(Presseaussendung vom 30. 3. 2020) Auf Initiative von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer wurde heute von der Oö. Landesregierung beschlossen, dass die Antragsfrist für Heizkostenzuschüsse bis zum 29. Mai 2020 verlängert wird. "Aufgrund der im Zusammenhang mit COVID-19 gesetzten Maßnahmen können Antragsteller/innen derzeit nur im eingeschränkten Ausmaß ihre Anträge bei ihren Wohnsitzgemeinden bzw. Magistraten einbringen. Eine Fristverlängerung ist daher sinnvoll und notwendig", sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer. Heizkostenzuschuss - Aktion 2020/2021. Der Heizkostenzuschuss für den Winter 2019/2020 beträgt einmalig 152 Euro und gebührt allen Oberösterreicherinnen und Oberösterreichern deren durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen die Höhe der Ausgleichszulagenrichtsätze 2019 nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss 2019/20 betragen für Alleinstehende: 933, 06 Euro Ehepaar/Lebensgemeinschaften: 1. 398, 97 Euro (Erhöhung je Kind: 143, 97 Euro) Die Förderabwicklung der Heizkostenzuschussaktion wird im verlängerten Zeitraum weiterhin im Wege der Bezirkshauptmannschaften und Wohnsitzgemeinden abgewickelt.
Wer einen Heizkostenzuschuss in Anspruch nehmen will, darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Grenzen variieren je nach Bundesland, ebenso welche Leistungen (wie beispielsweise Ausgleichszulage, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen) neben Löhnen und Gehältern zum Einkommen zählen. Ebenso unterschiedlich ist, ob Brutto- oder Nettobeträge gelten. Wichtig zu wissen: Meistens gilt für die Antragstellung ein Stichtag. Das bedeutet: Unter Umständen kann bei einem kürzlichen Umzug der Anspruch auf eine Unterstützungszahlung entfallen. Auf den Heizkostenzuschuss besteht aber auch während der Frist kein Rechtsanspruch! Die Förderung wird jeweils aus einem von den Ländern festgelegten Topf ausbezahlt. Sobald dieser komplett ausgeschöpft ist, werden keine weiteren Zuschüsse für die laufende Heizperiode vergeben. „Aufhebung der Ungleichbehandlung“: Neuer Vorstoß für Karfreitag als Feiertag | Tiroler Tageszeitung Online – Nachrichten von jetzt!. Je früher Sie also beantragen, desto größer ist die Chance auf die Unterstützungsleistung. Wo beantrage ich den Zuschuss und welche Unterlagen benötige ich? Der Heizkostenzuschuss ist in der Regel im Gemeindeamt jenes Ortes zu beantragen, indem man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Die Einkommensgrenzen für den Heizkostenzuschuss betragen für Alleinstehende 933, 06 Euro und für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1. 398, 97 Euro (Erhöhung je Kind: 173, 04 Euro) Im letzten Jahr wurden 16. 192 Oberösterreicher mit dem Heizkostenzuschuss unterstützt.