Title Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern: Jahrbuch... / hrsg. vom Dezernat Archäologie im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Published Schwerin: Landesamt Lübstorf: Landesamt [-2003] Berlin: Dt. Verl. d. Wiss. [früher] Schwerin: Fachbereich [2005] Notes Urh. bis 38. 1990: Museum für Ur- und Frühgeschichte Schwerin; teils: Archäologisches Landesmuseum Schwerin; 39. 1991 - 52. 2004: Landesamt für Bodendenkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern und Archäologisches Landesmuseum; 53. 2005: Fachbereich für Archäologie und Denkmalpflege am Landesamt für Kultur und Denkmalpflege; 54. 2006 - 57. 2009: Abteilung Archäologie und Denkmalpflege im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Standard numbers Authorised ISSN: 0947-3998 ISSN: 0947-3998 OCLC number: 85152926 Filter holdings Export format Email Download Location 55 / shelf number: 55/ 1560 Interlibrary loan yes, copy and loan 50 / shelf number: 50/ 1560 Holdings 38. 1990(1991) - 47. 1999(2000) Berlin Archä Eurasien 38. 1990(1991) - 62.
Fred Ruchhöft: Das Ende der spätslawischen Keramik in Mecklenburg-Vorpommern, S. 339-351. Heike Werner: Die spätslawische Keramik der Siedlung von Dyrotz, Kr. Havelland, S. 353-368. Bodendenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern, Jahrbuch 2003, Band 51. Inhalt: Jens-Peter Schmidt und Dominik Forler: Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen in Jarmen, Lkr. Demmin. Die Problematik der Feuerstellenplätze in Norddeutschland und im südlichen Skandinavien, S. 7-79. Jürgen Brandt: Luftbildprospektion. Beispiele neuentdeckter Kreisgrabenstrukturen, S. 81-88. Verlag - Publishing House: Landesarchäologie MV Reihe - Series: Bodendenkmalpflege in Mecklenburg, Jahrbuch Autoren - Authors: Friedrich Lüth, Ulrich Schoknecht (Hrsg. )
Jens-Peter Schmidt: Archäologie im Wettlauf mit dem Bagger. "Lineare Projekte" in Mecklenburg-Vorpommern, S. 489-520.
Eine Übersicht zu diesem Meinungsstand findet sich bei Brox/Walker, § 7 Rn. 7. II. Der Zugang einer Willenserklärung Definition: Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfänger gelangt ist, dass er Kenntnisnehmen kann und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist [Brox/Walker, § 7 Rn. 9]. Gesetzlich geregelt ist nur der Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden, §§ 130, 131 BGB. Mündliche willenserklärung beispiele. Hiernach wird eine verkörperte empfangsbedürftige Willenserklärung unter Abwesenden dann wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht, also derart in dessen Machtbereich gelangt, dass unter normalen Umständen mit seiner Kenntnisnahme zu rechnen ist. Die Willenserklärung wird gem. 2 BGB nicht wirksam, wenn ihm bereits vorher oder spätestens zeitgleich ein Widerruf zugeht. Willenserklärungen an Geschäftsunfähige werden gem. § 131 Abs. 1 BGB erst mit Zugang bei dessen gesetzlichem Vertreter wirksam. Gleiches gilt nach § 131 Abs. 2 BGB, wenn die Willenserklärung an einen beschränkt Geschäftsfähigen gerichtet ist, außer sie ist lediglich rechtlich vorteilhaft.
Willenserklärung → Ein mündlicher Kaufvertrag ist entstanden. Die Kassiererin kann aber auch den Verkauf ablehnen. Steht an der Kasse ein anderer Preis, als am Regal, gilt erst einmal der Preis an der Kasse. Allerdings gehört dieser Preis zur Willenserklärung der Kassiererin. Der Kunde gibt seine Willenserklärung mit dem Preis ab, den er am Regal gesehen hat. Ein Kaufvertrag käme erst dann zustande, wenn sich beide einig werden. Auf einem Volksfest oder in einer Gaststube ist es sehr laut. Ein Mädchen kommt vorbei und bietet Brezeln an. Ein Gast hebt die Hand und reicht dem Mädchen den Kaufpreis für eine Brezel: 1. Willenserklärung – Diese nimmt das Geld und reicht die Brezel dem Kunden: 2. Willenserklärung → Ein mündlicher Kaufvertrag ist entstanden. Das Handeln beider Parteien hat die Willenserklärungen erzeugt (konkludentes Handeln). Mündliche willenserklärung beispiel. Ist die Brezel bspw. nicht durchgebacken bestehen bspw. Gewährleistungsansprüche, wie Austausch der Brezel oder Erstattung des Kaufpreises. Ein Online-Händler bietet Waren in einem Online-Shop an: keine Willenserklärung, lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Beispiel: Kauf einer Zeitung Wie an jedem Morgen legt Jürgen am Kiosk einen Euro zum Kauf einer Tageszeitung auf die Verkaufstresen. Als der Verkäufer ihm die gewünschte Zeitung gibt, nickt Jürgen. In diesem Fall reicht das wortlose Legen der 1-€-Münze sowie das Nicken zum Verdeutlichen bzw. Erklären des Geschäftswillens. Verschiedene Arten des Erklärungsverhaltens Der Wille kann objektiv (äußerlich) in verschiedenen Formen abgegeben werden. Es muss also ein Erklärungsverhalten vorliegen: mündlich (z. B. durch die Äußerung eines Ja am Telefon) schriftlich (z. B. Jura-basic (Willenserkl%E4rung ZugangAnwesenden M%FCndliche%20Erkl%E4rung) - Grundwissen. durch das Verfassen eines schriftlichen Angebots, auch per Fax oder Email) konkludentes (schlüssiges) Handeln (z. B. Kopfnicken, Heben der Hand) Schweigen, in Ausnahmen kann auch das Schweigen zu einer Willenserklärung führen (bloßes Schweigen ist normalerweise keine Willenserklärung, bei anerkannten Bräuchen kann das Schweigen auch eine Bedeutung haben, Beispiel: kaufmännische Bestätigungsschreiben) Kaufmännische Bestätigungsschreiben werden unter Kaufleuten häufig verwendet.