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25). Hier oblag es dem Bekl. zu 1), auch nach der Betätigung der Abbiegeabsicht den rückwärtigen Verkehr zu beobachten. Dies ergibt sich aus seiner besonderen nach § 9 I StVO normierten Sicherungspflicht gegenüber den nachfolgenden Verkehrsteilnehmern in der gegebenen Situation. Es muss nämlich berücksichtigt werden, dass der Bekl. zu 1) mit einem sehr langsamen Fahrzeug auf einer für schnellen Verkehr bis zu 100 km/h ausgelegten Straße in einen völlig untergeordneten, schwer erkennbaren Feldweg abbiegen wollte. Aus den dabei entstehenden hohen Geschwindigkeitsdifferenzen folgen besondere Gefahren, die insb. Rückwärtigen verkehr beobachten aber. der Bekl. zu 1) zu bedenken und zu beherrschen hatte. Aus der Sicht eines Überholenden ist nämlich bei einem Trecker auf freier Strecke nicht ohne weiteres aus der geringen Geschwindigkeit auf ein bevorstehendes Abbiegen zu schließen, weil solche Fahrzeuge immer bedeutend langsamer sind, mithin dem objektiv äußeren Anschein nach die klassische Situation eines zulässigen Überholens gegeben ist.
Das Treckergespann, die Zugmaschine und der Anhänger sind etwa 2, 5 m breit. Auf dem 4, 50 m breiten Fahrstreifen kann wegen dieser Breite – im Vergleich zur einfachen Pkw-Größe und -Breite – auch dann nicht unbedingt auf eine Abbiegeabsicht geschlossen werden, wenn der Abstand zum Mittelstreifen geringer ist. Umgekehrt musste der Bekl. zu 1) jeden nachfolgenden Pkw als potentiellen Überholer ansehen. Deshalb hatte er den nachfolgenden Verkehr ständig im Auge zu behalten. Hätte der Bekl. zu 1) während der Einleitung des Abbiegens den rückwärtigen Bereich der B 70 beobachtet, hätte er bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h zwar nicht mehr rechtzeitig bremsen können, weil er bei einer Bremsverzögerung von 5, 5 m/sec'- ca. Rückwärtigen Verkehr beobachten richtig und falsch - YouTube. 5 m vor dem Kollisionsort zum Stehen gekommen wäre und in dieser Position die linke Fahrbahn für den Pkw des Kl. nahezu völlig versperrte. Er hätte jedoch - 1, 7 sec vor dem Unfall - sein Gespann wieder nach rechts ziehen können und dem Zeugen W hinreichend Platz gelassen, links vorbeizufahren.
3. Bei der nach § 17 I 2 StVG gebotenen Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge stehen sich die einfache Betriebsgefahr des überholenden Pkw des Kl. und die durch einen schuldhaften Verstoß erhöhte Betriebsgefahr des Treckergespannes gegen-über. Einparken lernen: Anleitung und Tipps für Fahranfänger. Dabei muss - wie dargelegt - besonders berücksichtigt wer-den, dass das Abbiegen auf freier Strecke mit einem langsamen Fahrzeug besondere Gefahren schafft, die ein Höchstmaß an Sorgfalt des Abbiegenden erfordert; diese Sorgfalt hat der Bekl. zu 1) im vorliegenden Fall verletzt. Der Abbiegende verursacht darüber hinaus ohnehin die größere Gefahr im fließenden Verkehr, weil er die Richtung ändert, wobei hier erschwerend hinzukommt, dass das Abbiegen in den Feldweg auch nicht zu erwarten war, weil die Einmündung bei Annäherung nur schwer zu erkennen ist. Bei unaufgeklärtem Hergang eines solchen Unfalls - auch ohne dass gefahrerhöhend ein Verschulden zu Lasten des Linksabbiegers feststeht - nimmt die Rechtsprechung überwiegend dessen höhere Haftung mit einer Quote von etwa 3/5 bis 2/3 an (vgl. OLG Koblenz, VersR 1977, 262; OLG Hamm, VersR 1981, 340; KG, -VerkMitt 1990, 52; Jagusch/Hentschel, § 9 StVO Rdnr.
Hat der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer seine Absicht nach links abzubiegen mit seinem Blinker angekündigt und sich ordnungsgemäß zur Mitte der Fahrbahn hin eingeordnet, so darf er nur noch rechts überholt werden. Wird trotzdem links überholt, so trifft den Überholer die überwiegende Haftung. Solange sich der Linksabbieger noch nicht ordnungsgemäß eingeordnet hat, gilt § 5 Abs. 7 Satz 1 StVO nicht. Ebenso wenig gilt die Vorschrift bei bloßem Einordnen ohne linke Fahrtrichtungsanzeige. Der Vorausfahrende muss vom Überholer also links überholt werden. In diesem Fall stellt sich die Verkehrssituation für den Überholer oft als unklare Verkehrslage dar. Rückwärtigen verkehr beobachten auch sie unterliegen. Denn, wenn zu erkennen ist, dass links eine Hauseinfahrt, ein Feldweg oder eine Straßeneinmündung vorhanden ist und der Vorausfahrende Anlass zu Zweifeln an seiner weiteren Fahrweise gibt, in dem er z. besonders langsam fährt oder sich zur Fahrbahnmitte hin einordnet, greift für den Überholer § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO. Danach ist ganz auf den Überholvorgang zu verzichten, wenn sich das Verkehrsgeschehen für den Überholer als unklare Verkehrslage darstellt.
Rckspiegel? Welcher Rckspiegel???? Wenn ich so Eure Antworten lese, frage ich mich bei den meisten, wie oft ihr selbst Auffahrunflle baut Ich habe KEINE der Antworten angeklickt, weil ALLE Antworten fr mich zutreffen! Wenn mich jemand fragen wrde: Welchen Pulsschlag haben Sie? wrde ich ja auch keine exakte Zahl angeben knnen, sondern antworten: Je nach Bedarf zwischen 52 und 178, nachts wahrscheinlich noch einige Umdrehungen weniger. Will sagen: Meine Rckspiegel-Blickfrequenz stellt sich (wie beim Klnfahrer) 1. unbewusst und 2. entsprechend den Anforderungen ein. Gefahrbremsung - Grundfahraufgaben.com. Extremfall Nr. 1: Ich fahre mit Anhnger und 80 km/h in einem dieser unsglichen kilometerlangen berholverbote fr Lkw und Pkw-Gespanne. Dann fahre ich kilometerlang dasselbe Tempo wie mein Vordermann (also irgendwas zwischen 79 und 88), halte etwa 200 250 m Abstand, a) damit bei Bedarf mal jemand einscheren kann und b) damit ich eine interessantere Aussicht habe als wenn ich viele Kilometer lang direkt hinter einem Lkw klebe.