Hallo, Ich bin 22, Lehrling und verdiene ca. 385€. Zur Zeit wohne ich bei meinen Eltern. Allerdings halte ich es psychisch nicht mehr aus hier zu wohnen, da unser Verhältnis geschädigt ist. habe folgende Frage: Bei weitem würden meine 385€ Lehrlingsgeld nicht für Miete und Essen usw. ausreichen. Kann ich auf Hilfe vom Amt hoffen? 70 "Wohnung Miete Lehre" Immobilien - alleskralle.com. Sagen wir einen "Kredit" sozusagen, den ich dann als Geselle abzahle? Gibt es sowas überhaupt? Hatte noch nie etwas mit dem Amt am Hut. Vielen Dank schonmal für eure Antworten. LG 8 Antworten Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Du kannst Berufsausbildungsbeihilfe beantragen () Erkundige dich am besten mal beim Amt darüber, ob dir welches zusteht. Das zu bekommen, ist sogar nicht allzu schwer, ich kenne viele die welches bekommen, ohne das irgendwelche zwingenden Gründe vorhanden waren, von daher... Wenn du nicht mehr zuhause wohnen würdest, stünde dir ja auch das Kindergeld zu. Vielleicht können deine Eltern - wenn ihr nicht allzu zerstritten seid - noch etwas drauflegen.
Da Unterhalt zu verlangen, duerfte wohl in Leere verlaufen. # 6 Antwort vom 5. 2007 | 19:10 Erstmal Danke für die schnellen Antworten. Ausserdem bin ich eine weibliche Murmel.. :-) Gibt es auch keine Aussicht auf "Wohngeld" oder ähnliches? Mietwohnungen (1-2Zimmer) sind hier (soweit ich mich jetzt umgesehen habe) nicht unter 400€ warm zu bekommen. Dazu kommt noch eine Busfahrkarte und natürlich brauche ich auch noch Essen und Trinken. mfg # 7 Antwort vom 6. 2007 | 07:41 Von Status: Bachelor (3857 Beiträge, 461x hilfreich) Liebe Murmel, am Besten, du rufst mal bei der zuständigen Wohngeldstelle an und erkundigst dich nach den Voraussetzungen. Wohnung mieten als lehrling online. Ggf. besteht kein Anspruch, weil man, bis du 25 bist, von dir erwartet, dass du bei den Eltern wohnen bleibst, solange du dich nicht ohne staatliche Hilfe über Wasser halten kannst. Grüße Mikkian # 8 Antwort vom 6. 2007 | 13:57 Von Status: Schüler (334 Beiträge, 21x hilfreich) Wohngeld gibbet erst mal nicht, da Du Auszubildende bist. Da wäre als erstes Ausbildungsbeihilfe zu beantragen.
Nähere Infos zu diesem Thema findet ihr hier. Bitte beachten Sie: Der Inhalt dieses Beitrages stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen! Unser Anspruch ist es, immer rechtlich korrekte Artikel zur Verfügung zu stellen. Allerdings ändern sich Gesetze bzw. gesetzliche Regelungen häufig. Wir können daher keine Garantie für die aktuelle oder zukünftige Richtigkeit übernehmen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an eine juristisch fundierte Person (z. Rechtsanwälte, Gewerkschaften, IHK etc. Wohnung mieten als lehrling in english. ). Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt:
Frage vom 4. 3. 2007 | 20:04 Von Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich) Lehrling und eigene Miet-Wohnung Ich werde im September eine Lehre beginnen und wohne bis jetzt bei meinen Eltern (Mutter+Stiefvater) Da wir uns verstritten haben ist für mich ein Auszug der letzte Weg. Welche Hilfen und Zuschüsse kann ich beantragen bzw. was müssen meine Eltern lt. Gesetz beisteuern (Kindergeld/ Unterhalt von meinem leiblichen Vater). Habe ich mit einem Normalen Lehrlingsgehalt von ca 620€ brutto im ersten Lehrjahr überhaupt Anspruch auf Hilfen von den Eltern bzw. vom Staat? Vielen Dank im Voraus Murmel # 1 Antwort vom 5. 2007 | 08:42 Von Status: Student (2621 Beiträge, 478x hilfreich) # 2 Antwort vom 5. 2007 | 11:28 Von Status: Praktikant (751 Beiträge, 120x hilfreich) # 3 Antwort vom 5. 2007 | 11:36 # 4 Antwort vom 5. Lehrling und eigene Miet-Wohnung - frag-einen-anwalt.de. 2007 | 12:03 Von Status: Student (2376 Beiträge, 232x hilfreich) # 5 Antwort vom 5. 2007 | 12:54 Von Status: Frischling (16 Beiträge, 3x hilfreich) Ich kann zwar nicht beurteilen, ob die Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind, aber mit einem Eigenverdienst von Euro 640 (Gehalt+KG) laesst es sich eigentlich recht gut leben, ausserdem ist die gesetzliche Grenze da schon ueberschritten.
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Als die Eltern den Hartz4 Antrag gestellt haben wurde doch der Bedarf der Eltern sie mußten die Kinder mit lglich bekommen die Eltern Geld für ihre Kinder und wenn eines auszieht muß das Amt doch weniger zahlen, da dann für das Mädchen andere Leistungsabteilungen zuständig Kleine macht eine das Amt sagt nein sie muß zuhause wohnen bleiben würde man doch der Ausbildung eines Jugendlichen im Wege stehen und das kann ich mir mal garnicht vorstellen. Also ich glaube das sie mit Einverständniss der Eltern ausziehen darf um ihre Ausbildung zu Eltern müssen nur dem Amt melden das eine Tochter ausgezogen ist und eine Ausbildung kriegen dann halt etwas weniger Geld. Mit der Wohnung würde ich mich auch mal erkundigen kann mir gut vorstellen das das kein Leben ist. Eigene Wohnung als Lehrling? (Arbeitsamt, Unterstützung). Liebe Grüß, schronny
Wie alt bist Du? Solltest Du minderjährig sein, geht ohne die Eltern sowieso nichts. Aber auch sonst kann eine Bürgschaft der Eltern hilfreich sein.