Jetzt KURIER Digital-Abo testen.
Sumoringer - Japans Halbgötter zum Anfassen! - YouTube
Copyright 2015 - 2022 by - Datenschutzerklärung und Impressum
Laut Ansicht der A-GmbH hätte der Steuerberater darauf hinweisen müssen, dass das gewünschte steuerliche Ergebnis bei einer Schwesterkonstruktion, wie sie zwischen der A- und der B-GmbH vorgelegen hat, nicht erreicht werden kann. Bei pflichtgemäßer Beratung hätten die Gesellschafter die Voraussetzungen einer Organschaft herbeigeführt und die bezweckte Steuerersparnis erzielt. Haftung des Steuerberaters bei nicht ordnungsmäßiger Kassenführung des Mandanten - DI-VIS Steuerberatungsgesellschaft oHG. Zumindest wäre der GAV nicht abgeschlossen worden und die Gewinne wären bei der A-GmbH verblieben. Entscheidung Eine Haftung des Steuerberaters wegen Verletzung seiner Pflichten wurde im konkreten Fall vom OLG Koblenz verneint, weil auch bei unterstellter Pflichtverletzung diese nicht ursächlich für den geltend gemachten Schaden gewesen sei. Im Rahmen der von dem Mandanten nachzuweisenden haftungsausfüllenden Kausalität muss immer geklärt werden, wie sich der Mandant bei vertragsgerechter Beratung verhalten hätte. Dazu sind die Handlungsalternativen zu prüfen, die dem Mandanten bei sachgerechter Belehrung offengestanden hätten.
Der BGH hat dabei betont, dass es insoweit irrelevant sei, ob der Steuerberater einen "darüber hinausgehenden umfassenden Willen zu steuerlichen Beratung hatte". Zum Umfang der Aufklärung führt der BGH aus: "Zweck der Steuerberatung ist es, die dem Auftraggeber fehlende Sach- und Rechtskunde auf diesem Gebiet zu ersetzen. Die pflichtmäßige Steuerberatung anlässlich der Aufstellung von Jahresabschlüssen und Erarbeitung von Steuererklärungen verlangt daher sachgerechte Hinweise über die Art, die Größe und die mögliche Höhe eines Steuerrisikos, um den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen zu wahren und eine Fehlentscheidung in seinen steuerlichen Angelegenheiten vermeiden zu können. Der Auftraggeber muss imstande sein, nach den erhaltenen Hinweisen seine Interessen und erheblichen Steuerrisiken selbst abzuwägen. " In diesem Zusammenhang hat der BGH klargestellt, dass der Steuerberater zudem verpflichtet sein kann, sich bei der gebotenen Aufklärung direkt an die Geschäftsführung zu wenden.
2. September 2014 Steuerberater sind im Umfang eines Dauermandats zur umfassenden steuerlichen Aufklärung verpflichtet Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter "Wirtschaft-vertraulich": Liebe Leser, um halbwegs "Waffengleichheit" gegenüber dem Fiskus zu haben, sollten Sie auf die Dienste eines Steuerberaters nicht verzichten. Ich selbst arbeite nun schon seit mittlerweile 20 Jahren mit ein und demselben Steuerberater zusammen, der mich sowohl in privaten als auch unternehmerischen Belangen betreut. Für seine Tätigkeit habe ich ihm inzwischen ein so genanntes Dauermandat ausgestellt. Was nicht nur ein Vertrauensbeweis darstellen soll, da es das Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit untermauert. Hinzu kommt, dass durch ein solches Dauermandat der Aufgabenkreis des Steuerberaters deutlich ausgeweitet wird. Grundsätzlich richtet sich die Tätigkeit zunächst nach Inhalt und Umfang des jeweils erteilten Mandats. Erteilen Sie Ihrem Steuerberater nur einen begrenzten Auftrag, beispielsweise die Erstellung eines Jahresabschlusses, ist der Berater nicht verpflichtet, darüber hinausgehende steuerliche Fragen eingehend zu klären.