- Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber 76erkeks Beiträge: 625 Registriert: 12. Mai 2013 Motorrad:: BMW CR100S Bj79 Wohnort: Goldach, Upper Bavaria Killschalter pflicht? Servus beinander! Wie man im Betreff schon erahnen kann, will ich bei meiner 79er BMW den Killschalter (Notaus wie auch immer) und andere überflüssige Kabel swegen die Frage is dieser Pflicht (beim TÜV)? Merce im vorraus und Gruß Keks vanHans ehem. Moderator Beiträge: 2516 Registriert: 17. Jan 2013 Motorrad:: Triumph Legend TT Wohnort: Hamburch Re: Killschalter pflicht? Beitrag von vanHans » 28. Dez 2013 Ich denke nicht, ich habe keinen und beim TÜV hat keiner danach gefragt. Wer sich in die Bar begibt, bekommt darin Rum Griesbert Beiträge: 356 Registriert: 30. Apr 2013 Motorrad:: Ja, habe ich. Killschalter motorrad pflicht c. Mehrere. Keines davon im Serienzustand und keines jünger als 40 Jahre. 2 sehen aus als könnten es CafeRacer sein. Wohnort: 72365 Ratshausen von Griesbert » 28. Dez 2013 Aloha. Was dran ist muss auch funktionieren.
74 musste ich den Ständer vorort demontieren. Ist eine Verordnung. In der steht, dass alle Bikes egal welches Baujahr oder Marke einen selbst einklappbaren Ständer oder eine Zündunterbrechung besitzen müssen, falls Seitenständer vorhanden. Hat mich extrem geärgert. Ich ändere doch nicht ein Ausstellungstück um nur weil ein TÜV oder eine dämliche Verordnung das sagt. Dann ist das Bike nicht mehr original und hat meiner Meinung nach auch ein Wertverlust. Motorrad Notschalter (Zündung). Dekra und TÜV = Spinner! <- Sry dafür #9 Hi Plassi, ich war ca. 4 Monaten beim unserem tüv mit meiner Kawasaki S1 von 1975 ohne einklappbaren bzw Schalterbestückten Seitenständer, der Arsch vom Tüv ließ mich deswegen durchfallen. Danach war ich beim KÜS der hat mir ohne weiteres eine Plakette geben, weil vor einem bestimmten baujahr eine andere Regelung gilt, das ist auch im Gesetz festgehalten ( Ich glaube nicht das normale sondern das EG gesetz)!!!!!!!!!!!! Fazit: Der Vogel vom TÜV hatte mich nicht durchfallen dürfen, der hat seine eigenen Gesetze gemacht.
PS: Bei solchen sachen am besten einen Prüfer aufsuchen der Ahnung hat bzw. die Gesetzbücher lesen kann - davon gibt es hierzulande aber leider sehr sehr sehr wenige!!!! Gruß #10 Würde mich jetzt echt interessieren welcher § das ist, oder wo das genau steht!? Habe ja noch einige Möppis in diesem Jahr zu Tüven. Wäre sehr hilfreich das zu wissen. #11 Hi Plassi ich meld mich Montag nochmal per PN bei dir, ich muss deswegen mit den netten Prüfern vom KÜS reden in welchem Paragrahen das steht, aber das stimmt wirklich was ich geschrieben habe, ist kein mist. gruß #12 Echt klasse von Dir!!! THX!! #13 Ich habe da auch noch eine Lösung, ist dann auch fast Original. Killschalter motorrad pflicht days. Schaut eich mal diesen Beitrag an, da geht es um das selbe Thema, da hab ich Bilder eingestellt. ight=seitenst%E4nder&sid= #14 also das ganze muss wohl im Anhang zu § 61 STVZO stehen hier ist das Zurückklappen geregelt: tlinie%2093%2F31%2FEWG%22 aber nciht di eZundkontaktunterbrechung #15 Original von Elyzium Also wäre es am sinnvollsten einen Hauptständer zu besorgen?
jesse-z · 166 Posts seit 29. 07. 2018 fährt: FLST '90 jesse-z Langes Mitglied 166 Posts seit 29. 2018 Hallo zusammen, scheinbar hat die Suchfunktion heute ein Problem, denn sie kommt überhaupt nicht aus dem Teich und sucht stundenlang ohne Ergebnis. Also schlagt mich bitte nicht, wenn diese Frage hier schon einmal gestellt wurde. Wie schon an anderer Stelle beschrieben, bastle ich meine Armaturen auf JayBrake um (zumindest, wenn ich noch ein taugliches Set finde, denn das, was bisher zu finden ist... ). Dazu sollen die Tasterklemmen von Arlen Ness zum Einsatz kommen, die je zwei Elemente bedienen können. Ist ein Killschalter Pflicht ? - Kreuz und Quer - Pan-European-Forum. Blinker und Hupe auf der einen Seite, Blinker und Fernlicht auf der anderen. Den Startknopf lagere ich aus und habe dazu auch schon eine Idee. Bleib der Killschalter und hier stellt sich die Frage, ob der bei einem 90er-Modell Pflicht überhaupt ist. Meine Intention ist natürlich das Teil einfach wegzulassen, will aber mit TÜV und Polizei keinen Stress bekommen, weil die in meinen Breitengraden eher übergenau sind und gerne mal stillegen.