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Habe allerdings den Vergleich nicht. LG Iris mit Nikolas 22 Monate & Krümelchen 4 wir hatten von Bekannten einen Wagen mit Tragetaschen geliehen und uns nach ein paar Wochen denn Quinny Speedy und den Dreamy-Aufsatz gekauft, weil unser Kleiner in der Tasche nur geheult hat. Die war ihm zu eng. In den Wannen ist scheinbar mehr Platz. Den Dreamy kann man übrigens auch einfach ausklicken und am Griff tragen. Anne 5 Ich hatte (und habe noch immer) einen Teutonia mit Softtragetasche. Aus 2 Gründen: 1. ) ist die Wanne viel zu schwer, wenn das Kind ein bisschen gewachsen ist 2. ) läßt sich meine Tasche zum Fußsack umwandeln LG aus Rom Simone 6 hey, wir hatten beides. einen teutonia mit softtragetasche und den quinny mit wanne. die wanne war schon arg schwer. wir wohnen 2. Kinderwagen babywanne oder tragetasche mixed dots 22. og, das war nervig. ich würde zur tragetasche tendieren. wir hatten die wanne auch nur, weil man keine softtragetasche im quinny unterbringen konnte. außerdem lassen sich die taschen meistens zu fußsäcken umbauen. *lg* 7 Ich finde die Tragetaschen für die Würmis viel zu eng.
Angesichts dessen macht der Gesetzgeber besondere Vorgaben für das Fahren bei Nebel. Diese beziehen sich insbesondere auf die Fahrzeugbeleuchtung und die Fahrgeschwindigkeit. Dabei gilt es zunächst, nicht nur die eigene Sicht zu verbessern, sondern auch die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen. Hierzu schreibt § 17 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Dafür gibt die Rechtsprechung vor, dass immer dann das Abblendlicht aktiviert werden muss, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt, auf anderen Straßen außerorts eine Sichtweite von 100 bis 120 Metern unterschritten wird oder innerorts eine Sichtweite von unter 60 bis 70 Metern vorliegt. Bei einer erheblichen Sichtbehinderung können zusätzlich die Nebelschweinwerfer eingeschaltet werden. Dazu macht der Gesetzgeber keine konkreten Angaben. Laut StVO darf mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer nur dann gefahren werden, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert wird.
Das gilt sowohl für Tag- wie auch für Nachtfahrten. Nebelscheinwerfer haben den Vorteil, dass sie ihr Licht flacher über die Straße streuen und diese so besser ausleuchten. Bessern sich die Sichtverhältnisse, sind die Zusatzscheinwerfer wieder auszuschalten. Andernfalls droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Die berüchtigte Nebelschlussleuchte, die viele Autofahrer vergessen wieder rechtzeitig zu deaktivieren und so den nachfolgenden Verkehr blenden, darf erst in Betrieb genommen werden, wenn man weniger als 50 Meter weit sehen kann. Zur Einschätzung der Sichtweite orientieren sich Autofahrer am besten an den Leitpfosten neben der Straße, die auf Autobahnen und Landstraßen in der Regel in einem Abstand von 50 Metern angebracht sind. Das bedeutet: Kann man nur noch einen Straßenpfosten weit sehen, ist die 50 Meter-Marke erreicht. Die Faustformel 50 Meter ist auch auf die richtige Fahrgeschwindigkeit anzuwenden. Grundsätzlich schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Autofahrer ihr Tempo den herrschenden Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen haben.
Immer wieder schätzen Autofahrer die Sichtweite bei Nebel falsch ein und fahren dementsprechend zu schnell. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) passieren schwere Verkehrsunfälle, bei denen Nebel für den Unfall mit verantwortlich ist, am häufigsten im letzten Quartal eines Jahres. So registrierten die Statistiker im Zeitraum 2014 bis 2018 nahezu 60 Prozent der schweren Nebelunfälle in den Monaten Oktober bis Dezember. Als schwere Verkehrsunfälle gelten Unfälle mit Personenschaden oder schwerwiegendem Sachschaden. Mit 67, 2 Prozent ereignen sich demnach mehr als zwei Drittel der Nebelunfälle auf Landstraßen, rund ein Viertel innerorts und knapp jeder zehnte auf Autobahnen. Besonders tückisch: Nebel taucht oft sehr plötzlich auf. Nicht umsonst macht der Gesetzgeber besondere Vorgaben für das Fahren bei Nebel. Diese beziehen sich vor allem auf die Fahrzeugbeleuchtung und die Geschwindigkeit. Dabei geht es nicht nur darum, selbst besser zu sehen, sondern auch darum, von anderen besser gesehen zu werden, wie das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern der HUK-Coburg betont.
Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3, 5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Andernfalls droht ein Bugeld von mindestens 20 Euro. Die berchtigte Nebelschlussleuchte, die viele Autofahrer vergessen wieder rechtzeitig zu deaktivieren und so den nachfolgenden Verkehr blenden, darf erst in Betrieb genommen werden wenn man weniger als 50 Meter weit sehen kann. Zur Einschtzung der Sichtweite orientieren sich Autofahrer am besten an den Leitpfosten neben der Strae, die auf Autobahnen und Landstraen in der Regel in einem Abstand von 50 Metern angebracht sind. Das bedeutet: Kann man nur noch einen Straenpfosten weit sehen, ist die 50 Meter-Marke erreicht. Die Faustformel 50 Meter ist auch auf die richtige Fahrgeschwindigkeit anzuwenden. Betrgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf demnach nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der bersehbaren Strecke gehalten werden kann. Das heit im Klartext, dass gegebenenfalls auch ein noch geringeres Tempo als 50 km/h angebracht sein kann.
zurück I Inhaltverzeichnis StVO I vor § 17 - Beleuchtung (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren. (2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Ein weiteres, weit verbreitetes gefährliches Verhalten bei Fahrten im Nebel ist es, sich an vorausfahrenden Fahrzeugen zu orientieren. Dass kann leicht dazu führen, dass der Sicherheitsabstand zum Vordermann zu gering wird, warnt das Goslar Institut. Deshalb lautet eine weitere wichtige Regel bei Nebel: Abstand halten. (aum)