Schneller als man denken konnte, kehrten sie ihn mit großen Maschinen wieder weg und streuten Salz. Traurig beobachtete Frau Holle dieses Treiben. Es tat ihr um jede Schneeflocke Leid. Sie sah, wie das Salz an den Bäumen am Wegrand fraß und den Tierpfoten weh tat und wie die Kinder traurig ihre Schlitten wieder in die Keller stellten. Frau Holle seufzte. "Das war keine gute Idee. " Mutlos war sie geworden. "Es hat keinen Sinn", jammerte sie. "Sie machen alles nur kaputt! " Dicke Tränen kullerten über ihre faltigen Backen. Und weil sie vom Weinen müde wurde, gähnte sie. "Ich sollte dies alles überschlafen", murmelte sie. "Vielleicht fällt mir im Traum eine Lösung ein. Weck mich rechtzeitig zu Winterbeginn am 21. Dezember! ", befahl sie ihrem Großneffen Fredrik. "Dass du mir das nicht vergisst! " Sie fiel in ihre Kissen und war im Nu eingeschlafen. "Armes Tantchen! ", murmelte Fredrik voller Mitleid. "Wenn ich nur wüsste, wie ich dir helfen könnte! " Und während Frau Holle leise vor sich hin schnarchte, starrte Fredrik auf das dunstige Land und grübelte.
Je länger er nachdachte, desto größer wurde seine Wut auf die Menschen, die ihre Umwelt kaputt machten. Er hatte keine Lust, sie dafür auch noch mit einer weißen Winter-Märchenlandschaft zu belohnen. Nein, da hatte er eine bessere Idee. Und Fredrik beschloss, Frau Holle nicht zu wecken. Sollten die Menschen doch sehen, wie scheußlich ein Winter ohne Schnee sein würde! Und so begann der Winter mit kaltem Nieselwetter. Am Himmel hingen Nebelschwaden, es war ungemütlich kalt und so düster, dass man den Tag kaum von der Nacht unterscheiden konnte. Voller Sehnsucht starrten die Menschen in den Tagen vor Weihnachten zum Himmel hinauf. Immer noch kein Schnee? Sie waren enttäuscht. Von Tag zu Tag ein bisschen mehr. Jetzt nämlich würde ihnen Schnee prima in den Kram passen. Doch der kam in diesem Jahr nicht. Und Frau Holle? Die war so müde, dass sie erst im nächsten Herbst gut gelaunt und erholt aufwachte. Ehrlich, sie weiß bis heute nicht, dass sie jenen Winter verschlafen hatte. Und Fredrik wird sich hüten, ihr je etwas davon zu erzählen.
Manche der älteren Lieder enthalten Wörter und Darstellungen, die in der heutigen Zeit als beleidigend oder rassistisch gelten. Die Liederkiste unterstützt diese Ausdrücke nicht, möchte jedoch das Liedgut im Orginal bewahren, Dokumente einer Zeit mit anderen Einstellungen, Perspektiven und Überzeugungen.
vom 08. 04. Ausgeschieden Geschäftsführer: Colschen, André, Hamburg, *. Bestellt Geschäftsführer: Araman, Martin Alexander, Hamburg, *, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Fauth, Nanno Alexander, Hamburg, *; Kalab, Alexander Bruno, Hamburg, *; Tejado Chamorro, Elisa, Hamburg, *. vom 21. 2020 HRB 138182: Sovereign Speed International GmbH, Hamburg, Frankenstr. Die Gesellschafterversammlung vom 14. 2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Sovereign Speed Germany GmbH. vom 03. Bestellt Geschäftsführer: Liebelt, Bernd Frank, Scharbeutz, *, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden Geschäftsführer: El-Sayegh, Karim Ali, Hamburg, *. vom 26. 2018 HRB 138182: Sovereign Speed International GmbH, Hamburg, Frankenstr. Mit der Sovereign Speed GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 67602) als herrschendem Unternehmen ist am 17. 2018 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage zugestimmt.
Handelsregister Veränderungen vom 14. 12. 2021 Sovereign Speed Germany GmbH, Hamburg, Frankenstr. 12, 20097 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Spaldingstraße 77A, 20097 Hamburg. vom 17. 10. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27. 09. 2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sovereign Speed MUC GmbH mit Sitz in Neufahrn, Landkreis Freising (Amtsgericht München HRB 170690) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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