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Schulämter (untere Schulaufsicht) im Regierungsbezirk Downloads Gemeinsames Eckpunktepapier "Auswirkungen der Änderung der Schullandschaft für die Lehrkräfte der Haupt- und Realschulen" (pdf, 493 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster) Verwandte Themen Fachberatung für Schulsozialarbeit Schule für Kinder beruflich Reisender Inklusion Externenprüfungen Schulische Integration von neu zugewanderten Schüler/innen
>>>>>>>>>> Beginn der Schulmail des MSB NRW >>>>>>>>> Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 11 der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen im Prüfungsjahr 2022 Sehr geehrte Damen und Herren, für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen, die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schulen anstreben, können für die Zentralen Prüfungen 10 auf Antrag Nachteilsausgleiche durch die obere Schulaufsicht gewährt werden. Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation sowie Sprache werden den Schulen zentral modifizierte Aufgaben zur Verfügung gestellt. Für Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen werden im Fach Englisch die Prüfungsaufgaben ggf. in einer modifizierten Fassung bereitgestellt. Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen werden gebeten, die Nachteilsausgleiche online im Meldeportal (s. Bildungsportal nrw zentrale prüfungen. u. ) bei QUA-LiS zu beantragen. Die Anträge werden dort gesammelt und nach Ablauf der Anmeldefrist von QUA-LiS gebündelt an die zuständigen Bezirksregierungen geschickt.
Von der zuständigen Bezirksregierung werden diese Anträge dann geprüft und ggf. genehmigt. Nur bei gewährtem Nachteilsausgleich durch die Bezirksregierung wird den Partnerschulen der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen ein Zugang zu den modifizierten Aufgaben im Downloadportal eröffnet. Bitte nehmen Sie die Anmeldungen im Meldeportal für zentrale Prüfungen vor. Anmeldezeitraum: vom 25. November 2021 bis spätestens 12. Bildungsportal nrw zentrale prüfungen in 1. Januar 2022 Gehen Sie wie folgt vor: Wählen Sie sich unter dem oben angegebenen Link mit Ihren üblichen Anmeldedaten für den Schulverwaltungsbereich (z. B. INES, FBON, VERENA) ein. Sie gelangen auf die Seite mit den für Sie zugänglichen Meldeoptionen. Wählen Sie hier den Kasten "Zentrale Prüfungen 10 (ZP10)". Beantragen Sie die Nachteilsausgleiche bei der Bezirksregierung. Füllen Sie dazu für jeden Prüfling das bereitgestellte Online-Formular aus. Fordern Sie bei Bedarf in dem Formular auch die modifizierten Aufgaben für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache oder für Autismus-Spektrum-Störungen an.
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Sie existiert noch in sechs Bundesländern als eigenständige Schulform. In diesen Ländern gilt sie als Regelschule, muss somit von den Schulträgern obligatorisch angeboten werden und ist zugleich Pflichtschule. Neben dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) können in der Hauptschule alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden, also auch der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und bei erfolgreichem Besuch der Klasse 10 Typ B der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Mit diesem kann gegebenenfalls auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt werden. Durch den sogenannten Schulkonsens in NRW wurden und werden zahlreiche neue Gesamt- und Sekundarschulen gegründet. Bildungsportal nrw zentrale prüfungen in germany. Diese Neugründungen in Verbindung mit der demografischen Entwicklung der Schülerzahlen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Hauptschulen im Regierungsbezirk Münster. Zahlreiche Schulen wurden bereits geschlossen, viele befinden sich derzeit in der Auflösung. In den 75 zum Teil auslaufenden Hauptschulen und drei Hauptschulzweigen der Verbundschulen des Regierungsbezirks Münster werden mehr als 16.
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