Die Wahl der Durchschnittssatzbesteuerung ist optional.
Landwirtinnen und Landwirte sollten daher ihren allgemeinen Aufbewahrungspflichten nachkommen und für den Fall einer Buchführungspflicht alle Belege sammeln und aufbewahren. Stand: 26. Februar 2018
Selbst bewirtschaftete Flächen Im Streitfall war die Tätigkeit auf eine Sondernutzung wie den Weinbau beschränkt. Voraussetzung für die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung ist jedoch, dass zu dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzflächen gehören. Diese Voraussetzung lag im Streitfall von Anfang an nicht vor. Hinweis Der BFH hat in diesem Urteil auch klargestellt, dass es der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung (§ 25 Abs. 1 Einkommensteuergesetz EStG) erfordert, dass das Finanzamt in jedem Veranlagungszeitraum die einschlägigen Besteuerungsgrundlagen erneut prüft und rechtlich würdigt. Landwirtinnen und Landwirte sollten daher ihren allgemeinen Aufbewahrungspflichten nachkommen und für den Fall einer Buchführungspflicht alle Belege sammeln und aufbewahren. Stand: 26. Februar 2018 Erscheinungsdatum: Mo., 26. Durchschnittssatzbesteuerung landwirtschaft 13 ans. Feb. 2018 Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen.
Die Zierfischzucht in Teichen fällt i. d. R. nicht unter § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG. Ein Substanzbetrieb, z. B. Torf-, Ton-, Lehm-, Kies- und Sandabbaubetrieb) ist kein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i. S. d. § 24 Abs. 2 Satz 1 UStG. Die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung von der übrigen Tierzucht und Tierhaltung erfolgt nach den §§ 51 und 51a BewG. Ein Tierhaltungsbetrieb ist kein landwirtschaftlicher Betrieb, wenn dem Unternehmer nicht in ausreichendem Umfang selbst bewirtschaftete Grundstücksflächen zur Verfügung stehen. [2] Der Verkauf eigenerzeugter Biomasse durch Landwirte an Stromerzeuger fällt unter § 24 UStG; ebenso die Lieferung von selbsterzeugtem Biogas, wenn die erzeugte Energie überwiegend im eigenen Land- und Forstwirtschaftsbetrieb verwendet wird. Nicht im Landwirtschaftsbetrieb verwendete Wärme und Strom unterliegt der Regelbesteuerung. Land- und Forstwirtschaft / 1 Durchschnittssteuersätze und Vorsteuern | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. [3] Aktive Bewirtschaftung erforderlich § 24 UStG erfordert, dass der Landwirtschaftsbetrieb noch aktiv bewirtschaftet wird.
Das Finanzamt schätzte den Winzer in diesem betreffenden Wirtschaftsjahr auf ein Vielfaches des erklärten Gewinns hoch. Zu Unrecht, wie der Bundesfinanzhof entschieden hat. Hinweispflicht fallweise gegeben Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt nicht einfach von sich aus die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen verwerfen und schätzen kann, wenn die Voraussetzungen einmal vorgelegen haben, jedoch in einem späteren Wirtschaftsjahr weggefallen sind. In diesen Fällen muss das Finanzamt dem Landwirt den Beginn der Buchführungspflicht mitteilen. Einer solchen Mitteilung bedarf es auch dann, wenn die Voraussetzungen wegen einer Gesetz esänderung entfallen sind (Hinweispflicht nach § 13a Satz 4 Einkommensteuergesetz-EStG). Überarbeitung der Durchschnittssatzbesteuerung - Einkommensteuer, Forstwirtschaft, Gewinn | Michael Racke. Liegt der Sachverhalt hingegen wie im Streitfall so, dass die Voraussetzungen zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen von Anfang an nicht vorgelegen haben, bedarf es keiner Mitteilung durch das Finanzamt. Ein schützenswertes Vertrauen des Steuerpflichtig en in den (vorübergehenden) Fortbestand der für ihn günstigen, aber fehlerhaften Verwaltungspraxis besteht nicht, so der BFH.