(NRW) Hallo Dom, ersteinmal vielen Dank für deine Antwort! Habe meiner alten Schule eine E-Mail geschrieben und die Thematik angesprochen, folgendes kam zurück: Sehr geehrter Herr L., den schulischen Teil der FH-Reife bescheinigen wir nur Schülern, die durch die Abiturprüfung durchfallen, aber ansonsten bis zum Ende der 12. Klasse ansprechende Noten hatten. Ich bedaure, dass wir daher Ihrem Wunsch nicht entsprechen können. Mit freundlichen Grüßen Richard B. DerDom 📅 03. 2010 14:41:03 Re: Abschluss Klasse 11 + Berufsausbildung = Fachhochschulreife? (NRW) Ruf bei der Bezirksregierung an, die werden dir da schon weiterhelfen! Die Bescheinigung ist keine Gefälligkeit von der Schule... Die müssen die schreiben! Anonym 📅 03. 05. 2010 15:05:15 Re: Abschluss Klasse 11 + Berufsausbildung = Fachhochschulreife? (NRW) Hallo, ich habe vor nach der 11. Klasse (mit Versetzung in die 12) abzugehen und eine Ausbildung zu machen. Dann habe ich nach der Ausbildung also die FHR oder??? Die Schule abbrechen Wann und wie ist das möglich?. LG Klugscheißerin 📅 18.
Tut mir leid, für Dich ist sinnvoll bis zum Abitur am Gymnasium durchzuziehen. Alles andere wäre eine immense Zeitverschwendung und mindert dann auch gravierend Deine spätere Rente.
Knapp jeder zwanzigste Schüler verlässt die Schule ohne Abschluss. Doch nicht jeder Schulabbruch führt dazu, dass der Schulabschluss fehlt. So geht ein mittlerer Schulabschluss bei einem Abbruch ab der 11. Schulklasse natürlich nicht verloren. Ab welchem Alter kann ich die Schule abbrechen? Ist das die Entscheidung des Schülers oder der Eltern? Dieser Artikel gibt eine kompakte Zusammenfassung aller Antworten. Was hat die Schulpflicht mit dem Schulabbruch zu tun? Fachhochschulreife nach Abschluss der 11.Klasse G9(NRW) - Forum. Die Schulpflicht beträgt in Deutschland je nach Bundesland 9 oder 10 Jahre. Sie hat übrigens nichts mit dem Alter des Schülers zu tun. Auch, wer volljährig ist, unterliegt noch der Schulpflicht. Die Klassenstufe ist nicht entscheidend für die Schulpflicht. Ein Schüler muss 9 oder 10 Jahre lang in einer Schule unterrichtet worden sein. Wer gegen die Schulpflicht verstößt, kann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen "Verletzung der Schulpflicht" belegt werden. Bei minderjährigen Schülern richtet sich dieses an die Eltern, bei volljährigen Schülern an den Schüler selbst.