§ 850e Abs. 1 ZPO unmittelbar auf Grund steuerrechtlicher oder sozialrechtlicher Vorschriften zu leistenden Beträge (Steuerzahlungen sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege und Rentenversicherung) in Abzug zu bringen. Aus dem Nettoeinkommen ist sodann der gem. § 850c ZPO unpfändbare Betrag unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltspflichten zu ermitteln. Der Antrag auf Pfändungsschutz gem. § 850i ZPO ist beim Amtsgericht bzw. Selbstständige: Altersvorsorge pfändungssicher machen | Ihre Vorsorge. der Vollstreckungsstelle der pfändenden Behörde zu stellen. Für die Antragstellung sollte unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden, da eine individuelle Berechnung des unpfändbaren Betrages wie zuvor beschrieben vorzunehmen ist Kontopfändung bei Selbständigen Wird ein Konto gepfändet, auf dem Guthaben besteht oder laufende Zahlungen eingehen, kann der Betroffene bei seiner Bank die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beantragen. Dies gilt auch für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und für als Geschäftskonten geführte Konten. Es kann jedoch immer nur ein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt werden.
Weil diese aber verfassungsrechtlich geschützt werden, darf eine Taschenpfändung nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Der Gerichtsvollzieher muss stichhaltige Gründe für die Annahme haben, dass der Schuldner pfändbare Gegenstände bei sich hat, um diese der Zwangsvollstreckung zu entziehen. Bei der Taschenpfändung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzuhalten. Die körperliche Durchsuchung darf nur von einer Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden. Was kann bei der Taschenpfändung gepfändet werden? Die Taschenpfändung folgt demselben Muster, wie die Sachpfändung: Vollstreckungstitel, dessen Zustellung, Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Meistens sucht der Gerichtsvollzieher bei einer Taschenpfändung nach Bargeld, Wertpapieren oder Wertgegenständen. Findet er solche Sachen, so kann er diese pfänden. Der Gerichtsvollzieher wird auch die Geldbörse des Schuldners nach Bargeld absuchen und dieses gegebenenfalls pfänden. Die Pfändung von Bargeld richtet sich nach den Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen.
Riester-Verträge, die ungekündigt sind, bleiben allerdings generell von einer Pfändung verschont, wenn sie tatsächlich vom Staat gefördert werden. Das hat der Bundesgerichtshof ( BGH) hat am 16. 11. 2017 entschieden ( Aktenzeichen: IX ZR 21/17). Veröffentlicht 20. 12. 2021
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