Das ist ein Artikel vom Top-Thema: Tierseuche © adobe stock Symbolbild am Montag, 23. 07. 2018 - 09:11 (Jetzt kommentieren) Was Geflügelhalter aufgrund der aktuellen Ausbrüche der Newcastle-Krankheit beachten müssen, lesen Sie hier. Die Newcastle-Krankheit In einem belgischen Geflügelbestand wurde vor Kurzem die hochansteckende Newcastle -Krankheit (Atypische Geflügelpest) nachgewiesen, wie agrarheute bereits berichtete. Aus diesem Grund werden Tierhalter seitens der Behörden auf Folgendes hingewiesen: Für die Newcastle-Krankheit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Impfpflicht. Newcastle impfstoff kaufen in der. Alle Halter/innen müssen ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von ein oder zwei Tieren. Es handelt sich bei der Infektionskrankheit um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Neben Todesfällen kann es zu Legeleistungsabfall, Depressionen, Ödeme an Kopf und Kehllappen, Durchfall, respiratorische und neuronale Störungen führen. Idealerweise sollte bereits im Kükenalter gegen das Virus geimpft werden.
Newcastle Disease ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei der Impfung sind daher grundsätzlich die Vorgaben aus der Gebrauchsinformation des Impfstoff-Herstellers einzuhalten. Impfschemata: Wie groß darf der Abstand zwischen den Impfungen sein? In kommerziellen Betrieben kommt meist das Prime-Boost-Schema zur Anwendung, bei dem zunächst ein Lebend- und dann, im Abstand von mindestens 4 Wochen, ein Inaktivatimpfstoff eingesetzt wird. So sind die Tiere eine Legeperiode lang geschützt. Im Hobbybereich können auch ausschließlich Lebendimpfstoffe eingesetzt werden. Nur diese können über das Trinkwasser gegeben und an die Halter abgegeben werden. Die Gebrauchsinformationen der Hersteller geben hier 6 bis 8 Wochen als Impfintervall an. Paul-Ehrlich-Institut - Gefluegel. Viele Rassegeflügelzüchter impfen ihre Tiere aber nur vierteljährlich mit einem Tränkeimpfstoff. Nach Einschätzung der StIKo Vet kann möglicherweise auch mit vierteljährlicher Impfung eine belastbare Immunität erreicht werden. Aber: Durch die Off-label-Anwendung verlagert sich das Haftungsrisiko auf den verantwortlichen Tierarzt – oder auf den Halter, wenn der Anwendungsplan des Tierarztes kürzere Impfintervalle vorsah, der Halter sie aber eigenständig verlängert hat.