weiß vllt einer hier welche 3 prüfungen dran kommen also verfahrens - / produktionstechnik, anlagentechnik.... und die dritte fehlt mir? Abschlussprüfung Teil 2 Winter 2021/2022. und kommt nur teil 1 dran oder auch teil 2 hey. abschlussprüfung teil 1 bedeutet zwischenprüfung, die zählt zu 30% zu deiner abschlussprüfung teil 2 welche 70% ausmacht und erst am ende deiner ausbildung ist;) prüfungsfächer bei teil 1 sind: verfahrenstechnik ( meist auch das sperrfach in dem du nicht unter 50 prozent schreiben darfst), produktionstechnik, anlagentechnik, prozessleittechnik und auch politik und wirtschaft. mach dich aber nicht verrückt, ist echt nicht so schwer. ich hab das damals auch mit kaum lernen gut geschafft und war in der schule nie ein chemiecrack. und dafür jetzt schon seit ein paar jahren glückliche chemikantin:)
© IHK Frankfurt am Main Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir keine Gewähr übernehmen.
Ausbildungsberufe A-Z Chemikanten steuern und überwachen die Produktionsanlagen in der chemischen Industrie. Sie kennen die chemischen Vorgänge in der Reaktionsanlage und wissen, wie sie bei Störungen reagieren müssen. Der Ablauf einer chemischen Reaktion in der Anlage wird anhand von Anzeigen, Messinstrumenten und am Bildschirm in Messwarten oder auf Leitständen verfolgt. Neben Steuerung und Bedienung gehört auch die Wartung der Anlagen zu den Aufgaben des Chemikanten. Chemikant abschlusspruefung teil 2 . Durch die Möglichkeit, sich vier Wahlqualifikationseinheiten aus einer Auswahlliste aussuchen zu können, ist die Ausbildung flexibler und individueller geworden. Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre. Hinweis zur Änderungsverordnung: Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin ist mit der Änderungsverordnung vom 20. März 2018 um weitere Themen ergänzt worden. Die Änderungsverordnung trat am 1. August 2018 in Kraft. In § 3 Nummer 2, § 4 Absatz 2 Abschnitt II und § 5 Absatz 3 der Verordnung gibt es kleinere Änderungen, in Anlage Abschnitt II eine Ergänzung.