Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung wird auf der Grundlage einer zuvor zu erstellenden Dokumentation durchgeführt und besteht aus einer Präsentation zu dem gewählten Thema und einem direkt daran anknüpfenden Prüfungsgespräch. Ziel der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung im Rahmen der Realschulabschlussprüfung ist, dass Schülerinnen und Schüler im Team eine komplexe Fragestellung projektorientiert bearbeiten und ihre Ergebnisse dokumentieren, präsentieren und reflektieren. Diese Arbeitsweise erfordert neben fundierter Fachkompetenz auch die Fähigkeit, im Team lösungsorientierte Vorgehensweisen zu planen und durchzuführen, sowie Alternativen zu entwickeln und eigenständige Entscheidungen zu treffen. In der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung zeigen die Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeit, das gewählte Thema fächerübergreifend zu bearbeiten, in die beteiligten Fächer und Fächerverbünde einzubinden, die Thematik zu vertiefen, ihre Meinung zu vertreten, Alternativen zu entwickeln und zu reflektieren.
Die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfung. Sie besteht aus der Präsentation eines gewählten Themas und einem daran anknüpfenden Prüfungsgesprä dieser Prüfung könnt ihr zeigen, dass ihr in der Lage seid im Team ein fächerübergreifendes Thema selbstständig zu bearbeiten. Über die Anforderungen, den organisatorischen Ablauf und den Verlauf der Prüfung werdet ihr zu Beginn des Schuljahres von euren Lehrerinnen und Lehrern informiert, die euch auch bei der weiteren Vorbereitung beraten und begleiten werden. Informationen und Dokumente für die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung Leitfaden Kompetenzprüfung Anmeldungsformular Themenwahl Wege zur Kompetenzprüfung Die FüK im Schuljahr 2019/2020 Beratunsgtermine siehe Termine. Hinweis für die Prüflinge: Das Austesten der Medien (Smartboard, etc. ) ist jederzeit nach Absprache mit den Lehrern möglich.
Sie sind hier: Home / Abschlussprüfung / Fächerübergreifende Kompetenzprüfung (FÜK) 2020 Seit 2008 gibt es eine sogenannte "Fächerübergreifende Kompetenzprüfung" oder auch FÜK. Schülerinnen und Schüler sollen dabei in Kleingruppen (3 – 5 SchülerInnen) ein Projektthema erarbeiten, dokumentieren und präsentieren. Jede Schülergruppe meldet dazu bis zu den Herbstferien ein Thema an. Jedes Thema muss aus dem Stoffgebiet genau zweier Fächer oder Fächerverbünde und dem Stoff aus Klasse 9 und 10 entstammen. Zur Information hier eine kleine Präsentation: Kompetenzpruefung Achtung: Anmeldeschluss: bis spätestens Freitag, 18. 10. 2019, 12:00 Uhr im Konrektorat (danach erfolgt Zuteilung durch die Schulleitung! ) Meldeformular FÜK-2020 Alle Fächer der Schule bieten "Themenfelder" für die Kompetenzprüfung an. Aus den Themenfeldern zweier Fächer kann ein genaues Thema abgeleitet werden. Vereinzelt werden von den Fächern auch schon Themenverknüpfungen zu anderen Fächern und Themenvorschläge genannt.
Seit dem Schuljahr 2007/08 werden die Realschülerinnen und Realschüler eine veränderte und zeitgemäße Prüfung ablegen, die auf den neuen Bildungsplan abgestimmt ist. Nach wie vor wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der Pflichtfremdsprache eine zentrale schriftliche Arbeit geschrieben. Auch kann man auf Wunsch weiterhin in diesen Fächern eine mündliche Prüfung ablegen. Neuer wichtiger Bestandteil der Abschlussprüfung ist die "Fächerübergreifende Kompetenzprüfung", die die bisherigen mündlichen Prüfungen ersetzt. Sie besteht aus einer Präsentation und einem daran anknüpfenden Prüfungsgespräch zu einem selbst gewählten Thema, welches sich auf mindestens zwei Fächer oder Fächerverbünde, schwerpunktmäßig aus der Klasse 10, bezieht. Dieses wird von einer Gruppe von 3 bis 5 Schülerinnen und Schüler vorbereitet.
§ 8). Die mündliche Prüfung besteht ausschließlich aus der Fächerübergreifenden Kompetenzprüfung und kann sich auf Wunsch des Schülers auf die Fächer der schriftlichen Prüfung (D/E/M) erstrecken. Vor dieser Entscheidung ist der Schüler verpflichtet, sich von der jeweiligen Fachlehrkraft beraten zu lassen. Diese Beratung wird schriftlich bestätigt. Ob sich die Prüfung zusätzlich auf weitere Fächer erstreckt, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Diese Prüfungsfächer werden dem Schüler etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Innerhalb eines Jahres nach der Prüfung können die Schüler oder Erziehungsberechtigten die schriftlichen Prüfungsarbeiten einsehen. Auf schriftlichen Antrag innerhalb eines Jahres nach der Prüfung werden die Prüfungsarbeiten drei Jahre nach Abschluss der Prüfung ausgehändigt. Wird kein Antrag gestellt, werden die Arbeiten nach Ablauf von 3 Jahren nach der Schlusssitzung vernichtet. (Auszug aus der Verwaltungsvorschrift vom 24.
Hinweisblatt Referate (PDF, 62 KB) Fük Dokumentation Erklärung (PDF, 7 KB) Tipp: Für die Erstellung einer Gliederung gibt es ein Wikipedia-Tool zum Erstellen von Mindmaps Für die Prüfung können Hilfsmittel (Stellwände, Beamer, Laptop usw. ) beantragt werden. Dies ist wichtig für die Raumplanung der Prüfungen. So wird bewertet: Beurteilungsbogen Fük (PDF, 59 KB) [zum Anfang]
Habt ihr irgendwelche Tips für mich? LG, Ronja Maria Beiträge: 1668 Registriert: Montag 26. September 2005, 17:27 Re: G 37 Beitrag von Maria » Dienstag 17. April 2018, 14:06 Keine Kassenpatienten mehr aufnehmen deutet für mich drauf hin, dass sie halt viel zu tun haben. Wenn Du aber für die Firmenuntersuchung eh schon da bist, kannst Du doch auf die Netzhautuntersuchung ansprechen, die können sie doch dann über die Kasse abrechnen, wenn es nicht über die Betriebsuntersuchung geht. G37 untersuchung optiker 2. Viel Erfolg Maria DI Michael Ponstein Beiträge: 8358 Registriert: Freitag 9. Juli 2010, 18:05 Wohnort: Baden Württemberg Kontaktdaten: Beitrag von DI Michael Ponstein » Dienstag 17. April 2018, 15:30 Die beschriebene Abfolge (G37 - heisst heute BildscharbV) für Sehtests am Bildschirm, und ist ein sog. Siebtest. Es werden also keine Untersuchungen vorgenommen, sondern es wird der Status ermittelt, in dem sich das Sehvermögen befindet und verglichen mit den Vorgaben der aktuellen Bildschirmarbeitsverordnung. Eine Untersuchung der Netzhaut ist demnach nur als Gesichtsfeldscreening vorgesehen.
Aber google ist ja mein Freund Beitrag von ronja » Dienstag 15. Mai 2018, 13:20 Wie heißt es so schön: Glaube keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast Aber mal am Rande, es gibt scheinbar einfach Ärzte, die einen extremen Patientenzulauf haben. Vermute ich zumindest. Andere Praxen hier haben keine solch lange Wartezeiten. Warum? Müsste man alle selbst testen, wie man sich dort aufgehoben fühlt etc. Beim Zahnarzt hatte ich jetzt eine Wartezeit von einer Woche, ist allerdings eine sehr kleine Praxis und der Chef macht auch durchaus mal selbst Termine aus - er hat mich zurückgerufen weil ich wohl außerhalb der Zeiten angerufen habe. Bei meinem Allgemeinarzt gibt es gar keine Wartezeiten. Frauenarzt sind es meißt so 4 bis 6 Wochen, weil die für die Schwangeren immer recht viel Kontingent frei halten. G37 untersuchung optiker x. starry_night Beiträge: 1336 Registriert: Mittwoch 19. August 2015, 17:50 Beitrag von starry_night » Dienstag 15. Mai 2018, 14:20 Schön, dass alles OK ist, ronja! Das ist doch immer das wichtigste Ich kann mich als GKV-Patientin eigentlich auch nicht über Wartezeiten beschweren.
Es handelt sich dabei um eine sogenannte Angebotsuntersuchung gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Es gibt außerdem folgende Fristen, innerhalb der die Vorsorge angeboten werden muss, und zwar unabhängig vom Alter Ihrer Mitarbeiter/-innen: Erstuntersuchung: innerhalb von 3 Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit Zweite Vorsorge: spätestens nach 12 Monaten nach der Erstuntersuchung Danach: spätestens alle 3 Jahre Für Ihre Mitarbeiter/-innen ist die Teilnahme freiwillig. G37 untersuchung optiker 4. Als Arbeitgeber erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung ohne medizinischen Ergebnisse. Verhindern Sie längere Ausfälle und Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter/-innen wegen Augenbeschwerden und erfüllen Sie jetzt Ihre Pflicht zur G37-Vorsorgeuntersuchung.
Beitrag von Maria » Dienstag 15. Mai 2018, 14:42 Ich finde die Wartezeit für den Termin hängt egal wie versichert zum großen Teil auch vom eigenen "Verhandlungsgeschick" mit der Sprechstundenhilfe ab. LG Maria Zurück zu "Fragen zur Brille" Wer ist online? Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste