Dies soll laut Ministerium auch gelten, wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte eigenständige Impfungen (in der Praxis oder im Impfzentrum) vornehmen, sobald die Zahnärztinnen und Zahnärzte hierzu in die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) aufgenommen werden ( siehe hierzu 4. Ich habe genau dieses Formular Bescheinigung gem. § 312 Abs. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Was genau ist das? (Schreiben, Arbeitslosengeld). Etwaige Schadensersatzansprüche der Patienten würden sich dann gegen den Freistaat Bayern richten. Da allerdings auch im Bereich der Amtshaftung ab einem Verschulden von grober Fahrlässigkeit ein Rückgriff auf den jeweiligen Behandler (Zahnarzt) gesetzlich möglich ist, ist nach wie vor anzuraten, mit der eigenen Berufshaftpflichtversicherung rechtzeitig abzuklären und sicherzustellen, dass die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom Versicherungsumfang umfasst ist. b Geeignete Räumlichkeiten Die Zahnärztin/der Zahnarzt hat dafür Sorge zu tragen, dass ihr/ihm eine geeignete Räumlichkeit mit Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist.
19. § 335 wird wie folgt geändert: a) In... BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG) G. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. 28. 05. 813 Artikel 11 BUK-NOG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch... Bescheinigung". 2. § 312 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Der Arbeitgeber hat auf Verlangen der... Bescheinigung gem 312 abs. 1 satz. 313a Elektronische Bescheinigung Die Bescheinigungen nach den §§ 312, 312a und 313 können von dem Bescheinigungspflichtigen der Bundesagentur elektronisch unter... werden, es sei denn, dass die Person, für die eine Bescheinigung nach den §§ 312 und 313 auszustellen ist, der Übermittlung widerspricht. Die Person, für die die... Anwendung; die Bundesagentur hat der Person, für die eine Bescheinigung nach den §§ 312 und 313 elektronisch übermittelt worden ist, unverzüglich einen Ausdruck der Daten... ELENA-Verfahrensgesetz G. 03. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. 23. 2298 Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes G. 21. 1601 Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze G.
Moderator: Czauderna ALEXB18 Beiträge: 2 Registriert: 01. 10. 2018, 15:55 Frage zur Krankenkassen-Bescheinigung nach §312 Abs. 3 SGBIII Hallo Ich habe folgende Frage: meine Frau ist seit längerer Zeit krankgeschrieben und hat jetzt von der Krankenkasse die Mitteilung bekommen dass ihr Anspruch auf Krankengeld nach 78 Wochen abläuft und sie sich deshalb bei der Agentur für Arbeit melden soll. Bei der Vorsprache bei der Agentur wurden ihr zwecks Antrag auf Arbeitslosengeld 1 nach §145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) verschiedene Formulare ausgehändigt, u. a. Bescheinigung gem 312 abs 3 4. eine Arbeitsbescheinigung (nach §312 SGB III) die sie vom AG ausfüllen lassen muss und zusätzlich eine weitere Bescheinigung (ebenfalls nach §312 SGB III) die "vom Leistungsträger" ausgefüllt werden muss. Den Fragestellungen entnehme ich dass dies offenbar von der Krankenkasse ausgefüllt werden muss. Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG hat zunächst die KK Krankengeld (Krankengeld-1) bezahlt, dann gab es eine Reha-1 während der sie Übergangsgeld von der DRV bezogen hat, danach wieder Krankengeld (Krankengeld-2), dann eine zweite Reha mit Übergangsgeld von der DRV (Reha-2) und danach bis heute (bzw. bis auf weiteres) wieder Krankengeld (Krankengeld-3).
02/18/2022 | Nachrichten | Coronavirus Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Impfzertifikat können Personen (die das 12. Lebensjahr vollendet haben) gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 impfen. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), Ziel ist eine Verbesserung der Impfquote. Voraussetzungen für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus sind insbesondere die Teilnahme der impfwilligen Zahnärztinnen und Zahnärzte an einer ärztlichen Schulung ( siehe 1. ) sowie die Bestätigung einer erfolgreichen Teilnahme dieser Schulung durch Ausstellung eines Impfzertifikates durch die BLZK ( siehe 2. ). Selbstständiges Impfen durch Zahnärzte | Bayerische Landeszahnärztekammer. Grundlage hierfür ist das gemäß § 20b Abs. 3 IfSG von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit der Bundesärztekammer entwickelte Muster-Curriculum: 1. Ziel der ärztlichen Schulung sowie zeitlicher Umfang und Aufteilung Ziel der ärztlichen Schulung ist es, auch Zahnärztinnen und Zahnärzte für einen vorübergehenden Zeitraum zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu befähigen und zu berechtigen.