Rechnungen und Mahnungen nie erhalten, da neue Adresse? Hallo zusammen, es geht um folgendes: Letztes Jahr bin ich im April umgezogen, mein alter Arbeitgeber wusste Bescheid und gab dies auch dem Steuerberater weiter, so, dass alle Lohnabrechnungen mit der richtigen Adresse ausgeschrieben wurde. Nun wurde das Arbeitsverhältnis im Juli 2019 beendet, ich erhielt die letzte Lohnabrechnung per Post (auch an die aktuelle Adresse). Nun bekam ich im Dezember ein Schreiben eines Inkasso Büros, die nun über 110€ Mahngebühren verlangen, da seit 07/19 die Rechnung (natürlich) offen ist. Nun bekam ich NIE eine Mahnung zu sehen - ich gehe davon aus, dass die Mahnungen ebenfalls an die alte Adresse ging, obwohl mein Ex Arbeitgeber die Aktuelle bereits in den Akten hatte. Ich habe mich Anfang des Jahres nochmal per Email an das Inkasso Büro gewendet - kam keine Antwort zurück. Nun erhielt ich letzte Woche nochmals einen Brief vom Inkasso, mit der fehlenden Rechnung, aber keine Mahnung. Die Rechnung hatte die alte Anschrift und ich bin mir sicher, dass auch die Mahnungen an die alte Adresse ging.
Gab es Rückläufe wegen Unzustellbarkeit? Oder hat der Nachmieter die Post gesammelt, aber nicht weitergeleitet? Bei Rückläufen hätte die Telefongesellschaft u. eine Anschriftenermittlung durchführen müssen. Gab es aber keine Rückläufe, konnte die Telefongesellschaft erst einmal davon ausgehen, dass Sie die Rechnungen auch erhalten haben. Stellt sich heraus, dass das Telefonunternehmen fehlerhaft gehandelt hat und Ihnen deshalb die Rechnungen zu spät zugegangen sind, müssten Sie für die weiteren Kosten nicht aufkommen. Würde sich bei einer tiefergehenden Prüfung der Gesamtumstände jedoch ergeben, dass Sie noch über den 06. 2013 hinaus unter der Geschäftsadresse mit einem Posteingang hätten rechnen müssen, läge eine Sorgfaltspflichtverletzung vor. Das hätte grundsätzlich zur Folge, dass Sie sich den verspäteten Zugang und damit die entstandenen Kosten zurechnen lassen müssten. Was die nicht eingelöste Lastschrift angeht, ist es zunächst ohne größere Bedeutung, ob Ihnen die Rechnung rechtzeitig zugegangen ist.
Schock! Falsch überwiesen: Das können Sie jetzt tun Foto: iStockphoto/fizkes Es ist schnell passiert: Wenn sich in der Überweisung bei der langen IBAN-Nummer ein Fehler einschleicht geht das Geld womoglich an einen falschen Empfänger. Was können Sie dann tun? Falsche Überweisung getätigt: Bank muss nicht abgleichen Ein kleiner Zahlendreher in den Kontodaten, schon droht das Geld an den falschen Empfänger überwiesen zu werden. Eine einmal getätigte Überweisung ist nicht so einfach rückgängig zu machen. Banken sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Namen des Empfängers mit der Kundenkennung –also der IBAN – abzugleichen. So kann es schnell passieren, dass durch einen kleinen Tippfehler beim Ausfüllen des Überweisungsscheins oder beim Online-Banking ein falscher Empfänger adressiert wird. Wenn der Fehler auffällt, lautet die Devise: Handeln Sie so schnell wie möglich. Kostenlose Girokonten: Jetzt vergleichen auf BestCheck Schnell gemerkt: Bank kontaktieren SEPA-Überweisungen: Bei IBAN und BIC können sich leicht Fehler einschleichen.
(Puh langer Satz - Sorry) Für den Vermieter war es ja im Grunde die erste Mahnung? Bei der Kontoerstellung bei dem Stromanbieter wurde eben der Fehler gemacht, da der Vermieter hier den Zählerstand abgelesen und gemeldet hatte, dass eben dieser der Kontoinhaber geworden ist. Da aber der Vermieter dann nie wieder etwas von den Forderungen mitbekommen konnte, hatte er ja auch keine Möglichkeit zu verhindern, dass die Ford. verkauft wird? Folgende Fragen ergeben sich ja aus dem Fall: Ist die Forderung des RA (mit Gebühren) so an den Vermieter rechtens? Meiner Meinung nach wäre es als erste Mahnung anzusehen, oder? Der Vermieter hat sich zu keinem Zeitpunkt per Unterschrift auf dieses Konto angemeldet, lediglich Bestände gemeldet, nach der ersten (und ja auch letzten) Rechnung per Mail dem Stromversorger mitgeteilt, dass eben die Rechnungen an den tatsächlichen Verbraucher (Mieter) zu schicken sind. - DIes wurde auch so erledigt, ausgeblieben ist die Änderung des Kontoinhabers und nur deswegen hat der Vermieter das Schreiben der Kanzlei bekommen.