Voraussetzungen: Sie sind mindestens 16 ½ Jahre alt, wenn Sie den Antrag stellen Sie benennen mindestens eine Begleitperson, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins Klasse B oder Klasse 3 ist und maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat Erforderliche Unterlagen: Ausgefüllter Antrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis mit 17 Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig) Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig) Weitere Informationen: Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle unter Abgabe der bisherigen Prüfbescheinigung Die Fahrberechtigung auf Grund der Prüfbescheinigung (B17) gilt nur in Deutschland und Österreich Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis - begleitetes Fahren mit 17 Alle aufklappen
Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis Erforderliche Unterlagen bei den Klassen C, C1, CE und C1E Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Abs. 6 FeV i. V. m. Anlage 6 Nr. 2. 2 Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 i. Anlage 5 Ggf. Bescheinigung über die Ablegung der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG i. § 1 u. 2 BKrFQV) oder der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG i. v. § 4 BKrFQV) bei einer gewerblichen Nutzung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E Muster: Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung Muster: Bescheinigung über ärztliche Untersuchung Erforderliche Unterlagen bei den Klassen D, D1, DE und D1E Erteilung der Fahrerlaubnis mit 17 Die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE kann schon ab 17 Jahren erteilt werden. Die Jugendlichen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist Voraussetzung. Den Antrag auf erstmalige Erteilung eines Führerscheins müssen Fahranfängerinnen und Fahranfänger persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, da der später ausgestellte EU-Kartenführerschein die Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muss.
000 Einwohner hat. Diese Fahrerlaubnis muss regelmäßig verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung sollte 6 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt. Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind insbesondere der Besitz des EU-Kartenführerscheins (sollten Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Papierführerscheins oder eines ausländischen EU-Scheckkartenführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig umtauschen), der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B [Pkw] (EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder Listenstaat nach Anlage 11) seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: ein Jahr bei Krankenkraftwagen), die Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen), die Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen (" Zuverlässigkeit ") und die erforderliche geistige und körperliche Eignung. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig (ca.
Kostenfreie Rechtsberatung Schnelle Termine Soforthilfe Anwälte für Arbeitsrecht Arbeitsschutz Unser Ziel Der ArbeitnehmerHilfe e. V. ist eine Arbeitnehmerschutz-Organisation. Kostenlose Rechtsberatung / juristische Hilfe für arme Menschen - ist das möglich? - JuraRat. Unser Ziel ist es, Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus dem Arbeitsverhältnis durch Beratung und Hilfestellung im Arbeitsrecht zur Seite zu stehen. Unsere (Fach-)Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie kostenfrei, wenn Sie ein Problem wie eine Kündigung, eine Abmahnung, ein schlechtes Zeugnis, Fragen zum Arbeitsvertrag oder sonstige Probleme im Arbeitsverhältnis haben. Weitere Informationen finden Sie hier. Die beste Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems finden unsere sehr erfahrenen (Fach-)Anwälte im Arbeitsrecht. Um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 040-600553390 oder per E-Mail unter info@. All unsere Mitglieder können für einen Mitgliedsbeitrag von lediglich 40 € pro Kalenderjahr die kostenfreie Beratung so oft in Anspruch nehmen, so oft sie Hilfe benötigen.
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Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Fachartikel Der Beratungshilfeschein. Fast wie beim Arzt – 10 Euro kann die Gratis-Versorgung kosten Trotz Beratungsschein verlangen Anwälte in der Regel eine Art "Grundgebühr" von rund 10 Euro, welche Sie aus eigener Tasche berappen müssen. Danach sollten Sie sich bereits während der Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Anwalt erkundigen. ▷§▷ Kostenlose Rechtsberatung Kurzanleitung ▷ Kostenfreie Anfrage!. In einigen Bundesländern gibt es sogar eine kostenlose Rechtsberatung bei den dortigen Amtsgerichten. In anderen Bundesländern dagegen können Bedürftige einen Beratungsschein beantragen, müssen dort aber zumeist eine geringe Eigenbeteiligung bezahlen, die ebenfalls zumeist um die 10 Euro beträgt. Dies ist zwar nicht ganz gratis, kommt aber doch in jedem Fall wesentlich günstiger als ein Anwalt mit seinen vom Streitwert abhängigen Gebührensätzen. Wie hoch diese sind, können Sie übrigens einem Prozesskostenrechner entnehmen. Dieses Gratis-Tool finden Sie im Internet auf zahlreichen Anwaltsseiten, etwa hier auf dem Portal des deutschen Anwaltsvereins:.
Mehr Informationen finden Sie hier. Frau Rechtsanwältin Hannah Dobringer, Ihre Ansprechperson in Hamburg. Mitglieder des ArbeitnehmerHilfe e. Hamburg erhalten Sie kostenfrei Beratungen im Arbeitsrecht durch spezialisierte Rechtsanwälte. Unsere (Fach-)Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitnehmern bei allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen, sei es bei Erhalt einer Abmahnung oder Kündigung, Fragen zur Elternzeit oder Arbeitszeugnis. Vertragsrecht - Kostenlose Online Rechtsberatung. Direkt Beratungstermin vereinbaren unter 040-600553390. Die Mitgliedschaft im ArbeitnehmerHilfe e. kann sofort und kostengünstig, für nur 40 € pro Kalenderjahr, beantragt werden. Als Mitglied können Sie eine kostenlose Beratung durch einen unserer auf Arbeitsrecht spezialisierten (Fach-)Anwälten in Anspruch nehmen. Für eine Terminvergabe stehen wir Ihnen telefonisch unter 040-600553390 oder per E-Mail info@ zur Verfügung. Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
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Wenn Sie sich aber vor Gericht vertreten lassen möchten, so müssen Sie die Prozesskostenhilfe (kurz: PKH) beantragen und nicht den Rechtberatungsschein. Um einen Rechtsberatungsschein zu beantragen, benötigen Sie einige Unterlagen, die Sie bei der Rechtsantragsstelle beim zuständigen Amtsgericht vorlegen müssen. Diese erläutern Ihre persönliche und wirtschaftliche Lage und weisen Ihre Bedürftigkeit nach. Notwendig sind dabei: Personalausweis, die letzten drei-monatigen Kontoauszüge, den Mietvertrag und ggf. Bescheid vom Amt. Mit dem Rechtsberatungsschein können Sie dann zu einem Anwalt Ihres Beliebens gehen. Auch kann Ihr Anwalt für Sie den Rechtsberatungsschein durch eine Vollmacht Ihrerseits beantragen im Zuge einer Gebühr von 10 EUR. Da die Ermöglichung der Rechtsberatung durch die Einzahlung der Steuer aufgebracht wird, unterliegt die Erteilung einer kostenlosen Rechtsberatung einer sorgfältigen Überprüfung, ob der Anspruch als solche besteht. Dabei ist auch der Grund des Aufsuchens einer Rechtsberatung ausschlaggebend.
Grundsätzlich gilt: Eine Rechtsberatung kann in Deutschland nur von Volljuristen, vornehmlich natürlich von Rechtsanwälten, vorgenommen werden. Eine Rechtsberatung von Nichtjuristen – selbst wenn diese kostenlos ist und ohne Gewährleistung erteilt wird – ist laut Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) strafbewehrt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5. 000 Euro belegt werden. Einzige Ausnahme bilden diesbezüglich Streitfälle zwischen familiären, nachbarschaftlichen oder in ähnlich engen Beziehungen zueinander stehenden Personen. (§ 1 Abs. 2 RBerG). Der Beratungshilfeschein – kostenlose Rechtsberatung für Bedürftige Aber auch Anwälte geben kostenlose Rechtsberatungen. Hierfür wird ein Beratungshilfeschein benötigt. Den Beratungshilfeschein erhalten Sie bei den Rechtsantragsstellen des Amtsgerichts Ihres Erstwohnsitzes. Um einen Beratungshilfeschein zu erhalten müssen Sie belegen können, dass Sie die für eine Rechtsberatung erforderlichen finanziellen Mittel aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen können.