2010 Gemeinsames Sorgerecht? Hallo zusammen, ich mchte mich nochmal dafr entschuldigen, dass ich nicht so oft im Forum bin. Leider habe ich keinen eigenen PC und muss immer bei Freunden fragen. Ich hoffe das ist ok fr Euch. Nun meine Frage: Ich habe einen 6 1/2 jhrigen Sohn, lebe seit 3 Jahren... von Notre 07. 2010 Post vom Amtsgericht wegen Verletzung Sorgerecht! Hi Mdels, heut hat doch mein blder Ex dem ganzen wieder dir Krone aufgesetzt! Er hat mich "angezeigt" wegen Verletzung des Sorgerechtes. Begrndung: ich wrde ihm keine Infos geben. Zur Vorgeschichte: Wir verstehen uns berhaupt nicht, es gibt fr jeden Schei nur... von Morphiste 30. 03. § 22 Das familiengerichtliche Verfahren / II. Muster: Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge mit Zustimmung des anderen Elternteils | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. 2010 Die letzten 10 Beitrge im Forum Fr alleinerziehende Eltern
000 EUR, § 45 Abs. 1 FamGKG Anwaltsgebühren: Regelgebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV Gerichtskosten: 0, 5-Verfahrensgebühr, Nr. 1310 KVFamGKG Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Der vom Vater vorgeschlagene Kindergarten bedeutete für das Kind kürzere Wege. Die von der Mutter vorgeschlagene Einrichtung hatte ungünstigere Öffnungszeiten. Zu berücksichtigen sei, dass das Kind nun bereits seit 2017 den von der Mutter vorgeschlagenen Kindergarten besuche und sich dort - nach eigener Aussage - wohlfühle. Es habe sich dort eingelebt und reagiere auf den Streit der Eltern zunehmend empfindlich. Ein Wechsel des Kindergartens entspreche damit nicht mehr dem Kindeswohl und sei dem Kind nicht zuzumuten. Das Oberlandesgericht berücksichtigte ebenfalls, dass die Mutter in praktischer Hinsicht mehr von den Auswirkungen der Kindergartenwahl betroffen sei. Die Entscheidungsmacht über den Kindergarten behielt schließlich die Mutter. Was bedeutet das für Eltern? Die Gerichte entscheiden bei derartigen Fragen immer nach dem Wohl des Kindes. Sie treffen in der Regel keine Grundsatzentscheidungen darüber, ob ein pädagogischer Ansatz besser oder schlechter ist. Einen Wechsel des Kindergartens befürwortet das Familiengericht allenfalls dann, wenn das Kind sich dort wirklich nicht wohlfühlt oder mit Personal oder anderen Kindern nicht zurechtkommt.