Neue Einträge... Buchempfehlungen Einträge 1 bis 3 (von insgesamt 3 Einträgen) Eintrag #1 vom 19. Dez. 2004 19:50 Uhr Michi Schirmy Bitte einloggen, um Michi Schirmy eine Nachricht zu schreiben. nach oben / Zur Übersicht eigentum und verfügungsrechte für frauen Hallo! Kann mir jemand Literatur zum Thema Eigentum und Erbrecht im mittelalter nennen? Spezifischer zum Thema Erbrecht von Frauen, bzw. Besitzrechte von Frauen im Mittelalter. Das Lehnswesen im Mittelalter – Leben im Mittelalter. Außerdem würde ich gerne wissen, wo ich Quellen zu diesen Themen finden kann, besonders Quellen aus der region Niederrhein. tina Bewertung: Eintrag #2 vom 20. 2004 09:50 Uhr Ameli (Nachname für Gäste nicht sichtbar) Bitte einloggen, um Ameli eine Nachricht zu schreiben. Die andere Hälfte des Kapitals Hallo Tina, versuche mal an folgendes Buch zu kommen: Maria Luisa Minarelli, Europäische Unternehmerinnen in der Zeit vom 6. bis zum 18. Jahrhundert Eichborn-Verlag Dazu habe ich auch eine Rezension in der Bibliothek geschrieben. Oder Du liest Dich in "Die Frau in der mittelalterlichen Stadt" von Erika Uitz ein.
Eheleute konnten sich gegenseitig als Erben einsetzen; doch musste dies "schriftlich angezeigt und geltend gemacht werden", damit es zu keiner Kollision mit dem Erbrecht der Familie kam. Besonders beim hohen Adel setzte sich die rein agnatische Erbfolge durch, bei der auch unverheiratete Töchter vom Erbgang ausgeschlossen waren. Durch die Festlegung der Erbfolge war die freie Verfügungsgewalt (Willkür) des Erblassers beschnitten. Die Kirche forderte schon in fränk. Zeit einen Anteil am Erbgut der Gläubigen, was ihr als ® Freiteil (Seelteil) zufallen sollte. Im HMA. kommt das Testament auf, in dem neben die gesetzliche Erben gewillkürte Erben treten können. Erst in den sma. Stiftungen im frühen Mittelalter: Das Vermächtnis Sigismunds und Radegundes - Wissen - Tagesspiegel. Stadtrechten wurde das Erbenanwartrecht von der Testierfreiheit – dem Recht, über sein Vermögen letztwillig frei zu verfügen – abgelöst. Die im grundherrschaftlichen Leiherecht vergebenen Nutzungsrechte galten ursprünglich nur für die Lebenszeit des Grundholden (Leibrecht); nach dessen Tod wurden sie neu - und meist gegen höheren Zins - wieder ausgegeben.
Daneben gab es auch Erbbauern, die zwar zu Abgaben und Diensten verpflichtet waren, ihr Eigen (Haus, Felder, sonstige Habe) aber frei vererben konnten. Vom 14. Jh. an konnten Grundholden das Leibrecht durch Kauf in Erbrecht verwandeln, und so das Nutzungsrecht für die Nachkommen sichern. Aus dem Nachlass seiner Grundholden stand dem Grundherrn das "Besthaupt" (auch "Todfall", in Form des besten Stücks vom Vieh oder von der Kleidung) zu. Eigentum im mittelalter 6. Die Kirche griff in das Erbrecht u. a. insofern ein, als sie zur besseren Durchsetzung des Zölibats verfügte, dass Kinder von Priestern nicht erbfähig seien. Im Sachsenspiegel heißt es zum Fall zweier Erbberechtigter: "Wor zwene man ein erbe nemen solen, der eldeste teile und der iungere kise". Dieser Grundsatz "Einer teilt, einer wählt" soll eine ausgewogene, gerechte Erbteilung garantieren. Das im MA. geläufige "Recht des Dreißigsten" besagte, dass eine Witwe so lange nicht von den Erben bedrängt werden durfte, bis 30 Tage nach dem Tod ihres Mannes vergangen waren.
"Zwei Dinge sind es vor allem, die die Fürsorge und Zuneigung der Menschen auf sich ziehen: das Eigentum und das, was man liebt. " Aristoteles Die ältesten Hinweise auf persönliches Eigentum bilden Grabbeigaben aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit, Gebrauchsgüter wie Tonkrüge oder Geschirr, Schmuck und Waffen. Dinge, von denen Historiker annehmen, dass sie zum Besitz der Toten gehörten oder diesen geschenkt wurden. Erste Hinweise auf Eigentums- oder Besitzverhältnisse in der Vergangenheit gibt es erst seit Einführung der Schrift im 4. Jahrtausend vor Christus. Das Verständnis von Privateigentum, wie es sich in unserer westlichen Welt seit der Antike über das Mittelalter (Ständegesellschaft) und die Herausbildung des Bürgertums im 18. Lehnfreies eigentum im mittelalter. Jahrhundert entwickelt hat, ist nicht überall verbreitet. So ist beispielsweise von manchen indigenen Völkern bekannt, dass ihnen die Vorstellung absurd erschien, dass einzelne Menschen Land oder Seen besitzen könnten. Heute gibt es weltweit keinen Flecken mehr, von dem nicht geklärt wäre, wessen Eigentum er ist.
Auch auf den Schlachtfeldern Europas brachen neue Zeiten an. Im Militärwesen waren statt der Ritter mehr und mehr bezahlte Söldnerheere gefragt, die nach Bedarf wieder entlassen werden konnten. Das Aufkommen neuer Waffen machte den Rittern das Leben schwer. So erlitt zum Beispiel das französische Reiterheer 1346 durch die Langbögen englischer Bogenschützen in der Schlacht von Crécy eine verheerende Niederlage. Nach diesem furchtbaren Fiasko verstärkten die Ritter ihre Rüstungen. Eigentum im mittelalter e. Dadurch wuchs jedoch nicht nur ihre Sicherheit, sondern gleichzeitig auch ihre Unbeweglichkeit. Schmachvoll und tragisch verliefen für habsburgische Ritter die Schlachten mit den Schweizer Fußsoldaten im 14. und 15. Jahrhundert: Mit langen Spießen erstachen die Schweizer zuerst die Pferde der Ritter und hoben dann die gepanzerten Reiter mit Haken aus dem Sattel, um sie zu zu erschlagen. Die stetige Weiterentwicklung der Feuerwaffen tat ein Übriges. Schlachten wurden jetzt nicht mehr im Nahkampf Mann gegen Mann entschieden, sondern konnten aus großer Entfernung geführt werden.
Eigentum (mhd. eigenschaft, eigentuom = freies Besitzrecht; v. eigen = was man hat; als Gegensatz zu Allmende und Lehen). In der Rechtssprache des MA. löste der Begriff "Eigentum" den der ®" Gewere " ab, als im Sachenrecht streng zwischen ®" Besitz " (possessio) und "Eigentum" (proprietas, dominium) unterschieden wurde. Bis in die Neuzeit erhielt sich allerdings im Liegenschaftsrecht das geteilte Eigentum, wo Gutsherr und Hintersasse Rechte am gleichen Gut hatten: der Herr in Form des Obereigentums (dominium directum), der Hintersasse in Form des Nutzeigentums (dominium utile). Nach Thomas von Aquin sind die irdischen Güter zunächst für alle Menschen bestimmt. Erst sekundär kann sich aus diesem Gemeineigentum Privateigentum bilden. Stets bleibt jedoch die Verpflichtung des Eigentums dem Gemeinwohl gegenüber bestehen.
* Depigmentierende Lasertherapie – der Laserstrahl dringt in die Haut ein und zertrümmert gezielt die Ablagerung des überflüssigen Pigments, ohne dem umliegenden Gewebe Schaden zuzufügen. Dieser Prozedur muss man sich wiederholt unterziehen lassen. Duft massagemittel mehrzahl duden. * Chemisches Peeling – die exfoliative chemische Lösung entfernt die Oberschicht der Haut und abgestorbene Haut sowie Pigmentflecken. * Kryotherapie (Vereisung)– die punktuelle Behandlung mit flüssigem Stickstoff oder Kohlendioxidschnee verursacht, dass die Haut schnell erfriert und dunkle Flecken vereist werden. * Mikrodermabrasion – eine schonende mechanische Abtragung der Epidermis, bei der abgestorbene Hautzellen entfernt werden und somit auch Pigmentflecken aufgehellt werden. * Micro Needling – ultrafeine Nadeln dringen unter die Hautoberfläche ein, zertrümmern alte Kollagenketten und regen den Heilungsprozess an, was neben dem verjüngenden Effekt auch zur Reduktion von dunklen Flecken führt. ES KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN…
Einen der Typ der Hyperpigmentierung stellen auch die Pigmentflecken dar. PIGMENTFLECKEN IM GESICHT UND AN DEN HÄNDEN Pigmentflecken sind kleine (oder auch größere) Fleckchen auf der Haut, die einen sichtbar dunkleren Ton haben als die umliegende Haut. Die Pigmentflecken erscheinen insbesondere im Gesicht, auf den Handrücken, im Dekolletee und auf den Streckseiten der Unterarme, kurz und gut auf den Partien, die den Sonnenstrahlen oft ausgesetzt werden. Die Pigmentflecken sind flach, glatt, klein oder großflächig, ohne über die umliegende Hautoberfläche hervorzustehen. Sie haben verschiedene Farbtöne, die von hellbraunen Nuancen über dunkelbraune bis schwarze Nuancen reichen. Duft massagemittel mehrzahl status. Für die Entstehung der Pigmentflecken ist erhöhte Melaninproduktion verantwortlich. Es handelt sich um natürliches Pigment, dessen Bildung die Sonnenbestrahlung angeregt. Pigment entsteht als natürlicher Schutz der Haut vor UV-Licht. Melanin verleiht der Haut eine verführerische Bräune. Die Schlüsselrolle spielt hier die bereits erwähnte Sonnenstrahlung, der die Haut oft ausgesetzt ist, aber auch die Lebensweise, der Speiseplan und Diäten, das Rauchen, der Aufenthalt in einer verschmutzten Umwelt und andere Faktore können Hand im Spiel haben.
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