Wer verdächtigt wird eine Straftat begangen zu haben, erhält schnell Post von der Polizei. Im Anschreiben heißt es dann in der Überschrift "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter". Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren Video laden YouTube immer entsperren PGlmcmFtZSBzcmM9J2h0dHBzOi8vd3d3LnlvdXR1YmUtbm9jb29raWUuY29tL2VtYmVkLzZ1SlJYYkViVi04JyBmcmFtZWJvcmRlcj0nMCcgYWxsb3dmdWxsc2NyZWVuPjwvaWZyYW1lPg== Äußerung als Beschuldigter: Kennen Sie Ihre Rechte! Rufen Sie uns an unter 0221 301 403 44 oder schreiben Sie eine E-Mail an Auf dem anliegenden "Äußerungsbogen Beschuldigter" soll sich der Verdächtige nun umfassend erklären. Wer seine Rechte kennt, hat an dieser entscheidenden Stelle die Chance, den weiteren Verfahrensverlauf positiv zu beeinflussen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, worauf es zu achten gilt! Inhalte dieser Seite 1. Äußerung als Beschuldigter zwingend notwendig? Schriftliche äußerung als zeuge muster 2. Das Schweigerecht! 2. Äußerungsbogen Beschuldigter versus Recht auf einen Verteidiger 3.
Das Forum Themenforen Small Talk Ich weiß, dass es nicht der erste Thread dazu ist, die anderen habe ich bereits gelesen, habe trotzdem noch ne offene Frage... Heute einen Brief bekommen mit dem Betreff "Schriftliche Äußerung als Zeuge", in dem ich mich zu einem Sachverhalt äußern soll. Ich möchte gegenüber der Polizei natürlich so wenig wie möglich sagen. Ich habe bereits bei mehreren Quellen gelesen, dass man sämtliche Briefe von der Polizei ignorieren und einfach nichts ausfüllen oder zurückschicken sollte. Schriftliche Äußerung als Betroffener - was ist das? Verkehrsrecht. Das würde ich auch sofort machen, stutzig macht mich jedoch der Verweis auf §111 OWiG: (1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert. Wenn ich den Brief jetzt einfach ignoriere, kommt das doch einer Verweigerung gleich, oder sehe ich das falsch?
2. Äußerungsbogen Beschuldigter versus Recht auf einen Verteidiger Der Beschuldigte hat das Recht, jederzeit und auch schon vor seiner ersten Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu beauftragen, § 136 Abs. 1 StPO. Wir empfehlen vor jeglicher schriftlichen oder mündlichen Äußerung bei der Polizei einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich über die Äußerung als Beschuldigter beraten zu lassen. Es besteht das Recht auf freie Wahl des Verteidigers. Schriftliche äußerung als zeuge muster en. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt, der auf dem jeweiligen Gebiet des Strafrechts spezialisiert ist (Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Strafrecht). 3. Recht auf Akteneinsicht und Information Wer sich unbedacht gegenüber den Polizeibeamten äußert oder zuvor im "Äußerungsbogen Beschuldigter" eine schriftliche Äußerung als Beschuldigter abgibt, setzt sich dem Informationsvorsprung der entsprechend geschulten Ermittlungsbeamten aus, ohne näheren Einblick in das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen zu haben. Oft wird sich hier in Widersprüche verstrickt.
Die Folgen sind dann erstmal nicht nennenswert. In der Fallakte steht dann "Der Zeuge xy hat auf das Schreiben nicht reagiert" bzw "Der Zeuge xy blieb dem Vernehmungstermin unentschuldigt fern". Small Talk
Anschließend beziehen Sie Stellung zur behördlichen Anfrage und schildern Ihre Erlebnisse und Eindrücke. Dabei ist eine chronologische Darstellung zu empfehlen, andernfalls laufen Sie Gefahr, dass der Sachbearbeiter Ihren Ausführungen nicht folgen kann. Schriftliche äußerung als zeuge muster. Ein Korrekturlesen auf etwaige Fehler ist zudem immer sinnvoll. Oberste Priorität muss zudem die Korrektheit Ihrer Aussage haben. Wenn Sie etwas nicht wissen oder sich nicht mehr sicher sind, sollten Sie dies auch genauso darstellen - andernfalls drohen Ihnen im schlimmsten Fall strafrechtliche Ermittlungen wegen einer Falschaussage. Am Ende unterschreiben Sie Ihre Aussage und bestätigen so die Echtheit und Richtigkeit Ihrer Ausführungen. Außerdem interessant: Aktuell viel gesucht Aktuell viel gesucht
Wenn du nicht reagierst wird der Polizist einfach erwähnen, dass du das Schreiben nicht zurückgeschickt hast, evtl. flattert dann auch noch eine Vorladung zur Vernehmung ins Haus, der du aber nicht Folge leisten musst. Wenn da eben vor Gericht, aber § 123 StGB wird, wie du bereits gesagt hast, eh fast immer eingestellt. Danke raiseupslow, dann werde ich das auch so machen Brauchte nur noch ne kleine Bestätigung. Original von masa88x soweit ich weiß musst du bei einer vorladung hingehen und deinen namen etc aufnehmen lassen, aussage kannst du verweigern Muss man definitiv nicht Ergibt sich aus dem Umkehrschluss von §163a StPO, wo drinsteht, dass man verpflichtet ist auf Ladung der Staatsanwaltschaft zu erscheinen. Original von deuspluto hab letztens auch sowas bekommen und bisher nix zurückgeschickt. das was du zitiert hast stand bei mir aber auch nicht drin. Schriftliche Äußerung als Zeuge- muss ich darauf antworten? (Polizei, Brief, Zeugnis). Steht bei mir auch nicht als Zitat, ist halt nur der Verweis auf "§111 OWiG" bist du Zeuge oder bist du der Beschuldigte? guck mal in den threadtitel hmmm, ich weiß nicht ganz genau wie die grundlage von solchen briefen ist.
Paar Sekunden später wurde ich vom Fahrzeug umgerollt. Denke, der Fahrer hatte Automatik, den Fuß nicht auf der Bremse, und auf sein Handy geguckt. Der Polizist gab mir zunächst Schuld und hätte eigentlich auch ein hohes Bußgeld (Überholen an unübersichtlicher Stelle o. ä) verhängen können. Glücklicherweise war er als Zweiradfahrer mir gesinnt und belehrte mich entgeltfrei. Jedenfalls habe ich nach Erhalt des o. g. Bogens nichts unternommen und wenige Wochen später Mitteilung über die Verfahreneinstellung erhalten. -- Editiert von goleo am 18. 09. 2019 02:08 Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. Anwalt online fragen Ab 25 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt.