Recht und Steuern Bestellung und Anstellung des Geschäftsführers fallen in der Praxis meist zusammen und sind rechtlich dennoch völlig unabhängig voneinander zu betrachten. Die Bestellung zum Geschäftsführer ist ein gesellschaftsrechtlicher Bestellungsakt, der dem Geschäftsführer die Fähigkeit verleiht, für die Gesellschaft rechtlich handeln zu können. Die Bestellung erfolgt durch die Gesellschafter und wird bereits bei Gründung vorgenommen und notariell zum Handelsregister angemeldet. Geschäftsführervertrag ug muster iha.com. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers regelt dagegen die arbeitsrechtliche Ausgestaltung seiner Tätigkeit. Anders als die Bestellung ist die Anstellung keine Pflicht, ein Geschäftsführer kann also auch gänzlich ohne Anstellung oder auf einer anderen rechtlichen Grundlage tätig sein. Der Anstellungsvertrag bedarf auch keiner bestimmten Form. Es ist jedoch zu Klarstellungs- und Beweiszwecken im Streitfall unbedingt die Schriftform zu empfehlen. Das hier vorliegende Muster dient lediglich als Orientierung und soll keinesfalls einen auszufüllenden Vordruck für einen Anstellungsvertrag darstellen.
In Zweifelsfällen ist es ratsam, die Mitteilung (so insbesondere beim Kurzbrief) mit den notwendigen Angaben zu versehen, um Haftungsprobleme zu vermeiden. 4. Wo sind die Angaben zu machen? Die Angaben zur Firma einschließlich Rechtsformzusatz sind auf den Briefbögen zu schreiben. Für die Rechtsform, die Handelsregisternummer usw. hat es sich eingebürgert, diese in der sogenannten Fußzeile anzugeben. Geschäftsführervertrag ug muster ihk login. Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen kann das Handelsregistergericht mit Zwangsgeld ahnden. Ob darüber hinaus auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gerechtfertigt ist, ist gerichtlich nicht geklärt. Bei einer Abmahnung ist es daher empfehlenswert, Kontakt mit der Industrie- und Handelskammer aufzunehmen, um deren Rechtsgrundlage zu prüfen. Für Dienstleister gibt es weitere Pflichtangaben, die Sie auf unserem Merkblatt "Informationspflichten für Dienstleister" finden. 5. Besonderheiten bei Rechnungen Auch Rechnungen sind Geschäftsbriefe. Für diese sind neben den hier genannten Pflichtangaben noch weitere Angaben gesetzlich vorgeschrieben, wie z. die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der anzuwendende Umsatzsteuersatz.
Nach § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbH-Gesetz sind die Geschäftsführer verpflichtet, jede Änderung im Gesellschafterbestand oder ihres Umfangs der Beteiligung unverzüglich nach Wirksamwerden der Veränderung dem Handelsregister mitzuteilen. Kommt der Geschäftsführer seiner Verpflichtung nicht nach, haftet er den Gläubigern der Gesellschaft sowie demjenigen, dessen Beteiligung sich geändert hat, für den daraus entstandenen Schaden, mehrere als Gesamtschuldner (§ 40 III GmbH-Gesetz).