00 Uhr Ambiente-Termine sonn- und feiertags Weitere Gebühren können je nach Einzelfall durch zusätzliche Aufwendungen entstehen. Die Mitarbeiter*innen des Standesamtes beraten Sie gerne. Wie geht es nach der Terminreservierung weiter? Sind Sie Leichlinger*in müssen Sie Ihre Ehe frühestens 6 Monate vor dem festgelegten Trauungstermin beim hiesigen Standesamt anmelden. Dies gilt auch für die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den vorzulegenden Unterlagen, denn diese können ebenso wie das Anmeldeverfahren je nach Staatsangehörigkeit, Geburtsort, Familienstand etc. sehr unterschiedlich sein. Hinweise für Brautpaare. Die Mitarbeiter*innen des Standesamtes helfen Ihnen gerne durch die verschiedenen rechtlichen Anforderungen, besprechen die Vorbereitungen und führen die Eheanmeldung mit Ihnen in einem gemeinsamen Termin durch. Diesen Termin erhalten Sie in der Regel bei der Standesbeamtin, die Sie auch trauen wird, so dass man einander kennenlernen und den weiteren Trauungsablauf ebenfalls erläutern kann.
Sie kommen nicht aus Leichlingen? Kein Problem! Auch für Sie gilt, nach der Terminvereinbarung melden Sie Ihre Ehe frühestens 6 Monate vor dem festgelegten Trauungstermin bei IHREM WOHNSITZSTANDESAMT an. Bitte erkundigen Sie sich auch dort nach den für Sie notwendigen Unterlagen. Ist alles geprüft und in Ordnung, wird Ihr Standesamt der Stadt Leichlingen anschließend Ihre Unterlagen übersenden, so dass die Mitarbeiter*innen des Standesamtes dann den gemeinsamen Termin für das Kennenlernen, die Erledigung der restlichen Formalitäten und die Erläuterung des Trauungsablaufs hier in Leichlingen vereinbaren können. Schloss eicherhof hochzeit und. Die Rechtsgrundlagen für die Eheschließung ergeben sich aus dem Personenstandsgesetz sowie aus dem Ehe- und Kindschaftsrecht auf internationaler Ebene aus den entsprechend beteiligten Ländern. Hinzu kommen Internationale Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit den entsprechend beteiligten Ländern sowie internationale Vorschriften über die Verwendung von ausländischen Urkunden in Deutschland sowie von deutschen Urkunden im Ausland.