Unbefugtes Betreten von Baustellen, Grundstücken oder Gebäuden birgt vielerlei Gefahren. Eindeutig verständliche Warnhinweise "Zutritt für Unbefugte verboten" oder "Betreten der Fläche" sind erforderlich, um Personen zu schützen und der rechtlichen Kennzeichnungspflicht potentiell gefährlicher Bereiche nachzukommen. Nutzen Sie dafür "Betreten verboten" Schilder oder "Zutritt verboten" Schilder von SETON. Darf man das Nachbargrundstück betreten?. SETON bietet eine breite Auswahl an Materialien, Größen und Schilder-Varianten - einfache Verbotszeichen nach ASR 1. 3, DIN EN ISO 7010 oder praxiserprobte Kombi-Schilder mit Symbol und Text. Für bessere Erkennbarkeit bei Dunkelheit können Sie im SETON Online Shop "Betreten verboten" Schilder & "Zutritt verboten" Schilder auch in langnachleuchtender oder reflektierender Ausführung kaufen.
Regulieren Sie den Zugang zu sensiblen Bereichen mit einem Durchgang-Verboten-Schild Verbotszeichen gehören zu den Sicherheitskennzeichen. Sie untersagen potenziell gefahrauslösendes Verhalten oder zeigen rechtliche Verbote auf. Die ASR schreibt vor, dass Gefahrenpotenziale auf dem Betriebsgelände erkannt, notiert und angemessen gekennzeichnet werden müssen. Um nachvollziehbar zu eruieren, welche Verbotszeichen in einem Unternehmen angebracht werden sollten, muss daher eine Gefahrenbeurteilung durchgeführt werden. Muss ich ein "Betreten verboten"-Schild beachten? (Recht). Welche Normen gibt es für Verbotsschilder? Zentrales Referenz-Schriftstück ist hierbei die ASR A1. 3 (Technische Regeln für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung), selbst wiederum die DIN EN ISO 7010 referenziert. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er mit dieser mindestens den gleichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Standard für die Beschäftigten bieten. Im Bemühen um ein zumindest europäisch harmonisiertes Schilder-/Piktogramm-System wurde mit der ISO 7010 im Oktober 2012 eine einheitliche Norm für Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen beschlossen.
Hier gilt es, das Gespräch zu suchen, um die Gepflogenheiten und die Gewohnheiten des Gegenübers zu verstehen, um anschließend rücksichtsvoll damit umgehen zu können. Auch hilft es, im Vorfeld einen Blick in die Rechte und Pflichten als Nachbar im jeweiligen Bundesland zu werfen.
Wie sieht es dann mit der Haftung des Hundehalters aus, wenn der Hund auf diesem Grundstück eine andere Person beißt, die das Grundstück trotz der ausdrücklichen Warnung betreten hat? Typisch Jurist: Es kommt drauf an! Auf diese Frage gibt es bisher keine eindeutige Antwort. Da die Tierhalterhaftung grundsätzlich verschuldensunabhängig ist, schützt ein derartiges Schild zunächst nicht vor der Schadensersatzpflicht. Hundebiss trotz Warnschild – muss der Hundehalter für den Schaden aufkommen?. Das Schild kann aber dazu führen, dass der Geschädigte selbst mitverantwortlich für den Hundebiss ist, weil er das Grundstück trotz der Warnung am Tor betreten hat. Diese Mitverantwortlichkeit nennt man Mitverschulden. Wenn man sich als Geschädigter ein Mitverschulden anrechnen lassen muss, kürzt sich der eigene Schadensersatzanspruch oder ist in extremen Fällen sogar ganz ausgeschlossen. Für den Hundehalter würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass sich seine Schadensersatzpflicht reduziert oder er sogar ganz von ihr befreit wird. Leider führt ein Warnschild am Gartentor nicht automatisch zu einem solchen Mitverschulden.
Aber es hilft alles nicht, die benutzen unser Grundstück noch immer als Hundetoilette und Lachen noch dabei wenn man als Beweis ein Bild macht. Der Eigentümer vom angrenzenden Grundstück, das auch einfach mitbenutzt wird, will jetzt da ein Haus draufbauen und hat es auch mit einem Schild verboten und über den Anwalt mitteilen lassen. Aber das Interessiert die einfach nicht. Heute darauf hin die Polizei angerufen... aber die Wollten da nix machen. Da es beim Anwalt wäre, sollte man das mit dem machen und die ggf. dann Anzeigen.????? Anzeige ---->>Polzei??? Beruf verfehlt.... werden morgen ein Anzeige beim Ordnungsamt machen. Aber die benutzen unser Grundstück die ganze zeit schon obwohl es schon zu Unterlassungserklärung/Klage gekommen ist, deswegen hab ich wenig hoffnung die überhaupt davon abzuhalten. Bringt bei den anscheinend nix. Hat wer sonst noch eine Idee wie ich das Rechtlich hinkriege das die endlich mal von unseren Grundstücken unten bleiben?? # 15 Antwort vom 16. 2008 | 16:35 Von Status: Student (2610 Beiträge, 412x hilfreich) Und jetzt?