmodell mit erweitertem Umgang (jedes Wochenende statt jedes zweite Wochenende beim Umgangsberechtigten). Hierfür wäre nach meinem Dafürhalten die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf Sie und nicht die Anordnung des Wechselmodells im Rahmen eines Umgangsverfahrens notwendig. Der Richter entscheidet nach dem Kindeswohl. Dies muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass dem Wunsch des Kindes nachgegeben wird. Es wird insbesondere überprüft, welcher Elternteil bisher die Hauptbezugsperson war, in welchem Haushalt die notwendige Betreuung gewährleistet ist, usw. Erweiterter umgang statt wechselmodell verhindern. Auch beim paritätischen Wechselmodell ist es im übrigen nicht so, dass der andere Elternteil nicht widersprechen dürfte, wenn das Kind und ein Elternteil sich einig sind: Zwar kann das Wechselmodell seit einer Entscheidung des BGH auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden - aber nur dann, wenn ansonsten große Einigkeit bei der Erziehung und weitgehender Konsens sowie eine gute Kommunikation zwischen den Eltern bestehen.
90 Allerdings ist der Begriff des Wechselmodells kein Selbstzweck, sondern dient im Rahmen der Barunterhaltspflicht der Feststellung, von welchem Elternteil das Kind betreut wird, insofern es um die diesbezügliche Erfüllung der Unterhaltspflicht geht ( § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) und damit spiegelbildlich um die Barunterhaltspflicht des anderen Elternteils. Kindeswohl im Mittelpunkt: Eine Steigerung des Umgangs auf hälftiges Wechselmodell trotz elterlicher Uneinigkeit möglich | Kanzlei Isabel Nachreiner. 91 Der Begriff Wechselmodell verkürzt damit schlagwortartig den Ausnahmefall, dass beide Elternteile Betreuungsleistungen in einem Maß erbringen, welches eine Abweichung von der gesetzlichen Unterhaltsregelung verlangt. Im Fall des Wechselmodells haben beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich dann nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst neben dem sich daraus ergebenden – erhöhten – Bedarf insbesondere die Mehrkosten des Wechselmodells (vor allem Wohn- und Fahrtkosten), so dass der von den Eltern zu tragende Bedarf regelmäßig deutlich höher liegt als beim herkömmlichen Residenzmodell.
Zunächst bekam sie einen erweiterten Umgang; 14-tägig freitags bis dienstags, schließlich bis mittwochs. Der Vater meinte, dies würde ausreichen, und betonte, dass es für das Kind wichtig sei, einen Lebensmittelpunkt zu haben. Das mit der Sache zuerst befasste Amtsgericht stellte jedoch fest, dass der im Laufe des Verfahrens ausgedehnte Umgang nicht zu einer Überforderung des Kindes geführt habe. Erweiterter umgang statt wechselmodell rechner. Es sei mit beiden Familiensystemen (Stiefeltern, Stiefgeschwister, Großeltern) vertraut und komme damit zurecht. Die abstrakte Forderung des Kindesvaters nach einem Lebensmittelpunkt reiche nicht aus, um ein Wechselmodell in Frage zu stellen. Der Verfahrensbeistand unterstützte die Mutter: Das Wechselmodell erhöhe die Erziehungskontinuität zu beiden Eltern. Es führe bei dem Kind zu mehr emotionaler Stabilität und Sicherheit, bei beiden Eltern leben zu dürfen, und gewährleiste eine gedeihliche Identitätsentwicklung. Auch das Jugendamt hatte sich für ein Wechselmodell ausgesprochen, weil die gute Bindung zu beiden Elternteilen hierdurch gleichermaßen gepflegt und gefördert werden könne.
Der BGH entschied in einem Beschluss vom 12. 03. 2014, Az: XII ZB 234/13 dass für die (im entschiedenen Fall verneinte) Frage, ob ein Wechselmodell vorliege, auch zu berücksichtigen sei, dass die Kindesmutter die Kleidung für das Kind einkaufe, es mit den notwendigen Schulutensilien versorge, Sport- und Musikunterricht regele und finanziere sowie die Kosten für Klassenfahrten übernehme. Wechselmodell für das Kind bei Trennung - frag-einen-anwalt.de. Auch spiele eine Rolle, ob der Umgangsberechtigte zuverlässig zur Verfügung stehe oder sich die Kindesmutter wegen Umgangsausfällen oder -verschiebungen jederzeit für die Kindesbetreuung zur Verfügung halten müsse. Hinzu komme, dass die Vereinbarung eines Wechselmodells auch eine Einigung der Eltern über die finanziellen Bedürfnisse des Kindes und die finanziellen Folgen des Wechselmodells voraussetze. Berechnungsbeispiele für den Kindesunterhalt im Wechselmodell finden sich hier. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05. 11. 2014, XII ZB 599/13 kann der Kindesunterhalt bei umfangreichem Umgang unterhalb des Wechselmodells (das nur bei einer Betreuungszeit von annähernd je 50% vorliegt) stufenweise in der Düsseldorfer Tabelle herabgesetzt werden, wenn dies angemessen ist.
Die Alternative, sofern ich Sie richtig verstanden habe, wäre ein klassisches Residenzmodell mit erweitertem Umgang. Also z. Sonntag Abend bis Freitag Mittag bei Vater und die restliche Zeit bei der Mutter. Sollten beide Elternteile beide Modelle unterstützen, welches Modell würde eher rechtlich umsetzbar sein? Die Hauptbezugsperson bin eindeutlig ich, da ich vom ersten Tag an 24 Stunden für das Kind zuständig bin. Sogar meinen Job habe ich deswegen gewechselt und angepasst. Ich habe alle schulischen Belangen (Hausaufgaben, zur Schule bringen und abholen, Elternabende etc) immer alleine gemacht. § 9 Mögliche Regelungsgegenstände im Besonderen (ausgewä ... / 3. Betreuungsmodelle (Residenzmodell, erweiterter Umgang, Wechselmodell, Nestmodell) | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Bei seinem Hobby Fussball, welches er seit über 6 Jahren betreibt bin ich zu 100% der Zeit für alles zuständig. Er fährt jählich mit mir allein nach Frankreich. Die Klassenlehrein sagte bei letzten Eltersprechtag das mein Sohn sehr auf den Vater fixiert ist. Abschließend die Frage nach dem Prozedere. Sofern sich die Eltern und das Kind einig sind, wie und wo sollte diese Regelung rechtlich verbindlich für alle schriftlich fest gelegt werden?
Statt also den Umgang alle zwei Wochen nur samstags/sonntags wahrnehmen zu dürfen, könne man sich auf freitags bis sonntags einigen oder sogar noch einen Tag hinzufügen. Auch Ausgleichszeiten in den Schulferien sind eine Möglichkeit, dem anderen Elternteil und dem Kind längere Zeiten miteinander zu ermöglichen. Überdenken Sie auch immer, welche Auswirkungen das Ganze auf das Kind hat, ob es damit zurechtkommt und wie man vor allem dem Kind die Situation insgesamt vielleicht erleichtern kann. Erweiterter umgang statt wechselmodell mit. Danach gilt es wieder, miteinander zu reden und als Eltern eine gemeinsame Lösung zu finden. Auch hier wird es Ihnen Ihr Kind sicherlich sehr danken!