Deine Eltern können mit Ihrem Besitz machen was Sie wollen. Verkaufen, verschenken, niederreißen oder vergammeln lassen. Im "Erbfall" - genau gesagt wenn Sie STERBEN. Erst dann steht dir was zu. Der Pflichtteil mindestens. Was soll ein Haus "Wert" sein wenn man nicht 6-7 Jahre abzahlen muss und einen im Dach und einen im Keller sitzen hat. Rate deinen Eltern das "ohne Not" zu lassen, im Falle eines finanziellen Niedergangs der Bruders verlieren Sie das Haus. Und bei 3 Brüdern ist der Steuerfreiheitsrabatt hoch genug. Warum sich in Abhängigkeit begeben. ----------------- "" # 2 Antwort vom 15. 2. 2012 | 17:57 Hmm? Aber meine Eltern überschreiben ja das Haus dann meinem Bruder. Somit gehört meinem Bruder das Haus. ᐅ Haus überschreiben ohne Auszahlung der Geschwister möglich?. Im Sterbefall meiner Eltern... was sollte ich da Erben an dem Haus? Das gehört ja meinem Bruder? # 3 Antwort vom 16. 2012 | 10:02 Von Status: Lehrling (1051 Beiträge, 812x hilfreich) Wie schon von Keinanwalt geschrieben: der Pflichtteil steht einem Erben erst beim Tod des Erblassers zu.
das haus ist eigentum deiner eltern gewesen und die können damit halt umgehen wie es ihnen beliebt. allerdings ist so eine "übertragung bei lebzeiten" auch an fristen gebunden. versterben deine eltern noch vor ablauf dieser fristen, könntest du deinen pflichtteil verlangen. Bisher hieß es immer, daß das Erbe zwischen mir und meinem Bruder zu gleichen Teilen aufgeteilt werden würde. Ja und? Bruder bekommt haus überschrieben und ich bin ein. Das Haus gehört dann aber eben nicht mehr zur Erbmasse wenn die Überschreibung mehr als 10 Jahr zurück liegt bei Tod der Eltern (wird also auch nicht aufgeteilt). Besitz von Eltern ist ja nicht automatisch das Erbe der Kinder. Deine Eltern hätten auch entscheiden können das Haus an jemand Fremden zu verkaufen und von dem Geld die Welt zu bereisen. Dann ist am Ende auch nichts mehr zum Erben da. Zu Lebzeiten kann man selbst über sein Eigentum bestimmen. ich bin kein Anwalt aber ich denke da sieht es schlecht aus denn was deine Eltern mit ihrem Vermögen machen ist ihre Sachen und wenn sie zu Lebzeiten alles deinem Bruder geben dann ist das so (sie könnten es ja auch sonst wem verkaufen da kannst du ja dann auch nichts machen)
Bis dahin können die Eltern mit ihrem Haus tun und lassen, was sie wollen. Wenn sie das Haus jetzt an den Bruder verschenken besteht rein rechtlich kein Zwang, die anderen Kinder gleichermaßen zu beschenken. Im Erbfall könnte - wenn er vor Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung eintritt - ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen. Dieser Anspruch mindert sich jedes Jahr, das nach der Schenkung vergangen ist, um 10%. ABER: in dem geschilderten Fall wird nur der Wert des Hauses, abzüglich der noch darauf lastenden Schulden und abzüglich des Wertes der Wohnrechte zur Berechnung des Ergänzungsanspruchs herangezogen. Sind die 10 Jahre abgelaufen, spielt das Haus für die Berechnung des Erbes keine Rolle mehr. " " # 4 Antwort vom 16. 2012 | 18:40 Hmm also ist diese "landläufig" als "anderen geschwister auszahlen wenn einer das Haus bekommt" bekannte Pratikt eigentlich für´n A****?? Hier war doch was. Bruder bekommt haus überschrieben und ich. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt. # 6 Antwort vom 16. 2012 | 21:25 quote: "landläufig" als "anderen geschwister auszahlen.... igentlich für´n A**** Nur bei den Erbschleichern die "vorher" was wollen.
Wie hätte ich mich also vor 2, 5 Jahren darüber wundern können?!? # 7 Antwort vom 7. 2006 | 16:20 noch einmal die Frage: Was würdet Ihr, Dein Bruder und Du, Euch denn als Lösung vorstellen? Wollt Ihr das Haus je zur Hälfte behalten? Könntest Du es denn leichter unterhalten? Wenn letzteres so ist, müsste man mit Hilfe eines Notars/RA etwas verfassen, was Dir nach dem Tode Deines Vaters einen Teil sichert. Dein Bruder könnte sich z. B eine entsprechende Summe von Dir leihen, mit seinem Erbteil als Sicherheit. Bruder bekommt haus überschrieben und ich von. Er brauchte dann das Geld nicht zurückzahlen, sondern Du würdest dafür im Grundbuch (mit seinen Kindern zusammen) eingetragen. # 8 Antwort vom 7. 2006 | 17:56 Also warum ich mich wundere: deine Mutter besitzt scheinbar alleine ein Haus. Sie stirbt vor 2, 5 Jahren. Und die ganze Zeit hast du dich nicht gefragt, wer jetzt Eigentümer von diesem Haus ist? Wenn dein Vater nie Eigentümer war, hätte ja nach dem Tod der Mutter 50% ihm gehört und je 25% dir und deinem Bruder. Wenn ihr das Haus gehörte und sie vor ihrem Tod das Haus komplett an den einen Sohn und dem seine Kinder überschrieben hat (vor einem Notar) wüßte ich nicht, wie dieser Vertrag rückgängig gemacht werden sollte (es sei denn, ihr könnt die Unzurechnungsfähigkeit der Mutter zu diesem Zeitpunkt nachweisen).
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