Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ab sofort auf ihrer Internetseite Informationen zu Kindergeld für Flüchtlinge und Asylsuchende zur Verfügung. Ein mehrsprachiger Informationsflyer (darunter auch auf Arabisch) gibt Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen Kindergeld bezogen werden kann. Ein weiterer Flyer enthält wichtige Informationen zum Kindergeldbezug für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Welche sozialen Leistungen erhalten Flüchtlinge? | Flüchtlingsrat Thüringen. Zusätzlich erhalten Ratsuchende einen Überblick zu anderen wichtigen Leistungen für Familien in Deutschland. Die Familienkasse der BA betrachtet diesen Service als einen Beitrag zu einer institutionellen Willkommenskultur. Alle Informationsflyer sind auch in den örtlichen Familienkassen, sowie bei anderen Anlaufstellen für Familien verfügbar. Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Ihnen die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel. : 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Welche Anforderungen an den Nachweis der Verschollenheit der Eltern zu stellen sind, hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere den Nachforschungs- und Beweismöglichkeiten ab. Beantragen Sie das Kindergeld bei der Familienkasse der staatlichen Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) und legen Sie eine Kopie Ihres Anerkennungsbescheides bei. Das Formular finden Sie auch im Internet. ᐅ Kindergeld für Ausländer | Infos zu den Voraussetzungen. Wenn Sie seit mindestens sechs Monaten hier leben, können Sie Kindergeld auch rückwirkend beantragen. [6] Eine rückwirkende Beantragung kommt auch dann in Frage, wenn Sie aufgrund einer Ausnahmeregelung für Bürger/innen aus der Türkei, Tunesien, Algerien, Marokko oder den jugoslawischen Nachfolgestaaten bereits vor Ihrer Anerkennung Anspruch auf Kindergeld hatten (zu den Ausnahmeregelungen lesen Sie bitte im Kapitel für Menschen mit Aufenthaltsgestattung den Abschnitt 4. 6 "Kindergeld") Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, wird das Kindergeld damit verrechnet. [7] Das heißt, am Ende haben Sie wahrscheinlich gar nicht mehr Geld.
Die 170 Seiten starke gegenwärtig aktuelle Version des Jahres 2018 findet sich hier: → Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) Ausführliche Darstellung der GGUA Die GGUA bietet eine sehr ausführliche Darstellung der Regelungen. Sie enthält detaillierte Informationen zum Kindergeldanspruch, unter anderem zu Geflüchteten mit besonderen Aufenthaltserlaubnissen sowie von Personen aus anderen EU-Staaten. Da die Darstellung zunächst mehrere GEsetzesänderungen der vergangenen Jahre darstellt, ist sie relativ kompliziert. → Beitrag zum Kindergeld von der GGUA
ersten 18 Monaten hier. Einführung weiterer Kürzungsmöglichkeiten Mit den Gesetzesänderungen des dritten Änderungsgesetzes zum AsylbLG vom September 2019 wurden weitere Verschärfungen und zahlreiche Kürzungsmöglichkeiten eingeführt. Die gekürzte Leistungshöhe liegt dann bei einer alleinstehenden erwachsenen Person im Normalfall bei 192 Euro monatlich und somit um 47 Prozent unter der Grundleistungshöhe! Pauschal wurden die Leistungen für Alleinstehende in Sammelunterkünften um zehn Prozent gekürzt, was aber bereits einige Sozialgericht für nicht zulässig halten. Für Geflüchtete mit einem Schutzstatus in einem anderen EU-Staat, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine Duldung haben, soll der Leistungsanspruch gestrichen werden. Lediglich über Härtefallregelungen können diese Sozialleistungen erhalten. Das AsylbLG ist ein diskriminierendes Sondergesetz und zudem immer wieder Spielball populistischer Politik. Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen fordern daher dessen Abschaffung und die Gewährung eines einheitlichen Existenzminimums für alle.