OFD Karlsruhe, Pressemitteilung v. 05. 2014 Quelle: StB und Fachanwalt für Steuerrecht Scholz
- Neuerungen beim Ausfüllen der Steuererklärung 2013 - TaxInfo - Kanton Bern
- Steuererklärung: Neue Frist für Hausbesitzer - was Sie jetzt tun müssen - Berliner Morgenpost
- Abgabefristen für die Steuererklärungen 2013 - Generelle Vorgaben - Steuerberater Jens Preßler
- Track 20-21 | Einkommensteuer-Erklärungen 2013: Neue Verschärfungen - NWB Datenbank
- Mac mini verkaufen van
Neuerungen Beim Ausfüllen Der Steuererklärung 2013 - Taxinfo - Kanton Bern
Denken Sie an Datum und Unterschrift. Schritt 4: Reichen Sie Ihren Antrag beim Finanzamt ein
Zuständig ist Ihr Wohnsitzfinanzamt. Sie können den Antrag schriftlich stellen. Am schnellsten geht es, wenn Sie persönlich vorbeigehen, vor allem, wenn Sie einen neuen Freibetrag eintragen lassen wollen. Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Arbeitnehmer, Freibeträge, Lohnsteuer
SteuererklÄRung: Neue Frist FÜR Hausbesitzer - Was Sie Jetzt Tun MÜSsen - Berliner Morgenpost
Bei Wohnungseigentümern geht es in der Regel um einige Hundert Euro im Jahr, bei Eigentümern größerer Mietshäuser auch um vierstellige Beträge. Das neue Verfahren, das in elf Bundesländern umgesetzt wird, berücksichtigt nicht zuletzt den Wert von Immobilien, aber auch Alter oder Größe. Einige Länder wie Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen gehen andere Wege. Mancherorts wird die Reform zu einer höheren Grundsteuer führen, vor allem in Großstädten. Strukturschwache Regionen dürfen auf Erleichterungen hoffen. Abgabefristen für die Steuererklärungen 2013 - Generelle Vorgaben - Steuerberater Jens Preßler. (fmg/dpa)
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Abgabefristen Für Die Steuererklärungen 2013 - Generelle Vorgaben - Steuerberater Jens Preßler
Wenn Sie nicht mehr wissen, ob Sie einen Lohnsteuerfreibetrag besitzen, fragen Sie im Lohnbüro Ihres Arbeitgebers nach. Dort kann man Ihnen meist auf Knopfdruck Auskunft geben. Oder Sie prüfen selbst im ElsterOnline-Portal, welche Daten über Sie gespeichert wurden. Dazu müssen Sie sich mit Ihrer persönlichen Steuer-Identifikationsnummer kostenfrei registrieren. Schritt 2: Besorgen Sie sich das Formular
Es gibt ein ausführliches und ein kurzes Antragsformular. Track 20-21 | Einkommensteuer-Erklärungen 2013: Neue Verschärfungen - NWB Datenbank. Welches Formular Sie benötigen, hängt von Schritt 1 ab. a) Sie brauchen den umfangreichen " Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013 ", wenn Sie einen Lohnsteuerfreibetrag neu eintragen oder erhöhen wollen. b) Es reicht der zweiseitige " vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013 ",
wenn Sie einen bereits eingetragenen Freibetrag beibehalten wollen,
wenn die "Zahl der Kinderfreibeträge" unverändert bleibt oder sinkt,
wenn Sie erstmals einen Kinderfreibetrag beantragen, weil ein Kind geboren wurde oder weil ein Kind nach dem 18.
Track 20-21 | Einkommensteuer-ErkläRungen 2013: Neue VerschäRfungen - Nwb Datenbank
1 Höherer Kinderabzug
Das Berner Stimmvolk hat am 23. September 2012 dem Gegenvorschlag zur Initiative «Faire Steuern - Für Familien» zugestimmt. Mit dem Ja zum Gegenvorschlag wurde der Kinderabzug von 7 000 auf 8 000 Franken erhöht. Die übrigen Abzüge und die Steuersätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert (siehe auch
MISSING-LINK). 2 Höhere Beiträge an Säule 3a
2013 durften höhere Beiträge an die Säule 3a geleistet werden. Bei Steuerpflichtigen mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse) lag der Maximalbeitrag bei CHF 6 739. Steuerpflichtige ohne 2. Neuerungen beim Ausfüllen der Steuererklärung 2013 - TaxInfo - Kanton Bern. Säule durften bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber CHF 33 696 einzahlen. 3 Neue Regeln bei Mitarbeiterbeteiligungen
Am 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz über die Mitarbeiterbeteiligungen in Kraft. Die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungen als Form der Entschädigung hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Deshalb ist die steuerliche Behandlung auf Bundesebene geregelt worden. Die neuen Regeln gelten sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Kantons- und Gemeindesteuern und entsprechen in weiten Teilen der geltenden Praxis.
Nach Absatz 4, wenn
gegen die Verbleibens- oder die Nutzungsvoraussetzungen
verstoßen wird. Der Steuerbescheid des Jahres, in
dem der Abzugsbetrag gebildet wurde, muss
dann korrigiert werden. Dabei stellt sich die Frage: Wann
begin...
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