Zu diesem Zweck müssen diese Daten regelmäßig gesichert werden und es muss jederzeit eine Rücksicherung möglich sein. Nr. 8: Zweckbindung Hinweis: Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet und genutzt werden, für den sie erhoben wurden. Diese Daten müssen demnach logisch separat behandelt und physisch separat gespeichert werden. Datenschutz-Ticker Mit jeder Ausgabe neue Tipps, Anregungen, Hinweise auf aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen, aber auch auf so manche vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeit, die sich Ihnen als Datenschutzbeauftragten bietet. Acht gebote des datenschutzes restaurant. 01. 06. 21 | Wolfram von Gagern - Als Datenschutzbeauftragter machen Sie schnell die Erfahrung: Für Ihren Erfolg als Datenschutzbeauftragter ist es wichtig, sich auf jedem Parkett… Artikel lesen 15. 12. 20 | Günter Stein Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes liegt zwar jetzt über ein Jahr zurück – doch immer wird festgestellt, dass es bei der Umsetzung noch hapert. 19. 10. 20 | Andreas Würtz Das Einholen einer wirksamen Werbeeinwilligung und die damit verbundenen Prozesse sorgen in Unternehmen regelmäßig für Unsicherheiten.
TOM gemäß Anlage zu § 9 BDSG Die Anlage zu gibt vor, in welchen Kategorien Schutzmaßnahmen sichergestellt sein müssen. Nachfolgend werden die einzelnen Anforderungen nebst Beispielen beschrieben. § 8 BDSG - Errichtung - dejure.org. Zutrittskontrolle Gemeint sind Maßnahmen um zu verhindern, dass Unbefugte Zutritt (räumlich zu verstehen) zu Datenverarbeitungsanlagen erhalten, mit welchen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Gebäudesicherung Zäune Pforte Videoüberwachung Sicherung der Räume Sicherheitsschlösser Chipkartenleser Codeschlösser Sicherheitsverglasung Alarmanlagen Zugangskontrolle Gemeint sind Maßnahmen um zu verhindern, dass Datenverarbeitungsanlagen von Unbefugten benutzt werden können, wobei allerdings das Wort "nutzen" sich nicht auf die Legaldefinition des § 3 Abs. 5 BDSG beschränkt. Zugang zu Rechnern/Systemen (Authentifizierung) Benutzerkennung mit Passwort Firewall zertifikatsbasierte Zugangsberechtigung Zugriffskontrolle Es muss gewährleistet werden, dass die zur Benutzung von DV-Anlagen berechtigten Nutzer ausschließlich auf Inhalte zugreifen können für welche sie berechtigt sind und das personenbezogene Daten bei der Verarbeitung und Nutzung und nach dem Speichern nicht unbefugt kopiert, verändert oder gelöscht werden können.
Dadurch verhindern Sie, dass nach außen hin offene Verbindungen bestehen bleiben, die zwar nur zeitweise benötigt werden, aber dauerhaft ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die IT darstellen. Für besonders sicherheitsrelevante Systeme können auch getrennte Netzbereiche oder sogar Stand-Alone-Systeme, also vom Netzwerk komplett losgelöste Systeme, sinnvoll sein. Zudem ist in Zeiten steigender Industriespionage auch für mittelständische Betriebe die Nutzung von Intrusion Detection und Prevention-Systemen sinnvoll, um verdächtige Netzwerkaktivitäten zu identifizieren und automatisch entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen. Acht gebote des datenschutzes 3. Dadurch werden nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch die Unternehmensinterna geschützt. Kombination aus Passwort und Token Soweit Unternehmen erhöhte Sicherheitsanforderungen an Zugangskontrollen stellen, ist zu prüfen, ob Zugänge über eine klassische Authentifizierung mit Benutzername und Passwort (Merkmal: Wissen) genügen oder darüber hinaus nicht auch der Einsatz von Chipkarten oder Token (Merkmal: Besitz) sinnvoll ist.
Inhaltlich überschneidet sich die Weitergabekontrolle mit der im Dezember 2011 behandelten Zugriffskontrolle gemäß Nr. 4 der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG, die ebenfalls eine unbefugte Nutzung der Daten verhindern soll. Technische und organisatorische Maßnahmen – Datenschutz-Wiki. Drei Aspekte der Weitergabekontrolle Die Weitergabekontrolle umfasst alle Formen des Datentransports, wobei es drei Hauptbereiche gibt: Übertragungskontrolle, Transportkontrolle und Übermittlungskontrolle. Übertragungskontrolle Die Übertragungskontrolle soll die Vertraulichkeit der elektronischen Datenübertragung sichern. Bei der Auswahl der passenden Maßnahmen gilt – wie allgemein bei § 9 BDSG –, dass die Sicherungsmaßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen sollen. Übertriebene Maßnahmen sind nicht erforderlich. Exemplarisch werden folgende Maßnahmen behandelt: Verschlüsselung der Daten Passwortschutz einzelner Dokumente VPN-Tunnel Firewall, Virenschutz, Intrusion Detection System (IDS) Content-Filter, SSL-Scanner Die Verschlüsselung ist regelmäßig ein wirksames Mittel zum Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme.