14/5741 S. 36), sodass eine Prognose zu treffen ist, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich im Entleiherbetrieb eingesetzt werden wird. b. Betriebszugehörigkeit Die Wahlberechtigung setzt eine Eingliederung des betreffenden Arbeitnehmers in den Betrieb des Arbeitgebers voraus. Dabei kommt es darauf an, dass der Arbeitnehmer zur Erfüllung des Betriebszwecks eingesetzt wird. Ob der Arbeitnehmer tatsächlich im Betrieb arbeitet, ist daher unerheblich. So können auch Außendienstmitarbeiter oder Heimarbeiter und Telearbeiter betriebszugehörig sein. Auch die Zugehörigkeit zu mehreren Betrieben eines Unternehmens ist möglich, woraus auch ein Wahlrecht in jedem Betrieb folgen kann (BAG 25. Wahlen (Betriebsrat) - Dürfen befristet Beschäftigte wählen und gewählt werden? - BetriebsratsPraxis24.de. 1989, NZA 1990, 820). Wird das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt, so ist der Arbeitnehmer jedenfalls noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wahlberechtigt. Nach diesem Zeitpunkt besteht die Wahlberechtigung nur fort, wenn und solange ein Kündigungsschutzverfahren geführt wird. c. Eintragung in die Wählerliste Wahlberechtigte Arbeitnehmer müssen in die Wählerliste eintragen sein, um ihr Wahlrecht auszuüben.
Praxishinweis: Da die Eintragung in die Wählerliste Voraussetzung ist, um das aktive und passive Wahlrecht ausüben zu können, Mitglied des Wahlvorstands zu werden, Wahlvorschläge zu machen und diese mit zu unterzeichnen, sollte sich der Wahlvorstand frühzeitig mit "problematischen" Fällen auseinandersetzen.
§ 45 StGB setzt ausdrücklich die Verurteilung wegen eines Verbrechens voraus. Bei Verbrechen handelt es sich um rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind, § 12 Absatz 1 StGB. Beispiel § 249 StGB sieht für einen Raub eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor = Strafrahmen mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe = Verbrechen. § 242 StGB sieht für einen einfachen Diebstahl bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor = Strafrahmen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, nicht mindestens ein Jahr! Deutscher Bundestag - Aktives Wahlrecht. = Vergehen. Wird nun jemand wegen eines einfachen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 1 1/2 Jahren verurteilt, hat er seine Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, für die Dauer von fünf Jahren verloren. Damit ist er für diesen Zeitraum auch nicht wählbar im Sinne des § 8 BetrVG. Wird hingegen jemand wegen einfachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 1/2 Jahren verurteilt, verliert er seine Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht.
Aktives Wahlrecht Mit dem Begriff "Aktives Wahlrecht" ist gemeint, dass eine Person berechtigt ist, zu wählen. Beispielsweise besitzen grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei einer Bundestagswahl zu wählen. Die Einzelheiten des Aktiven Wahlrechts regelt das Bundeswahlgesetz.
Der Umfang der Arbeitszeit schränkt die Betriebszugehörigkeit und die Arbeitnehmer-Eigenschaft nicht ein. Teilzeitbeschäftigten steht auch das passive Wahlrecht zu. Gleiches gilt für geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer mit Job-Sharing und solche mit kapazitätsorientierter variabler Arbeitszeit sowie ähnliche. Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM-Beschäftigte) werden von der Agentur für Arbeit zugewiesen. Hier wird mit den Trägern der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Aktives und passives wahlrecht betriebsrat. Sie erhalten dadurch Betriebszugehörigkeit und sind somit wahlberechtigt sowie wählbar. Beschäftigte in Altersteilzeit In ihrer aktiven Phase sind Beschäftigte in Altersteilzeit wahlberechtigt und wählbar. Dies gilt nicht in der Blockfreistellungsphase. Hier entfällt die Betriebszugehörigkeit dauerhaft und das aktive/passive Wahlrecht endet. Leih-Arbeitnehmer Im Entleiher-Betrieb erhalten alle überlassenen Arbeitnehmer das aktive Wahlrecht, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt werden.
Es wird farbig, kontrastreich und raumfüllend. Unser Adventsklassiker soll auch in diesem Jahr gerne wieder für erleuchtete Augen rund um den Weihnachtsbaum sorgen. Schlagworte: Ausstellungen
Dieser wird vom Magistrat der Universitätsstadt Gießen, dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis und dem Landesverband Hessen des Verbandes Deutscher Sinti und Roma anlässlich des 75. Jahrestages der Deportation von 14 Gießener Sinti und Jenischen nach Ausschwitz-Birkenau und an weitere deportierte Angehörige der Gießener Sinti gemeinsam ausgeschrieben. Dem Gedenken an die Verfolgung und Deportation soll damit nachhaltige Wirkung verliehen und dem Antiziganismus gegenüber Sinti und Roma mithilfe kreativer Forschungsmethoden und Präsentationen auf ansprechende Art und Weise entgegengetreten werden. Vielfältige Bearbeitungsformen, mit denen man sich dem Thema aus unterschiedlichen Perspektiven nähert, sind möglich: Bild, Collage, Text, selbst komponiertes Musikstück, Comic, Video, Poetry Slam, Theaterstück, selbst produziertes Radio-Feature usw. Alle Formen künstlerischer Ausdruckskraft sind willkommen. Hundeausstellung gießen 2010 relatif. Die besten Schüler/innen Arbeiten werden im Rahmen der Feierstunde des Magistrats zum 75.
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