Firmenwagenbesteuerung | 1%-Regelung | Benzinkosten Der BFH veröffentlichte heute gleich zwei Urteile zur steuerlichen Berücksichtigung zu Fragen des Dienstwagens (Az. VI R 2/15 und VI R 49/14): Darin geht es u. a. um die Frage, wie es mit dem geldwerten Vorteil aus der Nutzungsüberlassung aussieht, wenn Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte vorliegen. Was ist also zu beachten, wenn der Arbeitnehmer z. B. für Benzinkosten selbst aufkommt? Mit den heute veröffentlichten Urteilen zur Kfz-Nutzung für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte hat der BFH entschieden, dass Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung eines Dienstwagens den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung mindern. Dabei haben die Richter ihre Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen modifiziert: Es sind nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers – entgegen der Auffassung der Finanzbehörden – steuerlich zu berücksichtigen, wenn die 1%-Regelung angewandt wird.
2. 2014, 4 K 2256/09, EFG 2014, 896: kein negativer Arbeitslohn - Revisionsverfahren VI R 49/14), hat das Gericht den Ausgang dieser Revisionsverfahren abgewartet. 22 Mit Parallel-Urteilen vom 30. 2016 VI R 49/14 ( … BFHE 256, 107, BFH/NV 2017, 516) und VI R 24/14 ( BFH/NV 2017, 448) hat der BFH nunmehr eine steuerrechtliche Berücksichtigung überschießender Nutzungsvergütungen grundsätzlich verneint. FG Niedersachsen, 16. 2018 - 9 K 210/17 Berücksichtigen des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines … Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug solcher Aufwendungen komme daher nicht in Betracht ( … BFH, Urteile jeweils vom 30. November 2016 VI R 49/14, BFHE 256, 107, BFH/NV 2017, 516; VI R 24/14, BFH/NV 2017, 448). Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Der BFH war demgegenüber bislang davon ausgegangen, dass vom Arbeitnehmer selbst getragene Kfz-Kosten nicht steuerlich berücksichtigt werden können, wenn der Nutzungsvorteil pauschal nach der sog. 1%-Regelung (anstelle der sog. Fahrtenbuchmethode) bemessen wird. Allerdings kann der Wert des geldwerten Vorteils aus der Dienstwagenüberlassung durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers lediglich bis zu einem Betrag von 0 € gemindert werden. Ein geldwerter Nachteil kann aus der Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung nicht entstehen, und zwar auch dann nicht, wenn die Eigenleistungen des Arbeitnehmers den Wert der privaten Dienstwagennutzung und der Nutzung des Fahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übersteigen. Ein verbleibender "Restbetrag" bleibt daher ohne steuerliche Auswirkungen. Er kann insbesondere nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Deshalb hat der BFH die Revision des Klägers im zweiten Fall (Az: VI R 49/14) zurückgewiesen.
Gratis-Download Darf Ihr Mitarbeiter einen ihm überlassenen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, entsteht ein geldwerter Vorteil. In der Praxis stehen Ihnen… Jetzt downloaden Von Britta Schwalm, 10. 05. 2017 Auf dieses Urteil sollten Sie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die ein Firmenfahrzeug fahren, unbedingt aufmerksam machen: Auch beim Ansatz der Privatnutzung eines Firmenwagens nach der 1-%-Regelung kann ein Arbeitnehmer die von ihm getragenen Benzinkosten zusätzlich als Werbungskosten geltend machen (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 30. 11. 2016, AZ: VI R 2/15, veröffentlicht am 15. 2. 2017). Im Streitfall durfte ein Arbeitnehmer im Außendienst seinen Firmenwagen auch privat nutzen. Den geldwerten Vorteil ermittelte der Arbeitgeber nach der 1-%-Methode (1% des Bruttolistenpreises monatlich als lohnsteuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt). Daneben wollte der Arbeitnehmer die von ihm selbst getragenen Benzinkosten als Werbungskosten geltend machen. Er legte hierfür eine Bescheinigung seines Arbeitgebers über die von ihm getragenen Aufwendungen vor.
FG Niedersachsen, 16. 04. 2018 - 9 K 162/17 Gleichmäßige Verteilung einer einmaligen Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den … Ein zusätzlicher Werbungskostenabzug solcher Aufwendungen komme daher nicht in Betracht ( … BFH, Urteile jeweils vom 30. November 2016 VI R 49/14, BFHE 256, 107, BFH/NV 2017, 516; VI R 24/14, BFH/NV 2017, 448). BFH, 15. 02. 2017 - VI R 50/15 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche … Der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 30. November 2016 VI R 49/14 ( BFHE 256, 107) und VI R 24/14 ( BFH/NV 2017, 448) Bezug. FG Sachsen-Anhalt, 26. 05. 2017 - 5 K 1166/10 Steuerliche Behandlung einer Nutzungspauschale des Arbeitnehmers für die private … 21 bb) Soweit nach dem Erörterungstermin unterschiedliche Urteile zu der Frage ergangen sind, ob über den geldwerten Vorteil hinausgehende Nutzungsvergütungen des Arbeitnehmers (sog. "überschießende Nutzungsvergütungen") steuerlich beachtlich sind (bejahend Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Februar 2014, 5 K 284/13, EFG 2014, 896: überschießender Betrag sind Werbungskosten - Revisionsverfahren VI R 24/14; verneinend Sächsisches FG, Urteil vom 5.
Damit ist an der im bereits summarischen Verfahren getroffenen Beurteilung festzuhalten (BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, BFHE 237, 545, BStBl II 2012, 809, unter II. ). 27 4. Nicht zu entscheiden ist im Streitfall, ob die Anwendung von § 3a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Nr. 3 UStG im Streitfall bereits daran scheitert, dass der Verein (DBGK) als "Auftraggeber" im Inland Empfänger der von der Antragstellerin erbrachten Leistungen war (zur Bestimmung der Person des Leistungsempfängers nach dem der Leistung zugrundeliegenden Rechtsverhältnis vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 2009 V R 82/07, BFHE 225, 198, BStBl II 2009, 876, unter II. a aa). 28 5. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO.
Gregor Linßen schreibt nicht viele Lieder. Er wartet bis die Texte fertig sind. Das kann schnell gehen oder Jahre dauern. Mittlerweile sind es etwa 150 in zwölf Liedersammlungen und sechs Oratorien. Einige Lieder sind im Genre der Neuen Geistlichen Liedern zu Mega-Hits geworden und haben Eingang gefunden in Liederbücher bishin zum Gotteslob, dem Gesangbuch der katholischen Kirche. z. Ein licht in dir geborgen noten english. B. Ein Licht in dir geborgen Und ein neuer Morgen Venimus adorare eum Jedes Lied kann als Chorbestellung als autorisierte Verlagskopie bezogen werden. Jedes Lied ist in Chorstärke (>10 Stk. ) als Verlagskopie zu beziehen. Grundkosten je Lied betragen 1, - € für Lieder bis vier DIN-A4 Seiten (bis 8 Seiten 1, 50€/ bis 12 Seiten 2, 00€). Die Noten werden mit Kundennummer autorisiert und als pdf zur Verfügung gestellt. Wird ein Ausdruck auf hochwertigem A3-Notenpapier gewünscht kommen 0, 15 ct je A3 Bogen und die Versandkosten vo. Verlagskopien bestellen In der folgenden Liederliste enthält alle Lieder von Gregor Linssen mit Angabe der Produktionen, in denen sie enthalten sind.
Lied aus Südafrika – Zulu) – rhythmisch nicht ganz einfaches, aber sehr lebendiges Lied, am besten mit rhythmischer Bewegung der Ausführenden und Percussionbegleitung; SATB-Satz von A. Nyberg in (5)/S. 10 f. ; deutscher Text der Strophen ("Sanftmut den Männern") in SATB-Satz in (0)/279 "Alleluia" (I. Mlenga, geb. 1957) – wirkungsvoller, aber nicht recht schwerer, neu komponierter Chorsatz SATB aus Malawi mit Text in Chichewa in (20) "Christ ist erstanden" (B. Ndlovu 1976) – eines der inzwischen weit verbreiteten Lieder der "Masithi-Messe" von MISSIO München aus einem Kompositionsworkshop in Zimbabwe; Text in Xhosa, Zulu und Deutsch; SATB-Satz (empfohlen dazu Marimba- und Percussion-Begleitung); Fundstelle: (19) hier auch "Halleluja" (R. Nguze/A. Maraire 1977); dazu auch STB-Satz (ohne Strophen) in (2)/83 "Er ist erstanden. Halleluja! " (nach einem Suaheli-Lied aus Tansania von B. Ostern. Kyamanywa 1966) – im 6/4-Takt leicht schwingend und durch Percussioneinsatz mitreißend; schlichter, aber aussagekräftiger Text; Satz von R. Hess 1998 für M und (zum Teil schräge, aber interessante Begleitinstrumente in (16)/17, SATB-Satz von R. Schweizer 1992 im Evangelischen Bayerischen Chorheft1988/116, einfacher SATB-Satz von E. Mai 1984 in (17)/S.