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Amtsgericht Bruchsal Schönbornstraße 18 76646 Bruchsal Tel. : 07251/74-0 Fax: 07251/74-2866 E-Mail: WICHTIGER HINWEIS aufgrund der CORONA-LAGE Aufgrund der aktuellen Corona-Lage bitten wir Besuche des Gerichts soweit wie möglich auf das Notwendigste zu beschränken. In und vor den Gebäuden des Amtsgerichts gilt eine Maskenpflicht! Der Zutritt ist nur mit einer FFP2-Atemschutzmaske (ohne Ausatemventil) oder vergleichbar (z. B. KN95) gestattet. Hinsichtlich der Maskenpflicht der Beteiligten in den Verhandlungen können ggf. abweichende Regelungen durch die/den Vorsitzende/n getroffen werden. Bitte nehmen Sie möglichst telefonisch oder schriftlich mit uns Kontakt auf und verzichten Sie auf eine persönliche Vorsprache vor Ort. Klären Sie bitte vor einem beabsichtigten Besuch des Amtsgerichts zunächst telefonisch ab, ob dieser wirklich notwendig ist: Nachlasssachen Tel. Amtsgericht Bruchsal - Startseite. : 07251/74-2456 Familiensachen Tel. : 07251/74-2847 Strafsachen Tel. : 07251/74-2472 Sonstige Angelegenheiten oder in Eilsachen Tel.
Amtsgericht Bruchsal -Vollstreckungsgericht- Schlossraum 5 76646 Bruchsal Telefon für Aktenzeichen 1 K: 07251-74-2454, 2 K: 07251-74-2527, 3 K: 07251-74-2487 Öffnungszeiten: Mo. -Fr. 08:30-11:30 Uhr Coronavirus (COVID-19) - Hinweise der Justiz Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie wurden zu einem Gerichtstermin geladen. Die Justiz in Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie Maßnahmen ergriffen, um ihre Beschäftigten und Sie vor einer Ansteckung zu schützen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise: Halten Sie in den Gebäuden mindestens 1, 50 m Abstand zu anderen Personen. Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln. Bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung mit. In den Gebäuden des Amtsgerichts gilt eine Maskenpflicht! Der Zutritt ist nur mit einer FFP2-Atemschutzmaske (ohne Ausatemventil) oder vergleichbar (z. Amtsgericht bruchsal zwangsversteigerungen germany. B. KN95) gestattet. Hinsichtlich der Maskenpflicht der Beteiligten in Verhandlungen können ggf. abweichende Regelungen durch die/den Vorsitzende/n getroffen werden.
Zwangsversteigerungstermine finden im Amtsgericht Karlsruhe üblicherweise Mittwochs um 9:00 Uhr und 11:00 Uhr im Saal 0. 10 statt. Die Termine hängen im Eingangsbereich an der Gerichtstafel (hinter der Treppe rechts) aus und werden Samstags in den BNN veröffentlicht. Des weiteren werden alle Versteigerungstermine im Internet unter veröffentlicht. Wichtiger Hinweis: Ab dem 16. 02. 2007 ist die Sicherheitsleistung durch Bargeld ausgeschlossen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in folgendem Merkblatt. Wichtiger Hinweis Aus Sicherheitsgründen müssen wir in unseren Gerichtsgebäuden Einlasskontrollen durchführen. Dies kann leider Wartezeiten zur Folge haben. Bitte halten Sie an der Pforte hierfür einen Ausweis mit Foto und gegebenenfalls Ihre Ladung bereit. Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, sich mit Ihrem Anwalts- bzw. Amtsgericht Bruchsal Zwangsversteigerungen. Dienstausweis an der Pforte kurz auszuweisen. Dies ermöglicht einen schnelleren Durchlass. Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und sind gegebenenfalls an der Pforte in Verwahrung zu geben.
Folgende Personen dürfen das Amtsgericht nicht mehr betreten (auch bei Nachweis einer Impfung oder Genesung): Personen, die typische Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen. Personen die absonderungs- oder quarantänepflichtig sind aufgrund - einer Anordnung des Gesundheitsamtes (bis zum angeordneten Ende der Quarantäne) oder - der bundesweit gültigen Coronavirus-Einreiseverordnung (z. wg. Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder aus einem Virusvariantengebiet) oder - der Baden-Württembergischen Corona-Verordnung-Absonderung (z. auch bei geimpften oder genesenen Personen – bei konkreten Krankheitsverdacht, positivem Schnell- oder PCR-Test sowie – bei nicht geimpften und nicht genesenen Personen – auch wg. engem Kontakt oder gemeinsamen Haushalt mit positiv getesteten Personen). Unberührt bleibt die Pflicht, dem Gericht jede Verhinderung, einer Ladung nachzukommen, rechtzeitig anzuzeigen und die Gründe ggf. Amtsgericht Bruchsal -Vollstreckungsgericht-. nachzuweisen. Ausnahmen können nur durch die Direktorin des Amtsgerichts oder - für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen - durch die/den jeweiligen Vorsitzenden erteilt werden.
Die Justiz in Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie Maßnahmen ergriffen, um ihre Beschäftigten und Sie vor einer Ansteckung zu schützen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise: Halten Sie in den Gebäuden mindestens 1, 50 m Abstand zu anderen Personen. Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln. Bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung mit. In den Gebäuden des Amtsgerichts gilt eine Maskenpflicht! Der Zutritt ist nur mit einer FFP2-Atemschutzmaske (ohne Ausatemventil) oder vergleichbar (z. B. KN95) gestattet. Hinsichtlich der Maskenpflicht der Beteiligten in Verhandlungen können ggf. abweichende Regelungen durch die/den Vorsitzende/n getroffen werden. Folgende Personen dürfen das Amtsgericht nicht mehr betreten (auch bei Nachweis einer Impfung oder Genesung): Personen, die typische Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen. Personen die absonderungs- oder quarantänepflichtig sind aufgrund - einer Anordnung des Gesundheitsamtes (bis zum angeordneten Ende der Quarantäne) oder - der bundesweit gültigen Coronavirus-Einreiseverordnung (z. wg.