Am 27. 2. 2019 hat die Image Law Rechtsanwaltskanzlei, Ballindamm 39, Europakontor, 20095 Hamburg eine Abmahnung im Auftrag der Masterfile Corporation ausgesprochen. Unlizenzierte Verwendung von Bildern führt zu Schadensersatzforderung Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter führt aus, dass seine Mandantschaft als Bildagentur die weltweiten ausschließlichen Lizenzrechte an den nachfolgend näher bezeichneten Lichtbildern halten würde. Die Lichtbilder seien auf der Seite der Agentur unter dieser ID einsehbar und lizenzierbar. Gegenstand der Beauftragung der Image Law Rechtsanwaltskanzlei sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der der Masterfile Corporation aufgrund von Urheberrechtsverletzungen gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zustehen würde. Der Abgemahnte verwende auf seiner Webseite gemäß einem anliegenden Screenprint Lichtbilder, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes der vorgenannte Rechteinhaber sei. Eine Zustimmung zur Nutzung und Verbreitung durch diesen liege im vorliegenden Fall nicht vor, bzw. konnte nicht ermittelt werden.
Hingegen werden Unterlassungsansprüche nicht geltend gemacht. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird vom Betroffenen in der Sache nicht gefordert, jedenfalls nicht in der hier vorliegenden Abmahnung. Das hier vorliegende Abmahnschreiben der Image Law ist insgesamt recht kurz gehalten (nur 2 Seiten zzgl. Anlagen), im Vergleich zu anderen hier bekannten Foto-Abmahnungen schon fast ungewöhnlich kurz. Der hierin geltend gemachte Schadensersatz beläuft sich für eine Fotonutzung auf 531, 00 EUR zzgl. eines Zuschlages von 50% aufgrund behaupteten unterlassenem Bildquellennachweises von 365, 60 EUR, zusammen also hier 796, 50 EUR. Hinzu treten Rechtsverfolgungskosten von brutto 147, 56 EUR, welche anhand des geltend gemachten Schadensersatzanspruches als Gegenstandswert zugrunde gelegt sind. Für den Eingang der daraus resultierenden Gesamtsumme wird sodann eine Frist von circa 10 Tagen gesetzt. Mit Eingang des Betrages würde die Angelegenheit – so die Image Law Rechtsanwaltskanzlei – ihre vollständige Erledigung finden.
Das streitgegenständliche Lichtbild sei durch die AFP Agence France Press GmbH urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung des Bildes bedürfe dementsprechend einer Lizenz der AFP. Eine solche Lizenz habe der Abgemahnte aber nicht besessen. Somit habe er das Urheberrecht der AFP GmbH verletzt. Forderungen aus der Abmahnung: Die Image Law Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten im Auftrage der AFP Agence France Press GmbH auf, Schadensersatz in Höhe von 1. 123. 84 zu zahlen. Dieser setzte sich aus der rechtswidrigen Bildnutzung (980 Euro) und den Rechtsanwaltsgebühren (143, 84 Euro) zusammen. Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben? Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
Abmahner: Agence France-Presse Vertreter des Abmahners: Image Law Rechtsanwaltskanzlei, Dr. Peter C. Richter Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung an Lichtbild Stand: 04/2018 Bei einer Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service: Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben. Senden Sie mir daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z. B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie mir die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
Am 12. 4. 2019 hat die Image Law Rechtsanwaltskanzlei, Ballindamm 39, Europakontor, 20095 Hamburg eine Abmahnung im Auftrag der Design Pics. Inc. ausgesprochen. Unlizenzierte Verwendung von Bildern führt zu Schadensersatzforderung Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter führt aus, dass seine Mandantschaft als Bildagentur die weltweiten ausschließlichen Lizenzrechte an den nachfolgend näher bezeichneten Lichtbildern halten würde. Sämtliche Lichtbilder seien im Sinne des § 10 Abs. 2 Urhebergesetz mit dem Agenturlogo "Design Pics" veröffentlicht worden. Gegenstand der Beauftragung der Image Law Rechtsanwaltskanzlei sei die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der der Design Pics. Inc. aufgrund von Urheberrechtsverletzungen gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zustehen würde. Hier neben seien die Ansprüche auch aus dem Eingriff in die Lizenzierungspraxis seiner Mandantschaft unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung begründet. Der Abgemahnte verwende auf seiner Webseite gemäß einem anliegenden Screenprint Lichtbilder, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes der vorgenannte Rechteinhaber sei.
Die Kanzlei Image Law Rechtsanwälte hat kürzlich einen unserer Mandanten anwaltlich angeschrieben. In dem Anwaltsschreiben wird Schadensersatz gefordert. Es geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern zum Nachteil der AFP Agence Frane-Presse GmbH. Die AFP Agence France-Presse GmbH aus Berlin hält laut Anwaltsschreiben die ausschließlichen Lizenzrechte für Deutschland an den in der Abmahnung abgedruckten Lichtbildern. Diese soll unser Mandant auf dem von ihm betriebenen Blog eingebunden haben, ohne dass er zuvor eine entsprechende Lizenz erworben habe. Die unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Lichtbildern ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages sei urheberrechtswidrig und begründe einen Schadensersatzanspruch. Dieser berechne sich anhand der üblicherweise von AFP geforderten Bildhonorare und belaufe sich daher auf 490, 00 €. Da unser Mandant es unterlassen habe, die Bildquelle des Fotos anzugeben, verdoppele sich der Betrag auf insgesamt 980, 00 €.
V. | Edelstahl rostfrei Rechtsanwalt Carsten M. Herrle Die Kanzlei Linderhaus Stabreit Legal aus Berlin mahnt im Auftrag des Vereins Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e. aus Düsseldorf einen Unternehmer wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung ab. Inhalt der Abmahnung: Zunächst wird in der Abmahnung ausgeführt, dass der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e. Inhaber der europäischen sowie deutschen Bildmarke "Edelstahl rostfrei" sei (UM 467 42 31 und DE 30 2017 014 667) sei. Die Marke werde seit Jahren von dem Verein sowie dessen 1. 100 Mitgliedern genutzt. Ausschließlich die Mitglieder seien nutzungsberechtigt. Dem abgemahnten Unternehmer wird vorgeworfen die Marke "Edelstahl... weiter lesen Zivilrecht Abmahnung: RAin Gebler-Fleischhacker für Catprint Media GmbH | Urheberrecht Rechtsanwalt Carsten M. Herrle Die Rechtsanwältin Frau Gebler-Fleischhacker aus Hannover mahnt für die Catprint Media GmbH aus Garbsen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab. Inhalt der Abmahnungen: Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach über ähnliche Abmahnungen der Catprint Media GmbH und des Geschäftsführers Uli Stein berichtet.
Ihr Zahnarzt in Mainz Laubenheim | Zahnzentrum Dr. MesserschmidtZahnzentrum Messerschmidt Bei uns steckt die Kompetenz im Detail. In den großen und den kleinen Details. Startseite Tagtäglich geben wir unser Bestes für Ihre Zahngesundheit. Ob Prophylaxe, Implantate, chirurgischer Eingriff oder Kiefergelenksdiagnostik, wir gehen immer mit größter Sorgfalt vor. Ihr Wohlergehen hat oberste Priorität und eine eingehende Aufklärung sowie ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Ihnen und unserem Team sind für uns keine leeren Floskeln. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns jederzeit in den besten Händen wissen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Angstpatient oder Routinier sind, mit Ihren Kleinkindern kommen oder Senioren begleiten. Wir möchten Ihr einzigartiges Lachen lange gesund erhalten und freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Zahnzentrum. ▷ Zahnärzte. 2x in Laubenheim Stadt Mainz. Empfehlungen Darauf sind wir stolz: Patienten und Kollegen, die uns, unseren Service und unsere Arbeit gut finden. Und es mitteilen. Wie etwa bei jameda und FOCUS.
Diese und viele weitere Fragen können wir auf unseren Internetseiten nur wage beantworten. Die Antwort steht immer in engem Zusammenhang zu Ihrer Zahnsituation und Ihrem Gesundheitszustand. Vereinbaren Sie einen Termin in einer unserer Praxen und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen individuell und diskutieren mit Ihnen mögliche Behandlungswege. Haben Sie keine Angst vor Kosten. Die letzte Entscheidung für oder gegen eine kostenintensive Behandlung haben Sie. TEL. : 06131 227634 Große Bleiche 23 55116 Mainz TEL. : 06131 881995 Rheintalstr. 57 55130 Mainz TEL. : 06131 686355 Turnerstr. Zahnarzt mainz laubenheim weather. 3 55120 Mainz TEL. : 06241 24890 Luisenstr. 7 67547 Worms
Verwenden Sie die hilfreiche Kartenfunktion um einen empfohlenen Dienstleister in Mainz in der Rubrik Zahnarzt im Stadtteil Laubenheim zu finden!