1976 sorgte Nagisa Oshima mit der kompromisslosen Schilderung einer - schließlich zerstörerischen - sexuellen Beziehung für einen Skandal. bietet den berühmtesten Film des "japanischen Godard", der auch 45 Jahre nach seiner Uraufführung mit seinen expliziten Sexszenen verstören kann, ebenso wie den zwei Jahre später entstandenen "Im Reich der Leidenschaft" zum Streaming an. Als der Film, an dessen Ende die Frau ihren Partner beim Geschlechtsverkehr auf dessen Wunsch stranguliert, um die Lust zu steigern, anschließend dessen Penis abschneidet und mit den abgetrennten Genitalien vier Tage lang durch die Straßen Tokios zieht, ist "Im Reich der Sinne" in die Filmgeschichte eingegangen. Dass Nagisa Oshimas Klassiker auf einem wahren Fall aus dem Jahre 1936 beruht, erfährt man aber ebenso erst im Nachspann, wie den Umstand, dass die Geisha Sada (Eiko Matsuda) durch die Straßen Tokios zog und von der Polizei aufgegriffen wurde. Die Erzählung an sich endet mit der Trennung des Paares durch den Tod Kichis (Tatsuya Fuji) und ganz auf diese Beziehung konzentriert sich Oshima.
Zusammenfassung des Films «Im Reich der Sinne»: Japanischer Erotikfilm von Nagisa Oshima, der im Japan der 1930er spielt: eine junge Prostituierte beginnt eine Affaire mit dem Besitzer des Bordells. Die Liebesspiele steigern sich in Gewalt und Schmerz und enden mit der Erwürgung und Kastration des Mannes.
Seen oft unzugänglich Auch bei den rund 25. 000 Seen werden immer mehr Ufer in Österreich für die Allgemeinheit unzugänglich. Denn diese wurden in der Vergangenheit mit Villen, Hotels und Zweitwohnsitzen zugebaut. "Oftmals haben nur die Besitzer und zahlende Gäste Zutritt zum Wasser. Viele der großen österreichischen Seen werden vermarktet und kommerzialisiert. Negativbeispiel hier: der Wörthersee. 82 Prozent seines Ufers sind bereits privat", hieß es von der AK. (Bild: travelpeter -) Viele der großen österreichischen Seen werden vermarktet und kommerzialisiert. 82 Prozent seines Ufers sind bereits privat. Aussendung der AK Forderung nach Grundrecht auf Natur Die Arbeiterkammer, die Naturfreunde Österreich und der Österreichische Alpenverein fordern die Politik auf, ein Grundrecht auf Natur in der österreichischen Verfassung zu verankern. Jede Person soll demnach das Recht haben, "die Naturräume und Landschaften zu Erholungszwecken oder aus Gründen der Wissenschaft oder der Bildung unentgeltlich zu betreten oder sich dort aufzuhalten".