Die Eröffnung des Sperrkontos bei der Deutschen Bank läuft in mehreren Schritten ab; Antragsformular auf der Webseite herunterladen Antragsformular am PC vollständig ausfüllen Zwei Exemplare ausdrucken (eines ist für Ihre Unterlagen gedacht) Termin bei der Botschaft vereinbaren um Ihre Dokumente beglaubigen zu lassen Senden Sie die Unterlagen direkt per Post an die Deutsche Bank, Sie können auch die Deutsche Botschaft bitten, die Unterlagen zu senden. Sie erhalten eine Bestätigungsmail Überweisen Sie das Geld inkl. Verpflichtungserklärung für einen Besuchsaufenthalt | Stadt Kassel. Bearbeitungsgebühr Sie erhalten die Bestätigung Ihres eröffneten Sperrkontos Nachdem die Deutsche Bank Ihnen bestätigt das Ihr Konto eröffnet ist und das Geld überwiesen wurde, können Sie mit dem Antrag des Studentenvisum fortfahren. Behalten Sie dabei im Hinterkopf das die Bearbeitung bei der Deutschen Bank über mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Sperrkonto bei der Sparkasse eröffnen Die Sparkasse gibt leider keine genauen Details im Netz an, zur Eröffnung eines Sperrkontos.
Mit dieser Vorlage kann ein Einladungsschreiben für ein Visum erstellt werden. Ein Einladungsschreiben ist dann erforderlich, wenn eine Person, deren Heimatland keine Visumsfreiheit mit Deutschland vereinbart hat, nach Deutschland bzw. in den Schengenraum einreisen will. Ein Einladungsschreiben kann aber auch dann erforderlich sein, wenn die Person, die nach Deutschland einreisen möchte, zwar grundsätzlich keine Visumspflicht hat, sich aber länger als 90 Tage in Deutschland bzw. im Schengenraum aufhalten möchte und dessen Heimatland kein EU-Mitglied ist. WAS IST ZU BEACHTEN? Finanzierungsnachweis | Study in Germany. Dieses Dokument richtet sich sowohl an Menschen, die privat ein Einladungsschreiben für ein Familienmitglied, einen Freund oder eine andere Person, die ein Visum beantragt hat, erstellen möchten, als auch an Unternehmen oder Vereine, die im Rahmen ihrer unternehmerischen oder gemeinnützigen Tätigkeit einen Geschäftspartner oder sonstige Person einladen möchten. Für die Erteilung eines Visums ist es sehr wichtig, dass der Antragsteller in der Lage ist, für seine Reise und alle Ausgaben während seines Aufenthalts in Deutschland selbstständig aufzukommen.
Informationen zur Verpflichtungserklärung Wo erhalte ich die Verpflichtungserklärung und welche Verpflichtungen gehe ich damit ein? In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen. Hinweise für Einlader (nur für deutsche Staatsangehörige): Abgabe einer Verpflichtungserklärung - Auswärtiges Amt. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt. Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind.
Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung verpflichtet hat, für die Ausreisekosten des Ausländers aufzukommen.