Haben Sie deswegen schon Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufgenommen? Erfahrungen Übernahme Barmer????? - Fragen zur Antragsstellung - Adipositas24 - Community. Vorab können Sie sich mit folgendem Link zur Techniker Krankenkasse über die Angebotsbreite deutscher Kassen informieren. Dort finden Sie eine Sonderausgabe des Finanzmagazins "Focus Money" mit einem Leistungsvergleich der Krankenkassen. Ein Weg, der Ihnen natürlich immer frei steht, ist die private Bezahlung einer Magenbypass Operation, selbst wenn dazu ein Kredit nötig ist, ist dies, durch den Gewinn an Lebensqualität, durchaus zu überlegen.
Dies sind alles Faktoren, die die Gesamtkosten für einen Magenbypass einfließen. Für eine individuelle Kostenplanung müssen sich die Patienten an ihren Arzt bzw. Klinik wenden. Zahlt die Krankenkasse einen Magenbypass? Ein Magenbypass ist keine Regelleistung der Krankenkassen. Die Kosten für eine Magenbypass-OP werden jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Magenbypass: Kosten, Ärzte für erfolgreiches Abnehmen. Sie stellen Forderungen an den Patienten; beispielsweise, dass dieser bereits ärztlich kontrollierte Abnahmeversuche durchgeführt hat, die nicht zum Erfolg geführt haben. Darüber hinaus müssen hormonelle und psychosomatische Ursachen für das Übergewicht ausgeschlossen sein. Und ab einem BMI-Wert von 40 und höher steigt die Wahrscheinlichkeit der Kostenübernahme eines Magenbypass. Was ist bei der Antragstellung für die Kostenübernahme eines Magenbypass zu beachten? Wer sich einen Magenbypass aufgrund seines starken Übergewichts wünscht und eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen soll, der muss einen entsprechenden Antrag einreichen.
Die Patientin/Der Patient hat während zweier Jahre erfolglos versucht, mit konservativen Massnahmen wie Bewegung, Ernährungsumstellung, Diäten oder Medikamenten das Gewicht zu reduzieren. Wenn der BMI über 50 liegt, reicht ein einjähriger konservativer Therapieversuch. Abklärung, Operation und Nachbehandlung finden in einem anerkannten Zentrum statt. Bezahlt die Krankenkasse die Entfernung der überschüssigen Haut? Nach einer erfolgreichen Operation bleibt vor allem an Bauch, Brüsten, Oberarmen und Oberschenkeln überschüssige Haut zurück. Eine Hautstraffung gilt als Schönheitsoperation und wird meist von den Krankenkassen nicht übernommen. Kostenübernahme & Antragstellung: Interdisziplinäres Adipositaszentrum - Charité – Universitätsmedizin Berlin. Die Ausnahme ist, wenn man einen Krankheitswert der überschüssigen Haut nachweisen kann. Das bedeutet, dass einen die Haut stark beeinträchtigt. Dann besteht allenfalls eine Möglichkeit, dass die Krankenkasse für die Kosten aufkommt. Voraussetzungen für die Operation Ein dicker Bauch allein ist noch kein grünes Licht für einen Magenbypass. Zusätzlich zu bestimmten Voraussetzungen sind am KSB weitere Vorsorgeuntersuchungen nötig.
Weiterhin sollten in Ihrem Antrag alle Begleiterkrankungen aufgelistet werden (sollten diese vorliegen). Sie müssen darstellen, dass Sie bereits alle konservativen Behandlungsmethoden ausgeschöpft haben und diese bisher erfolglos verliefen. Ihre bisherige konservative Therapie sollte ärztlich kontrolliert gewesen sein und neben der Ernährungstherapie auch eine Bewegungs- bzw. Verhaltenstherapie beinhalten. Ihr Hausarztes bzw. der behandelnden Arzt im Adipositaszentrum sollte erklären, dass bei Ihnen keine medizinischen oder psychologischen Einwende in Hinblick auf die Operation vorliegen. Beschreiben Sie weiterhin, dass Sie sich intensiv mit dem operativen Verfahren ( OP -Verfahren, Risiken, Vor- und Nachsorge, Ernährungsumstellung) beschäftigt haben und dass Sie sich über die Selbsthilfegruppe bzw. dem Patientenseminar ausreichend informiert haben. Weiterhin sollten Sie alle vorhandenen Atteste, Gutachten sowie eventuelle Bescheinigungen Ihrem Antrag als Kopie beigefügt werden. Wenn Sie Ihren Antrag mit den Kopien und dem Schreiben Ihrer behandelnden Ärzten an die Krankenkasse senden und die Kriterien eines adipositaschirurgischen Eingriffs erfüllt werden, sind die Chancen auf eine Zustimmung zur Kostenübernahme für eine Operation sehr günstig.
Zum Fall: Der 35 jährige Patient beantragte 2012 bei der AOK Hessen die Übernahme der Kosten für eine Magenbypass-Operation. Eine Verordnung einer Krankenhausbehandlung und ein Arztbrief lagen vor. Der Patient wog bei Stellung des Antrages 129, 2 kg bei einer Körpergröße von 178 cm und somit einem Bodymaßindex von 40, 77 kg pro qm. Neben hohen Cholesterinwerten, einem Schlafapnoe-Syndrom, Refluxerkrankung als Nebenerkrankungen lag auch ein Diabetes mellitus Typ II bei ausgeprägter peripherer Insulinresistenz vor. Die beantragte Kostenübernahme wurde seitens der Krankenkasse mit der Begründung abgelehnt, dass noch nicht alle konservative Behandlungen einer Adipositas zur Anwendung kamen. Dies stellte der Medizinische Dienst der Krankenkasse fest. Der Kläger erhob Widerspruch mit der Begründung der S3 Leitlinie der Deutschen Adipositasgesellschaft, dass eine chirurgische Lösung anzuwenden sei, wenn man mit konservativen Behandlungsmethoden langfristig keinen Erfolg einer Abnahme erzielen kann.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, handelt es sich um eine «Pflichtleistung» der Krankenkasse. Das heisst, sie kann die Kostenübernahme im Grunde nur verweigern, wenn die Beiträge nicht regelmässig bezahlt wurden. Im Gegensatz dazu werden die Kosten einer Hautstraffung von der Krankenkasse nur selten übernommen, weil es sich meist um eine «Schönheits-OP» und nicht um eine medizinisch begründete Operation handelt. FAQ zu Kosten des Magenbypass Wie viel kostet die Operation? Eine Magenbypass-Operation kostet zwischen 17 000 und 30 000 Franken. «Der Preis hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von Erkrankungen zusätzlich zum Übergewicht», erklärt Fabian Deichsel. Deshalb ist die Preisspanne sehr gross. «Wenn alle Voraussetzungen für eine Operation erfüllt sind, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Sind sie nicht erfüllt, führen wir keine Operation durch, auch nicht, wenn der Patient diese selbst bezahlen möchte. » Übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der BMI liegt über 35.
Auch sei mit einer raschen Besserung des Diabetes mellitus Typ II bei einer chirurgischen Lösung zu rechnen. Der Eingriff wurde durchgeführt bei einem Gewicht von 119 kg, bei einer Körpergröße von 178 cm und somit einem Bodymaßindex von 37, 56 kg pro qm. Nach dem Eingriff wurde der Widerspruchsbescheid mit folgender Begründung zurückgewiesen: Laut der sozialmedizinischen Untersuchung waren die Voraussetzungen für einen chirurgischen Eingriff nicht gegeben, da der Patient in der Zwischenzeit fast 10 kg abgenommen habe – dies sprach für die weiteren Behandlungsmethoden konservativer Art. Ebenso war die tiefenpsychologische Gruppentherapie noch nicht abgeschlossen. Der Patient erhob Klage gegenüber der AOK Hessen zur Übernahme der Behandlungskosten in Höhe von circa 10. 500 Euro. Die Klage wurde für zulässig und begründet erklärt. Die angefochtenen Bescheide wurden als rechtswidrig zurückgewiesen und verletzten den Kläger in seinen Rechten. Die Operationskosten in Höhe von 10 500 Euro mussten von der Krankenkasse übernommen werden.
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