Wir kooperieren eng mit den Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe, den Sozialämtern, den JobCentern, den Bewährungshilfen, der Suchtkrankenhilfe, der Aidsberatung, mit Ärzten sowie mit weiteren Fachdiensten. Ihre Ansprechpartnerin Sonja Hagenmayer Bereichsleiterin Büchsenstraße 34/36 70174 Stuttgart 07 11. 20 54-2 58 07 1120 54-49 91 00 Das Betreute Wohnen für junge Erwachsene ist ein ambulant betreutes Wohnangebot für junge wohnungslose Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Aufgenommen werden junge wohnungslose Frauen und Männer im Alter zwischen 18 und 27 Jahren mit einem Hilfebedarf gemäß § 67 SGB XII. Betreutes Wohnen für junge Erwachsene. Insgesamt stehen 17 Plätze in Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung. Der Zugang erfolgt in der Regel über die Zentrale Beratungsstelle für junge Erwachsene, andere Fachberatungsstellen, die Bewährungshilfe oder stationäre bzw. teilstationäre Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier
03. 2022 Förderstättenplätze - momentan keine Kapazitäten verfügbar Berufsbildungswerk Werkstatt Autismus, Barrierefrei, Doppeldiagnosen, Diabetes, Fetales Alkoholsyndrom, Gruppe, Hörbehinderung, Junge Erwachsene, Menschen mit geistiger Behinderung, Menschen mit körperl. Behinderung, Menschen mit seelischer Behinderung, Sehbehinderung, Sinnstiftende Tätigkeit, Soziale Landwirtschaft, Sprachbehinderung 18 - 65 Jahre psychosoziale Tagesstätte "Phönix" aktualisiert am 09. Einrichtungen der Eingliederungshilfe. 2022 1 freier Platz ab 01. 07. 2022 ANKER Sozialarbeit Gemeinnützige GmbH Tagesstätte Psychische Erkrankung 18 - 80 Jahre Standort: Schwerin Wohngruppe WGLT2 ab 04. 06. 2022 1 freier Platz für junge Erwachsene Caritas-Wohnen am Michaelkirchplatz Betreute Wohngemeinschaft Gruppe, Junge Erwachsene, Menschen mit geistiger Behinderung 18 - 29 Jahre Lichtenberg Trainingswohnen Manetstraße ab 21. 2022 dieses neue Angebot besteht seit 09/20 Betreute Wohngemeinschaft Wohnheim Gruppe, Junge Erwachsene, Lebenspraktische Unterstützung, Menschen mit geistiger Behinderung, Personenzentrierte Förderung, Verselbstständigung 15 - 21 Jahre aktualisiert am 09.
Das Betreute Wohnen für junge Erwachsene richtet sich an junge Frauen und Männer zwischen 18 und 27 Jahren, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind und besondere soziale Schwierigkeiten haben. Sie sind meist arbeitslos und mit ihren alltäglichen Pflichten überfordert, manche sind gesundheitlich belastet und haben Suchtprobleme. Auf dem freien Markt hätten sie keine Chance, eine Wohnung zu finden. Wir bieten den jungen Menschen nicht nur ein Dach über dem Kopf. Im Betreuten Wohnen stehen ihnen Sozialarbeiter als Ansprechpartner zur Seite, die sie beraten, begleiten und unterstützen. Die Mitarbeitenden helfen dabei, den Alltag und die finanziellen Probleme zu bewältigen, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu suchen und die weitere Zukunft zu planen. Unser Ziel ist es, dass die jungen Erwachsenen nach ein bis zwei Jahren in eine eigene Wohnung ziehen und ihren Haushalt eigenverantwortlich führen können. Im besten Fall haben sie im Berufsleben Fuß gefasst und ihre Suchtprobleme in den Griff bekommen.
Das betreute Wohnen ist eine Form der sozialpädagogisschen Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene, die einem eigenständigen Leben noch nicht gewachsen sind. Betreutes Wohnen bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus den verschiedensten Gründen nicht bei ihren Eltern leben können Betreuung und ein zuhause. Das Ziel dieser Jugendhilfe Maßnahmen ist das Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten, die Eingliederung in die Gesellschaft und das Berufsleben und die Verselbständigung der Jugendlichen. Die jungen Erwachsenen sollen lernen später in einer eigenen Wohnung auch ohne pädagogische Betreuung zurecht zu kommen. Zielgruppe sind auch Jugendliche aus Obdachlosigkeit, Justizvollzugsanstalt, Krankenhäusern oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Betreute Wohnformen gibt es angegliedert in Kinder- und Jugend-Heimen, als eigenständige Jugendwohngruppe oder auch als ambulante Betreuungsform. Bei der ambulanten Betreuung stellt das Jugendamt dem jungen Erwachsenen eine eigene Wohung und ein Beratungsangebot zur Verfügung.
Der Bildungsgang Berufliches Gymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und vermittelt zusätzlich berufsbezogene Qualifikationen im Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften. Aufnahmebedingungen Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 ist die Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die nach 9 Jahren die Zugangsberechtigung für die gymnasiale Oberstufe erworben haben, können ins Berufliche Gymnasium wechseln. Sie erwerben am Ende der Jahrgangsstufe 11 die Fachoberschulreife. Schülerinnen und Schüler, die die Fachhochschulreife (schulischer Teil) im Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung erworben haben, können in die Klasse 12 aufgenommen werden, wenn sie über dieselben schulischen Kenntnisse im Fach Französisch verfügen, wie die Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums zu Beginn der Jahrgangsstufe 12. Wirtschaftswissenschaften – Oberstufenzentrum I Barnim. Die Fächer werden in Halbjahreskursen unterrichtet. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 wird der Unterricht in Grund- und Leistungskursen erteilt.
In der Qualifikationsphase müssen drei Leistungskurse belegt werden. Die Wahl eines Leistungskurses Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen oder Volkswirtschaftslehre ist dabei vorgeschrieben. Zum Profil des Beruflichen Gymnasiums Wirtschaft gehört, dass das Fach Informationsverarbeitung durchgängig als Leistungsfach oder als Grundfach unterrichtet wird. Grundsätzlich wird der Unterricht von moderner Technologie unterstützt. Digitalisierung ist nicht nur ein Schlagwort. Sie lernen mit den Office-Anwendungen professionell umzugehen und erlernen unter anderem eine Programmiersprache. Ab dem Schuljahr 2020/21 steht Ihnen Microsoft 365 zur Verfügung. Ein Laptop oder Tablet sollte, wenn möglich, vorhanden sein. Das berufliche Gymnasium schließt mit der Abiturprüfung ab. Das Abiturzeugnis verleiht die allgemeine Hochschulreife und berechtigt damit zum Studium in allen Fachrichtungen an allen wissenschaftlichen Hochschulen. In die Jahrgangsstufe 11 des beruflichen Gymnasiums können Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die den qualifizierten Sekundarabschluss I ("Mittlere Reife") mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3, 0 (arithmetisches Mittel aus den Zeugnisnoten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer) besitzen.
Zusätzlich darf keines der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik schlechter als "ausreichend" sein; oder die das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einer Integrierten Gesamtschule oder einer Realschule Plus erworben hat. Aufnahmeantrag Das berufliche Gymnasium führt als gymnasiale Oberstufe zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Zusätzlich zu den bekannten allgemein bildenden Fächern umfasst das Bildungsangebot auch berufsorientierte Lerninhalte, sodass die Schülerinnen und Schüler sowohl auf ein späteres Hochschulstudium(Universität) als auch auf andere Formen der beruflichen Bildung vorbereitet werden. Bildungsgangsprecher*in Claudia Collé, Christian Tost