Sie Sparen Geld, denn Sie tragen nur die Anwaltskosten, welche in Relation viel geringer sind. Sie sparen Geld und werden nicht bestraft. Unser Arbeitserfolg ist Ihr Ersparnis. Was bedeutet eine Einstellung des Verfahrens? Aus tatsächlichen Gründen, die Tat ist letztendlich nicht nachweisbar, kann das Verfahren eingestellt werden. III➤ Rechtsanwalt Strafrecht Hannover ✅ Freispruch. Weiterhin kann das Verfahren aus prozessualen Gründen (Verjährung, mangelnder Strafantrag, bei Privatklagedelikten wird kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht oder Strafklageverbrauch) eingestellt werden. Das Verfahren kann auch wegen geringer Schuld (auch gegen eine Auflage) eingestellt werden. Daneben gibt es eine Reihe von anderen vorläufigen Einstellungen, welche von Relevanz sein können. Einstellung des Verfahrens stellt eine Praxis da, welche Ihnen eine strafrechtliche Vorbelastung ersparen kann. Schon deshalb kann man nur raten, dass man sich eines Verteidigers bedient. Freispruch aus Mangel an Beweisen! Der Grundsatz: "In dubio pro reo"!
Wird der Angeklagte freigesprochen, so übernimmt die Staatskasse die Kosten für den Strafprozess. Diese Seite soll Ihnen die Grundlagen des Freispruchs darlegen und mögliche Ansprüche auf Entschädigung aus dem Strafentschädigungsgesetz aufzeigen.
Die schriftlichen Urteilsgründe standen hierzu aber in Widerspruch; denn sie enthielten Äußerungen, aus denen hervorging, der Angeklagte habe die ihm vorgeworfenen Handlungen tatsächlich begangen, lediglich fehle wegen einer unzureichenden Zeugenaussage die hinreichende Gewissheit hinsichtlich eines bestimmten, für die Verurteilung erforderlichen Tathergangs (vgl. EGMR, Urteil vom 15. Januar 2015 aaO Nr. 21, 57 f., 86, 91, 94: "… dass es tatsächlich zu sexuellen Übergriffen des Angeklagten zu Lasten seiner Tochter … gekommen ist. "). So liegt es hier indes nicht. Das Landgericht hat den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil es zum eigentlichen Tatgeschehen überhaupt keine Feststellungen treffen konnte. Der Vortrag der Revision, die Wortwahl der Strafkammer komme einem Schuldspruch gleich, verfängt nicht. Vielmehr hat das Landgericht den Angeklagten – ausgehend von seiner tatrichterlichen Würdigung des Inbegriffs der Hauptverhandlung (§ 261 StPO) – nach dem Grundsatz in dubio pro reo "trotz gegen ihn sprechender gewichtiger Indizien" (UA 18) freigesprochen. "
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Hinweis Für die Bekanntmachung der Vereinstermine im Veranstaltungskalender (deren Inhalt, Korrektheit und Vollständigkeit) ist der jeweilige Ansprechpartner des Vereins verantwortlich. Ihr Ansprechpartner Bei allgemeinen Fragen rund um den Veranstaltungskalender sowie für Terminanmeldungen von anderen Organisationen und Institutionen wenden Sie sich an: Frau Gisela Deißler Mitarbeiterin Amt für Kultur, Sport und Tourismus