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Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen der Führerscheinstelle Bruchsal. Führerscheinstelle Bruchsal – Adresse und Kontaktdaten Adresse: Fahrerlaubnisbehörde Bruchsal Landratsamt Karlsruhe Amt für Straßenverkehr, Ordnung und Recht, Am Alten Güterbahnhof 9, 76646 Bruchsal Telefon: 0721 936-50, 78510 (E, I, L-M, O-Q), 78550 (N, T-Z), 78800 (R-S), 78490 (B-D, F), 79120 (A, H), 80130 (G, J-K) Fax: 0721 936-80995 Email: Webseite: Öffnungszeiten: Mo. 08:00 – 12:00 Uhr, Di. geschlossen, Mi. 08:00 – 12:00 Uhr, Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr, Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Führerscheinstelle Bruchsal – Aufgaben und Zuständigkeit Der Aufgabenbereich der Führerscheinstelle Bruchsal umfasst alles, was mit der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr zu tun hat. Dies bedeutet, dass die Behörde für die erstmalige Erteilung, Neuausstellung oder Verlängerung von Führerscheinen zuständig ist. Die wichtigsten Aufgaben der Führerscheinstelle sind: Erst- und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Erweiterung der Fahrerlaubnis Ausstellung eines Ersatzführerscheins Umschreibungen und Verlängerungen der Fahrerlaubnis Namensänderungen in der Fahrerlaubnis Erteilung einer Fahrerkarte Entzug der Fahrerlaubnis Die genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten der für die Fahrerlaubnis zuständigen Behörden ist in § 73 Abs. 1 § 1 FeV (FeV = Fahrerlaubnisverordnung bzw. Zulassungsverordnung zum Straßenverkehr) geregelt.
Permanenter Link zu dieser Seite Am alten Güterbahnhof in Bruchsal Straßen in Deutschland Impressum Datenschutz Kontakt Die Inhalte dieser Website wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Jedoch wird für die hier dargebotenen Informationen kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieser Website oder deren Gebrauch entstehen. Für die Inhalte verlinkter externer Internetseiten wird keine Haftung übernommen. Straßendaten und POI-Daten © OpenStreetMap contributors 0. 26773s Am alten Güterbahnhof in Bruchsal
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Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Die Gebühren, die die Behörden für den Führerschein erheben dürfen, sind in der "GebOSt" "Gebührenordnung für Straßenverkehrsmaßnahmen" festgelegt. Der Gesetzgeber räumt den Behörden einen gewissen Gestaltungsspielraum ein. Beantragung der Ersterteilung eines Führerscheins: 35 – 50 Euro Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis: 5, 10 Euro Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein: 24 Euro Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug: 33, 20 bis 256 Euro Erteilung, Ersatzausstellung oder Versagung des internationalen Führerscheins: 11, 20 bis 15, 30 Euro Die Kosten für den Umtausch des alten Führerscheins gegen einen EU-Kartenführerschein sind deutschlandweit mit 24 Euro gleich. Weitere Links und Quellen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)