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Machen Sie keine Aussage bei der Polizei Grundsätzlich sollten Sie keine Aussage bei der Polizei tätigen. Der erste Weg sollte schnellstmöglich zu einem Strafverteidiger führen. Viele Beschuldigte haben die Befürchtung, dass ihnen ein Schweigen negativ ausgelegt wird. Strafprozessual darf das Schweigen jedoch gerade nicht negativ gewertet werden, Ihre Aussage jedoch schon. Gleiches gilt für ein "Teilschweigen". Vorladung als beschuldigter ignorieren. Gegenüber der Polizei können Sie mit einer Aussage in der Regel nur Schaden anrichten. Eine Aussage, die positive Auswirkungen haben könnte, können Sie auch problemlos in einem späteren Stadium des Verfahrens nach Rücksprache mit einem erfahrenen Strafverteidiger vorbringen. Vorsicht auch bei vermeintlichem Small-Talk mit einem Polizisten: Auch Aussagen, die Sie abseits der eigentlichen Vernehmung gegenüber einem Polizisten tätigen, werden in den Akten vermerkt. Zum Teil nutzt die Polizei einen (scheinbaren) Small-Talk gezielt, um Ihnen eine Aussage zu entlocken. So kann und wird der Polizeibeamte jede Ihrer Äußerungen im Rahmen seiner Dienstpflicht in der Hauptverhandlung als Zeuge wiedergeben.
Es gibt aber die Chance, dass die Beweislage oder Rechtslage eine geringere Strafe oder einen Freispruch rechtfertigt. Was muss ich bei einer Hausdurchsuchung beachten? Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sagen Sie nichts zur Sache und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht 100% verstanden haben und was voll der Wahrheit entspricht. Unterschreiben Sie insbesondere nichts, was Aussagen von Ihnen enthalten könnte. Vorladung als beschuldigter polizei. Erst Recht sollten Sie nicht irgendwelche Angaben zu den Besitzverhältnissen möglicher Gegenstände machen und auf keinen Fall Ausreden oder Entschudligungen erfinden. Die Polizei hat nur die Aufgabe, Beweise zu sammeln. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, zu entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Es kann Ihnen also grundsätzlich egal sein, wie die Polizei die Sachlage einschätzt. Entscheidend ist, ob Ihnen eine Straftat nachgewiesen werden kann und wie die Staatsanwaltschaft und später das Gericht die Sach- und Rechtslage einschätzt.
Es gilt in jedem Fall: Sagen Sie jetzt nichts zum Tatvorwurf. Auch wenn Sie das Bedürfnis dazu haben, weil Sie sich von einem Verdacht befreien oder Ihr Gewissen erleichtern wollen, tun Sie es nicht! Lassen Sie sich auch im Falle einer Festnahme oder Hausdurchsuchung von den Beamten nicht einschüchtern, sondern verlangen Sie einen Anwalt oder eine Anwältin. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit Ihrer Verteidigung, Sie dürfen in jeder Lage des Verfahrens anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Durch eine Akteneinsicht kann Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt feststellen, was gegen Sie vorliegt. 2. Sie müssen nicht zur Polizei gehen Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Es handelt sich um eine unverbindliche Einladung, die Sie auch so behandeln sollten. Vorladung als Beschuldigter - So verhalten Sie sich richtig. Sagen Sie den Termin freundlich ab. Bei der Polizei müssen Sie nur dann erscheinen, wenn dies ausdrücklich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde. Diese Information müsste die Polizei dann auch in die Vorladung aufnehmen.
Im Strafverfahren sind Polizei und Staatsanwaltschaft gesetzlich verpflichtet, den Beschuldigten spätestens bis zum Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen. Die Vernehmung soll dem Beschuldigten die Gelegenheit geben, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen. In einfach gelagerten Fällen wird die Vernehmung schriftlich durchgeführt. Es ist aber nicht ratsam, im Ermittlungsverfahren einfach drauf los zu plaudern. 1. Wenn Sie eine Vorladung erhalten Sie sollten nicht darauf vertrauen, dass sich ein strafrechtlicher Vorwurf durch ein freundliches Gespräch mit der Polizei erledigt. Im Gegenteil, alles was Sie sagen kann später zu Problemen führen. Als Beschuldigter haben Sie ein Recht zu schweigen. Vorladung als Beschuldigter - Muss ich zur Polizei? - Anwaltclips. Es besteht nur die Verpflichtung, Angaben zur Person zu machen (Name, Anschrift, Geburtsort und -datum, Beruf). Es kann Ihnen auch nicht negativ ausgelegt werden, wenn Sie keine Angaben zur Sache machen. Das Gegenteil ist der Fall, eine unvorsichtige Äußerung kann vieles schlimmer machen.
Akteneinsicht durch den Strafverteidiger Häufig werden Beschuldigte in der Vernehmung von neuen Vorwürfen oder Beweismitteln überrascht. Aus diesem Grund sollte zuvor die Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger erfolgen. Dadurch gelangen Sie auf den gleichen Stand wie die Ermittlungsbehörden und vermeiden böse Überraschungen. Anschließend kann mit dem Strafverteidiger besprochen werden, ob und wie man sich zur Sache einlässt. Gegebenenfalls kann Ihr Rechtsanwalt in dieser Phase auch bereits eine Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft anregen. Auf diese Weise erspart sich der Betroffene eine anstrengende und in der Regel öffentliche Hauptverhandlung. Vorladung als Beschuldigter | Strafverteidiger Berlin Anwalt Strafrecht Rechtsanwalt Charlottenburg & Steglitz. Strafverteidiger aufsuchen und schweigen Somit gilt als "Erste Hilfe Maßnahme" bei einer Vorladung oder einem Anhörungsbogen der Polizei: Kontaktieren Sie sofort einen Fachanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger und schweigen Sie gegenüber der Polizei und anderen Personen, die später gegen Sie aussagen könnten. Das Schweigerecht des Beschuldigten und die Freiheit der Strafverteidigerwahl sind mit die wichtigsten Beschuldigtenrechte im deutschen Strafprozess.
Vorladung von der Polizei erhalten? Was ist das richtige Verhalten als Beschuldigter? Sie haben eine Anklageschrift oder Vorladung erhalten oder die Polizei führt eine Hausdurchsuchung durch? Das ist das richtige Verhalten als Beschuldigter: Ruhe Bewahren Aussage verweigern Vorladungen nicht ohne Verteidiger folgen Kein Kontakt zu möglichen Mitbeschuldigten und Zeugen Verwandte auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen Mögliche entlastende Beweise sichern (Kopieren, Speichern, Gedächtnisprotokoll) Fristen einhalten Was muss ich bei einer Vorladung der Polizei beachten? Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Vorladung als beschuldigter absagen. Folgen Sie Vorladungen nicht, ohne vorher mit Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht gesprochen zu haben. Die Polizei lädt Beschuldigte regelmäßig zu Vernehmungsterminen ein. Einziger Zweck ist es oft, aus dem Beschuldigten ein Geständnis zu bekommen. Als Beschuldigter im Strafverfahren haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Sollte ein Geständnis sinnvoll sein, können Sie dies problemlos auch später im Verfahren ablegen.