Nur solltest Du Dir mal die Unterschiede in der StBVV anschauen, was die für natürliche Personen in dem Geschäftsumfang anzufertigende EÜR (§25 StBVV) und die für eine Kapitalgesellschaft zwangsläufig fällige Bilanz (§ 35 StBVV) angeht. Es ist schon ein Unterschied, ob der anzuwendende Gebührenrahmen zwischen 5/10 und 20/10 oder zwischen 10/10 und 40/10 liegt. Darüber hinaus gibt es für den Anhang und die Ableitung der Steuer- aus der Handeslsbilanz extra Gebührenpositionen sowie für ggf. anfallende Abschlußvorarbeiten noch Zeitgebühren. Absolut dacore... - allerdings ist mein LAP Steuerberater... Gründungszuschuss abgelehnt wegen vermittelbarkeit forum www. - der verrechnet es anders, sonst gibts keine gebügelten Hemden und nix mehr frisch gekochtes #28 Das ist wirklich eine gute Frage. Sozialrechtliche und steuerrechtliche bzw. betriebswirtschaftliche Kompetenzen findet man selten in einer einzigen Hand. Das Amt wäre der letzte Ort, an dem man irgendetwas davon zu befürchten hätte... #29 Ach.... Mag vielleicht noch regional variieren - das SG Hamburg verhandelt jetzt Fälle aus 2011.
Die Rechtsantragsstelle bzw. Geschäftsstelle des Sozialgerichts hilft Ihnen auf Wunsch bei der Formulierung Ihrer Klage, ohne dass für Sie Gerichtskosten entstehen. Das Gericht bzw. der Richter ist von Amts wegen verpflichtet, den Sachverhalt zu ermitteln und somit Ihre Interessen mit im Auge zu behalten. Auch hier empfehlen wir, einen Fachanwalt hinzuziehen. Gründungszuschuss Pfändbar ?. Bei Bedürftigkeit können Sie hierfür Prozesskostenhilfe beantragen. Achten Sie bei der Wahl des Anwalts darauf, dass er sich auf das Sozialrecht spezialisiert hat bzw. über Erfahung mit entsprechenden Fällen verfügt! Was wenn Sie erst nachträglich darauf aufmerksam werden, dass eine Entscheidung von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist? Sie können beim Arbeitsamt (bzw. Sozialgericht) einen Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" nach § 27 SGB X beantragen. Es empfiehlt sich gleichzeitig einen "Antrag auf Überprüfung des Bescheids" nach § 44 SGB X zu stellen. Auch hierfür gilt eine Monatsfrist, so dass Sie schnell auf die neue Situation reagieren sollten.
"Die einzig ermessensfehlerfreie Entscheidung ist im vorliegenden Fall die Gewährung des Gründungszuschusses an den Kläger. " Nach unserer Erfahrung gründen viele vormals Arbeitslose genau in solchen Berufen oder haben eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung in diesen Berufen hinter sich gebracht. Der Richter gibt sich damit aber noch nicht zufrieden und führt weitere allgemeine Gründe dafür an, dass der von der Arbeitsagentur angeführte Vorrang der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Berufe abwegig sei: "Es liegt (... ) auf der Hand, dass die Vermittlung des Klägers in eine Helfertätigkeit nicht von Dauer wäre. Im Gegensatz dazu bietet die Bewilligung eines Gründungszuschusses die besten Aussichten für eine dauerhafte Integration des Klägers in den Arbeitsmarkt. " Nach § 4 Abs. 2 a. E. SGB III gilt der Vermittlungsvorrang vor Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (z. Forum Betreuung - Berufsbetreuer per Gründungszuschuss?. Gründungszuschuss) nicht, wenn diese für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist. Auch hier gilt wieder: Viele machen sich selbständig, weil sie in ihrem Beruf wenig Aussicht auf eine dauerhafte Beschäftigung haben, sei es, weil sich die Umstände geändert haben, sei es, weil sie überqualifiziert sind und die Arbeitgeber nach preisgünstigen Berufsanfängern suchen.