Sie ist aber weder der Auftraggeber, noch der Anrufer. > Der Arzt meint es müssten 12kg abgenommen werden. Damit ist auch die Mutter nicht der Auftraggeber, sondern nur ein Übermittler der Bestellung. > Ist etw der Arzt Kunde und Auftraggeber, aber abwesend anwesend? Nehmen Berater einen solchen Auftrag an, ohne diese Sätze, diese unklare Auftragslage zu hinterfragen, so kommen sie in Teufelsküche. Sie folgen dem Auftrag des Arztes und verletzen das Prinzip der Freiwilligkeit gegenüber der Tochter. Nicht selten finden sich solche Klienten in den Beratungen ein. Woran erkennen wir Unfreiwilligkeit? Sie sind nicht wirklich "da", sie schweigen, drucksen herum,, sind wortkarg, blicken zu Boden. Kinder verstecken sich beim hereinkommen gerne hinter den Eltern, wollen nicht hereinkommen, schauen die Eltern an, anstatt auf Fragen zu antworten. Und wenn geredet wird, dann kommen Sätze wie: "Meine Mama sagt", "Der Arzt meint", "Mein Mann möchte" oder Ähnliches. Die Effektivität hängt im Wesentlichen von Freiwilligkeit ab Aus der "Greatest Ever" Executive Coaching-Outcome Study von Prof. Dr. Erik de Haan, wissen wir, wie wichtig die Beziehung zwischen dem Klienten und dem Berater ist.
Während bei Neubauten Barrierefreiheit mittlerweile verpflichtend ist, gelten die Regelungen nicht für den Gebäudebestand. Oft spielt der Denkmalschutz eine Rolle. Das Schloss Sanssouci in Potsdam beispielsweise darf von Menschen mit Elektrorollstuhl nicht besichtigt werden, weil der Boden beschädigt werden könnte. Barrieren melden Defekte Aufzüge, Treppen und fehlende Orientierungshilfen in Bürgerämtern, Banken oder Supermärkten, eingeschränkte Servicezeiten am Bahnhof, aber auch nicht barrierefreie Onlineportale, Fernsehsendungen und Hotlines oder der nicht vorhandene Behindertenparkplatz: Wenn Ihnen täglich Hindernisse im Weg stehen, melden Sie diese auf unserer Internetseite. Auch in der VdK-Zeitung werden wir weiterhin regelmäßig über Barrieren berichten. ali
Die Wahrnehmung dieser Aufgabe umfasst aber vor allem auch präventive Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls.