Gebäudeversicherung und Haushaftpflichtversicherung als Betriebskosten der Mietwohnung Die Hausversicherung für Schäden (Sachschadenversicherung), die am Haus oder der Wohnung eintreten können, kann verbunden sein mit einer Haftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers. Die Haushaftpflichtversicherung soll Schäden abdecken, die bei Mietern, Besuchern oder Fremden, entstehen und für die der Vermieter einstehen muss, z. Betriebskostenabrechnung - Gebäudeversicherung, Hausversicherung. B. wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht. Betriebskosten - Kosten für Gebäudeversicherung, Hausversicherung sind zu hoch, zu teuer Trotzdem kann sich eine Prüfung lohnen, z. wenn sich im Haus Gewerbe befindet, das von einer Versicherung als risikoerhöhend eingestuft wird. Der Vermieter kann die anderen Mieter für diese Risikoerhöhung nicht mit den für das Gewerbe zu zahlenden erhöhten Versicherungskosten belasten, muss solche Kosten aus den Versicherungskosten herausrechnen: Betriebskosten abrechnen - Wohnungen, Gewerbe, Läden im Haus Hinweis Der Vermieter hat sich auch bei den Kosten der von ihm abgeschlossenen Versicherungen an das Wirtschaftlichkeitsprinzip zu halten, die Kosten dürfen nicht zu hoch sein.
Als Vermieter von Wohnungen, Häusern oder Gewerbeflächen muss Sie für die Mieter eine jährliche Nebenkostenabrechnung erstellen. Damit werden die hauswirtschaftlichen Belastungen untereinander aufgeteilt. Dabei ist allgemein bekannt, dass die Nebenkoste, wie zum Beispiel verbrauchte Heiz- und Wasserkosten, immer an den Mieter weitergegeben werden. Doch inwiefern dürfen eigentlich Versicherungen für das Wohngebäude mit abgerechnet werden? Wozu zählen die Versicherungskosten? In die Abrechnung dürfen nur bestimmte Unkosten mit aufgeschlüsselt werden, die in der " Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz " festgelegt sind. Gebäudeversicherung kosten mieter soll. Diese Nebenkosten sind dann auf die Mieter umlagefähig. Nach der gesetzlichen Verordnung gehören die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung zu den sogenannten Betriebskosten. Als Betriebskosten gelten nahezu alle Gebühren, die bei dem Gebrauch von Gebäuden und Grundstücken regelmäßig anfallen. Unabhängig davon darf der Eigentümer bei entstandenen Schäden auch selber tätig werden, wenn dadurch zum Beispiel die Beanspruchung der Gebäudeversicherung vermieden werden kann und Kosten eingespart werden.
Hier können Sie entweder eine Regelung im Mietvertrag treffen, oder sich an § 556a des BGB orientieren. Möglich sind Verteilungen nach dem Verbrauch, dem Wohnflächenanteil oder auch der Anzahl der Bewohner je Wohneinheit. Wichtig ist, dass Sie grundsätzlich die Erhebung der Gebühren schon im Mietvertrag mit aufführen. Versäumen Sie dies, dürfen Sie die Kosten später nicht mehr umlegen. Sind die anzusetzenden Nebenkosten allerdings in der Betriebskostenverordnung verankert, dann bedarf es keiner gesonderten Erwähnung im Mietvertrag. Sie sollten aber einen Verweis auf besagte Betriebskostenverordnung in den Mietvertrag mit aufnehmen. Mietrecht – Welche Nebenkosten muss der Mieter tragen? I Magazin der IDEAL Versicherung. Alternativ zur Umlage können Sie mit Ihren Mietern auch eine Nebenkostenpauschale in angemessener Höhe vereinbaren. Hierbei werden die konkreten Kosten nicht 1:1 abgebildet und weitergegeben. Gemischte Nutzung Vielleicht haben Sie ein Objekt, welches einer gemischten Nutzung unterliegt. Wohnen Sie selbst in dem Haus, dürfen Sie die Kosten nur anteilig an den Mieter weitergeben.