Bei den gesetzlich geregelten Lenk- und Ruhezeiten ist es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Eingeführt wurden die Regelungen 2006, um das Unfallrisiko auf den Straßen zu verringern und die Fahrer zu schützen. Denn sie regeln genau, wie viele Stunden Berufskraftfahrer auf der Straße verbringen dürfen und welche LKW-Pausenzeiten gelten. Und das europaweit. Aber welche Regelungen beinhaltet die EG-Verordnung zu den Lenk- und Ruhezeiten genau? Wir haben euch die wichtigsten Informationen sowie die Ausnahmeregelungen zusammengefasst! Lenk – und Ruhezeiten ‒ ein erster Überblick Wie lange ihr mit dem LKW unterwegs sein dürft und wie oft und wie lange ihr Pause machen müsst, ist in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 genau festgelegt. Wie viel Stunden beträgt die zulässige Tageslenkze. Aber auch im Arbeitszeitengesetz (ArbZG) oder in der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind diese Themen definiert. Für wen gelten die Regeln? Für alle Berufskraftfahrer, die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3, 5 Tonnen fahren und dieses für die gewerbliche Beförderung von Gütern und Personen nutzen die selbstständig arbeiten (seit 2012) Zudem betrifft das Gesetz auch Busfahrer und Fahrer, die mit Sattelanhänger und Anhänger unterwegs sind.
Halten Kraftfahrer von gewerblichen Gütertransporten die gesetzlichen Vorgaben der Lenkzeit nicht ein, liegt in der Regel eine Lenkzeitüberschreitung vor. Die Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten kann Sanktionen nach sich ziehen. Welche Strafe kann eine Lenkzeitüberschreitung nach sich ziehen? Wie hoch bei einer Lenkzeitüberschreitung das Bußgeld ausfällt, können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen. Gibt es Situationen in denen ggf. keine Sanktionen drohen? Führten außergewöhnliche Umstände zur Lenkzeitüberschreitung, kann ggf. auf Sanktionen verzichtet werden. Welche Voraussetzungen dabei erfüllt werden müssen, lesen Sie hier. Lenkzeiten und Ruhezeiten für LKW Fahrer. Gesetzliche Vorgaben zur Lenkzeit Sie haben die Lenkzeit überschritten, weil ein Stau die Weiterfahrt verhinderte? Wer richtig handelt, kann Sanktionen vermeiden. Als Lenkzeit wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Dauer der Lenktätigkeit bezeichnet, die ein Kraftfahrer beim gewerblichen Gütertransport mithilfe von Kontrollgeräten aufzeichnen muss. Der Gesetzgeber definiert im Zuge des Gesetzestextes zudem, wie viel Zeit die Fahrer an einem Tag sowie in einer Woche maximal hinter dem Steuer verbringen darf.
Ermitteln Sie es mit unserem Bußgeldrechner! Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Lenkzeitüberschreitung? Die tägliche Lenkzeit darf laut FPersV höchstens neun Stunden betragen. Zweimal in der Woche darf die Tageslenkzeit auf zehn Stunden erhöht werden. Wird die Lenkzeit überschritten, kann ein Bußgeld die Folge sein. Wie hoch dieses ausfällt, ist auch abhängig von der genauen Dauer der Lenkzeitüberschreitung: Bei einer Lenkzeitüberschreitung von maximal einer Stunde kann gegen den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro verhängt werden. Lenkzeitüberschreitung - Lenk- und Ruhezeiten 2022. Überschreitet der Fahrer die Lenkzeit um bis zu zwei Stunden, muss er für jede weitere angefangene halbe Stunde mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen, während auf den Unternehmer ein Bußgeld von 90 Euro zukommt. Dauert die Lenkzeitüberschreitung über zwei Stunden, liegt das Bußgeld pro weitere begonnene halbe Stunde für den Fahrer bei 60 Euro und für den Unternehmer bei 180 Euro. Lenkzeit überschritten wegen Stau: Droht hier trotzdem ein Bußgeld? Eine Strafe wegen Lenkzeitüberschreitung droht auch, wenn Sie aufgrund eines Staus die Lenkzeit überschritten haben.
Um zu verhindern, dass Bus- und Lkw-Fahrer vollkommen übermüdet hinter dem Steuer sitzen und aufgrund des beruflichen Zeitdrucks Pausen verkürzen oder sogar vollkommen ausfallen lassen, hat der Gesetzgeber konkrete Vorgaben zu den Lenk- und Ruhezeiten definiert. Wer diese nicht einhält, begeht eine Lenkzeitüberschreitung und muss, wenn dies im Zuge einer Verkehrskontrolle auffällt, mit Sanktionen rechnen. Doch ab wann ist von einer Lenkzeitüberschreitung die Rede? Gibt es Notfälle, in denen von den gesetzlichen Pausenzeiten abgewichen werden kann? Ist eine Lenkzeitüberschreitung wegen Stau zulässig? Und müssen nur die Lkw-Fahrer, wenn die Lenkzeit überschritten wurde, ein Bußgeld zahlen oder werden auch die Unternehmen zur Kasse gebeten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Europa ist indes groß, sodass von den Fahrern immer mehr abverlangt wird. Dementsprechend kommt es bedauerlicherweise in der gängigen Praxis nicht selten vor, dass ein Unternehmen als Arbeitgeber von den Fahrern Dinge erwartet, die mit der aktuellen Gesetzgebung nicht vereinbar sind. Es gibt Unternehmen, die auf die Fahrer einen gewissen Druck ausüben und die Angst des Fahrers um den eigenen Arbeitsplatz ausnutzen. Da der Arbeitsmarkt grade im Transportwesen nicht gerade als knapp bemessen angesehen wird droht so manches Unternehmen den Fahrern damit, dass bei einer Nichteinhaltung der inoffiziellen Unternehmensweisung der Arbeitsplatz einfach an eine andere Person vergeben wird. Dementsprechend befindet sich so mancher Fahrer in einer Zwangslage und hält aus diesem Grund die gesetzlichen Lenk- sowie Ruhezeiten einfach nicht ein. Mitunter kann dies jedoch sehr schlimme Folgen haben, die nicht selten in den Verkehrsnachrichten für jeden Verkehrsteilnehmer zu hören sind. Die Unternehmensleitung wird von den kontrollierenden Behörden des Staates jedoch nicht auf der Straße angetroffen.
Lange Pausen im LKW sind nicht mehr zulässig Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Dezember 2017 dürfen LKW-Fahrer ihre wöchentlichen Ruhezeiten offiziell nicht mehr im Fahrzeug verbringen. Stattdessen soll ein angemessener Ort für die Ruhepause gesucht werden. Das kann zum Beispiel ein Hotel sein. Die Fahrerkabine eignet sich dagegen nicht für längere Ruhezeiträume, die über die täglichen Ruhezeiten und die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten hinausgehen. Regelmäßige Aufenthalte in der LKW-Kabine sind also nicht mehr erlaubt. Und das auch, wenn ihr eine Schlafkabine habt. Aber was heißt das jetzt eigentlich genau? Nach einer regulären Schicht dürft ihr in der Fahrerkabine übernachten. Die wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden dürft ihr allerdings nicht mehr im LKW verbringen. Wer die gesetzlichen Ruhezeiten dennoch im LKW verbringt, riskiert Strafen. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regelungen halte? In der Theorie klingt das plausibel und verständlich.
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