Worum geht es? § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz (ThürSchFG) i. V. m. der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt (in den derzeit geltenden Fassungen). Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht für Schüler 1. der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme des Kollegs, 2. des beruflichen Gymnasiums, 3. des Berufsvorbereitungsjahres, 4. der Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht nicht, wenn Schüler Leistungen erhalten, mit denen die Fahrtkosten zum Besuch der Schule bereits gefördert werden. " Sollten Schüler Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten, besteht kein Anspruch auf Schülerbeförderung. Dies gilt nicht für Schüler des Berufsvorbereitungsjahrs und der Berufsfachschule, laut Kreistagsbeschluss vom 16. 12. OVS Omnibusverkehr Saale-Orla-Rudolstadt GmbH. 2020. Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht für die kürzeste Wegstrecke (Fußweg) zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die den angestrebten Schulabschluss ermöglicht.
Mit Versand der Jahresabschlussrechnung 2011 erhalten die Kunden der EVR erstmals einen Bonus in Form von einem kostenlosen Busfahrschein der OVS. Das Ticket berechtigt zu zwei Freifahrten in der Tarifzone Rudolstadt des Städtedreieck-mobil-Verkehrs. Die Zweifahrtenkarte ist nicht personengebunden und kann bis zum 31. Bushaltestelle Heidecksburg OVS - Rudolstadt (07407) - YellowMap. 12. 2012 auf den Linien S1, S2 und R genutzt werden. Die Kunden der EVR haben so die Möglichkeit, bequem und vor allem kostenlos mit Linienbussen in das Kundenzentrum der EVR in die Oststraße oder auch mittwochs in das Bürgerservicebüro der Stadt Rudolstadt zu fahren und dort während der Öffnungszeiten den Service zu nutzen. EVR-Kunden können sich so beispielsweise die Bonuspunkte für ihre Jahresabschlussrechnung auf ihre RudolstadtCard laden lassen. Natürlich beraten die freundlichen Mitarbeiter der EVR kompetent und individuell zu allen Fragen der Energieversorgung. OVS und EVR sind im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zwei Partner, die sich mit leistungsstarken und zuverlässigen Angeboten für eine umweltschonende Mobilität engagieren.
Beide Unternehmen setzen seit mehr als zehn Jahren auf den Einsatz von Erdgas bei den Fahrzeugen. Auf den Linien von OVS und PVG sind 58 erdgasbetriebene Omnibusse im Einsatz. Auf den OVS-Betriebshöfen in Saalfeld und Rudolstadt gibt es öffentliche Erdgastankstellen. Beim Einsatz von Erdgas werden Emissionen wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Kohlenwasserstoff und Stickstoffoxide um bis zu 80 Prozent reduziert, Rußemissionen entfallen fast vollständig. Bei vergleichbarer Leistung kostet Erdgas etwa nur die Hälfte wie Superbenzin. Die Umwelt schonen und Kosten sparen, da sind EVR und OVS erfolgreiche Partner. Ovs rudolstadt öffnungszeiten german. Nun profitieren auch die Kunden beider Unternehmen davon. EVR-Kundenzentrum in Rudolstadt, Oststraße 18 Bushaltestelle Krankenhaus/EVR Öffnungszeiten: Mo 7 - 16 Uhr | Di + Do 9 - 18 Uhr | Fr 7 - 13 Uhr Bürgerservicebüro im Rathaus Rudolstadt, Markt 7 Bushaltestelle Bahnhof bzw. Sommerstraße oder Anger Öffnungszeiten: Mi 8 - 14 Uhr
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Der Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt hat in seiner Sitzung am 16. 2020 die Neufassung der "Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt" beschlossen. Ab 1. Januar 2021 erhebt der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt keine Kostenbeteiligung mehr nach § 4 Absatz 3 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen. Der Selbstkostenanteil von bisher 45 Euro pro Monat entfällt somit ab 01. 01. Wir sind für Sie da. 2021. In der Neufassung der Satzung entfällt jedoch nicht nur der Selbstkostenanteil; sie wurde auch inhaltlich konkretisiert. Dazu gehören u. a. die Regelungen zu Praktikas und zum Schülerspezialverkehr sowie das Verfahren zur Ausstellung von Busausweisen. Hinweis zum Anspruch auf Schülerbeförderung beim Besuch der Fachoberschule und des Beruflichen Gymnasiums Anspruch auf Beförderungs- oder Erstattungspflicht haben die Schüler der zweijährigen Fachoberschule und des Beruflichen Gymnasiums nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen, aufnahmefähigen staatlichen Schule, die den angestrebten Schulabschluss vermittelt.